Wie sieht's mit der 07er Nummer aus?

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Die53er
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AW: Wie sieht´s mit der 07er Nummer aus?

Beitrag von Die53er »

Ich glaube da würde ich Amok laufen :wuetend:
ne spaß beiseite da pass ich drauf auf wie ein luchs
Gruß Marcel
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Die53er
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AW: Wie sieht´s mit der 07er Nummer aus?

Beitrag von Die53er »

Dürfen wir hier jetzt eigenlich so "talken" oder gibt dat wieder mecker????????? :gruebel:
Gruß Marcel
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Aki
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AW: Wie sieht´s mit der 07er Nummer aus?

Beitrag von Aki »

Die53er hat geschrieben:Dürfen wir hier jetzt eigenlich so "talken" oder gibt dat wieder mecker????????? :gruebel:
Gruß Marcel
Ich denke ja, da im Bereich Technik gelabert wird.
Beim letzten mal durften wir es nicht , da der Treat im Temenbereich Umbauberichte lief.

Aber der Maik wird es uns gegebenenfalls schon mitteilen.
Gruß Aki
PS: sie doch mal im Tehmenbereich Rohkarosse ebay rein.
Da habe ich was mit einer Entschuldigung eingestellt.
streets
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AW: Wie sieht´s mit der 07er Nummer aus?

Beitrag von streets »

Aki hat geschrieben:@sreets
Angenommen, ich währe ein Schwein und würde in Besitz eines Autos mit 07er Kennzeichen kommen, wo der Eigentümer so blöd war den Brief im Handschuhfach liegen gelassen zu haben, dann würde der Wagen ohne große Probleme nach einer gewissen Verweildauer mit diesem Brief auf meinem Namen normal zugelassen werden können ( ertsmal nicht auf 07er später ja , wenn mann als letzter Halter im Brief steht ).
Solange mir keiner den Diebstahl direkt nachweisen kann, könnten mich alle mal ..( das hat ein ehmaliger Bekannter aus meinem früheren Leben gemacht und durchgezogen. War null Problemo ) .
Deutsches Recht ist leider Auslegungssache und eine Frage wie weit mann geht.

Gruß Aki
Klar, wo kein Kläger da kein Richter. Wer ein geklautes Auto nicht meldet ist selber Schuld. Hätte der Besitzer es gemeldet hätte der Wagen nicht auf deinen Bekannten angemeldet werden können.
Das man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist ist schon klar. Aber, wenn ein Auto inkl. Brief geklaut wird muß man sofort handeln und nicht untätig rumsitzen. Und klagt man nicht innerhalb von 3 Jahren den Wert ein ist da auch schon eine Frist der Verjährung eingetreten und das wars dann. Dann ist der Wagen futsch.
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