Wer am lautesten brüllt hat recht oder? Und wer hier was gelernt hat steht nochmal wo?kogafreund hat geschrieben:Stephan, es hat keinen Zweck. Du hast zwar Recht, aber wen interessiert das hier ?
Es wird immer schwierig, wenn Leute Gesetze lesen, ohne das je gelernt zu haben.
Eine Norm besteht aus vielen Begriffen, die entweder vom Gesetzgeber an anderer Stelle legal definiert sind
oder eben von Obergerichten ausgefüllt werden. Das kann man dann in der Fachliteratur zur StVO nachlesen.
Das sind z.B. Fachzeitschriften oder Kommentierungen. Was andere dann meinen aus einer Norm herauszulesen,
hat mit der Wirklichkeit nichts mehr zu tun. Aber was solls...
Im Übrigen muss sich kein Richter an Richtersprüche von anderen halten. Wenn es natürlich schon entsprechende Urteile gibt sollte man unterlassen zu klagen da die Chance recht gering ist das der Richter doch für einen entscheidet - eine Chance besteht aber.
Gesetzesvorschläge kommen vom BGH, mir wäre aber neu das die Polizei sie einfach ohne rechtlichen Hintergrund umsetzen darf. Da steht einer Klage ja Tür und Tor offen. Fachlektüre erklären vielleicht ein Gestz aber sie sind es nicht . Gesetze müssen in entsprechenden Gesetzesbüchern nachzulesen sein - in dem Fall die StVO oder StVZO und die sind hier eben NICHT eindeutig wie eben jeder selber nachlesen kann.