Direkt übertragbar ist da auch vom gewillten TÜV Prüfer totsicher gar nix

Ist wirklich so.
Die Spritze muss in jedem Fall völlig neu abgestimmt werden. Auch die Kennfelder des ABF sind wirklich nicht übertragbar und wie gesagt, das motorische Umfeld ist auch ein ganz anderes. Der ABF und der PL haben bis auf die 16Ventile und das VW Baukastensystem im Grunde wenig gemeinsam. Der Kopf ist wirklich anders, auch wenn man da rein technisch viel kombinieren kann. Abgasrechtlich geht das leider nicht.
Wenn jetzt ein ABF verbaut wäre oder in diesem Zuge eingebaut werden würde mit eben dem ganzen Drumherum was dazu gehört, mit der dazugehörigen Digifant, mit den Schalldämpfern und dem KAT des ABF wäre es schon wieder was anderes. Mit relativ gleich langer Gesamtüberseztztung im Vergleich zum ABF könnte es so halblegal mit einer Eintragung funktionieren. Aber PL/ABF noch dazu mit Kat - nee, das wird nix.