
ne spaß beiseite da pass ich drauf auf wie ein luchs
Gruß Marcel
Ich denke ja, da im Bereich Technik gelabert wird.Die53er hat geschrieben:Dürfen wir hier jetzt eigenlich so "talken" oder gibt dat wieder mecker?????????
Gruß Marcel
Klar, wo kein Kläger da kein Richter. Wer ein geklautes Auto nicht meldet ist selber Schuld. Hätte der Besitzer es gemeldet hätte der Wagen nicht auf deinen Bekannten angemeldet werden können.Aki hat geschrieben:@sreets
Angenommen, ich währe ein Schwein und würde in Besitz eines Autos mit 07er Kennzeichen kommen, wo der Eigentümer so blöd war den Brief im Handschuhfach liegen gelassen zu haben, dann würde der Wagen ohne große Probleme nach einer gewissen Verweildauer mit diesem Brief auf meinem Namen normal zugelassen werden können ( ertsmal nicht auf 07er später ja , wenn mann als letzter Halter im Brief steht ).
Solange mir keiner den Diebstahl direkt nachweisen kann, könnten mich alle mal ..( das hat ein ehmaliger Bekannter aus meinem früheren Leben gemacht und durchgezogen. War null Problemo ) .
Deutsches Recht ist leider Auslegungssache und eine Frage wie weit mann geht.
Gruß Aki