ich habe heute den tüv mal wegen ner anhängerkupplung gefragt; sie hat natürlich keine abe sondern muss eingetragen werden;
-ausserdem muss der scirocco abgelastet werden da im gutachten steht: "das zulässige gesamtgewicht der kmh darf das zulässige gesamtgewicht des pkw nicht unterschreiten";
ok da dort 1200kg auf der ahk steht, muss der rocco auf 1200kg abgelastet werden, schwachsinn aber von mir aus....
und das beste: sie darf nicht wieder abgebaut werden, dann müsste man sie nämlich wieder austragen lassen!
was für ein schwachsinn!
ich wollte die mit ner zwischendose eben an- und abstecken und die 4 schrauben der stossstange sind ja auch kein problem;
versteh ich nicht diese bescheuerte regel, ne abnehmbare ahk muss man immer abnehmen, die andere darf man nicht abnehmen;
ich such mir nen vernüftigen tüv, oder ist da ne teure sonderabnahme notwendig? hahahaha

gruß vom
schrauber