Peet! hat geschrieben:
Und in Zukunft auch für ein Versichertes und Versteuertes Fahrzeug das auf der Straße ohne Kenzeichen steht
Das ist heute auch schon so, oder stellst Du Deine Fahrzeuge immer ohne Zulassung (Kennzeichen mit güliger Plakette) an die Strasse?
Um die ganze Sache abzukürzen: Folti (und natürlich andere) ärgert es, dass man Steuern zahlt, aber das Auto nicht auf der Strasse abstellen darf.
Ich will nur folgendes klarmachen: Es gibt mehr Voraussetzungen als nur die KFZ Steuer, dass das Fahrzeug am öffentlichen Strassenverkehr (also auf der Strasse parken) teilnehmen darf.
1) KFZ Steuer
2) Versicherung
3) gülitge HU
4) Zulassung (Nummernschilder, bzw. die Plakette)
auch wenn die alle miteinander zusammenhängen, bzw. Voraussetzungen sind.
Wenn eine dieser 4 Voraussetzungen nicht mehr gültig ist, entweder durch nicht zahlen, Ablauf des TÜV oder Entfernen der Zulassungsplakette oder Kennzeichen, dann darf es nicht mehr am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen.
... hätte nicht gedacht, dass ich dieses miserable Wechselkennzeichen mal so verteidigen würde
Aber Steuern zahlen alleine ist eben keine Berechtigung dafür, heute aber auch nicht.
