Wie ich oben schon schrieb, wird die Erhebung der Verwaltungskosten von den Landkreisen unterschiedlich gehandhabt. Ihr könnte natürlich versuchen, gegen diese Auslagen zu Klagen. Ob das von Erfolg gekrönt ist, sei mal dahin gestellt.
Alleine hier in meiner Umgebung ist es total unterschiedlich. Landkreis Helmstedt erhebt zB. die Gebühren gleich, Braunschweig erst nach Widerspruch und erneuter Zustellung, Goslar glaube auch, Wolfsburg kann ich nicht genau sagen, Peine erhebt die Gebühren auch gleich (zumindest wars vor kurzem so). Das nur mal so als Beispiele.
Rechtlich möglich ist es sicherlich, sonst würde es nicht gemacht werden. Mal so betrachtet: Die "Strafe" in Form eines Verwarngeldes hat ja zunächst erst einmal nix damit zu tun, was die Bußgeldstelle an Kosten und Auslagen hat. Man kann das nun sehen wie man will und mir ist es irgendwie auch egal, was die Behörden da machen. Wie schon geschrieben, ihr könnt versuchen, rechtlich gegen die Gebühren vorzugehen. Wäre auf das Ergebnis gespannt.
7 Km/h zu schnell --> 38,5€?
- Stephan
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MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Stephan
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sehr gut!tattoorocco hat geschrieben: Und die haben ein ganz tolles System, da kann man nämlich auf deren Homepage sich mit einem Passwort einloggen und sich die Fotos Online anschauen![]()
Ich bin im November 2011 von der Rennleitung in zivil angehalten worden, als ich gerade LKWs auf der Landstrasse überholte.
Nachdem der Brief angekommen war, habe ich gefragt, ob sie mir das Video als Download zur Verfügung stellen könnten.
Aber das ging leider nicht... schade. So fortschrittlich waren die Bayern noch nicht.
schade, da man sich für teuer Geld doch wenigstens die Photos und Videos behalten könnte... ist doch auch nix schlimmes dabei, nachdem man die Tat zugegeben und bezahlt hat.
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- Nordrocco
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So, habe die Perle heute mal erreicht. Sie war in der Tat sehr freundlich und unkompliziert (anders als man es von den Koleginnen auf der Straße kennt).
Es sieht wohl so aus, das ich bereits Anfang Dezember angeschrieben wurde. Dieses Schreiben habe ich allerdings nie bekommen. Sowas hört die Dame natürlich täglich mehrfach. Tja, da machst Du nichts. Zumindest ist es jetzt nachvollziehbar, wenn auch ein fader Nachgeschmack bleibt. Da ist man als Bürger echt aufgeschmissen. Wenn ich etwas zu Regeln habe, was mit Geld zu tun hat, dann immer per Einschreiben. So sollte das eigentlich auch bei den Ämtern laufen.
Konsequenz der ganzen Geschichte: Ich bin jetzt Rechtsschutzversichert
Es sieht wohl so aus, das ich bereits Anfang Dezember angeschrieben wurde. Dieses Schreiben habe ich allerdings nie bekommen. Sowas hört die Dame natürlich täglich mehrfach. Tja, da machst Du nichts. Zumindest ist es jetzt nachvollziehbar, wenn auch ein fader Nachgeschmack bleibt. Da ist man als Bürger echt aufgeschmissen. Wenn ich etwas zu Regeln habe, was mit Geld zu tun hat, dann immer per Einschreiben. So sollte das eigentlich auch bei den Ämtern laufen.
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AW: 7 Km/h zu schnell --> 38,5€?
wenn du den brief nicht gekriegt haben solltest hätten die mitteilung darüber gekriegt, dass der brief nicht zugestellt wurde ;) darauf folgt dann in der regel ein abgleich mit dem entsprechenden melderegister und kann auch zu örtlichen personenermittlungen führen.
per einschreiben ergibt wenig sinn und ist gesetzlich auch nicht vorgeschrieben... sagen wir mal du parkst ohne parkscheibe - dann musst du 5 euro bezahlen, das soll dann per einschreiben verschickt werden?? ;)
bußgelder (also verwarnungsgelder die nicht gezahlt wurden) werden hingegen per PZU (postzustellungsurkunde) verschickt. und die 23,50 euro sind nicht regional unterschiedlich, sondern ergeben sich aus OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) wobei die 3,50 pauschal der anteil der zustellungskosten ist. Im Verfahren der Verwaltungsbehörde bemißt sich die Gebühr (Verwaltungsgebühr) nach der Geldbuße, die gegen den Betroffenen im Bußgeldbescheid festgesetzt ist.
Als Gebühr werden bei der Festsetzung einer Geldbuße fünf vom Hundert des Betrages der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 20 Euro und höchstens 7 500 Euro.
ein tipp vor teuren rechtsstreitigkeiten: eine behörde handelt nicht gegen und vor allem nicht ohne gesetz ;)
außerdem: ihr werdet geblitzt und behauptet den fahrer nicht zu kennen:
mal abgesehen, dass sowas schon ziemlich charakterlich schwach ist, wird i.d.r. nach missglückten ermittlungsversuchen die strafe dem fahrzeughalter auferlegt. hier kann zusätzlich das führen eines fahrtenbuches auferlegt werden.. allerdings ist dies zum teil wieder ermessen, aber bevor ich versuche die verschiedenen
ermessensformen zu erläutern: wenn man scheisse baut, oder briefe nicht öffnet, sollte man auch dazu stehen als erwachsener mensch =)
gruß nico
per einschreiben ergibt wenig sinn und ist gesetzlich auch nicht vorgeschrieben... sagen wir mal du parkst ohne parkscheibe - dann musst du 5 euro bezahlen, das soll dann per einschreiben verschickt werden?? ;)
bußgelder (also verwarnungsgelder die nicht gezahlt wurden) werden hingegen per PZU (postzustellungsurkunde) verschickt. und die 23,50 euro sind nicht regional unterschiedlich, sondern ergeben sich aus OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) wobei die 3,50 pauschal der anteil der zustellungskosten ist. Im Verfahren der Verwaltungsbehörde bemißt sich die Gebühr (Verwaltungsgebühr) nach der Geldbuße, die gegen den Betroffenen im Bußgeldbescheid festgesetzt ist.
Als Gebühr werden bei der Festsetzung einer Geldbuße fünf vom Hundert des Betrages der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 20 Euro und höchstens 7 500 Euro.
ein tipp vor teuren rechtsstreitigkeiten: eine behörde handelt nicht gegen und vor allem nicht ohne gesetz ;)
außerdem: ihr werdet geblitzt und behauptet den fahrer nicht zu kennen:
mal abgesehen, dass sowas schon ziemlich charakterlich schwach ist, wird i.d.r. nach missglückten ermittlungsversuchen die strafe dem fahrzeughalter auferlegt. hier kann zusätzlich das führen eines fahrtenbuches auferlegt werden.. allerdings ist dies zum teil wieder ermessen, aber bevor ich versuche die verschiedenen
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gruß nico
- Mr.Burnout
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Nein, nicht die Strafe...nur die Kosten des Ermittlungsverfahrens können dem Halter auferlegt werdenwird i.d.r. nach missglückten ermittlungsversuchen die strafe dem fahrzeughalter auferlegt

Gruß
stefan
"Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: Das ist technisch unmöglich!" ( Zitat von Peter Ustinov)
[SIGPIC]http.//www.scirocco-2.de/VaderSig.jpg[/SIGPIC] es gibt fast nichts was man nicht selbst machen kann...
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