Es ist nicht ohne weiteres machbar, einen GT2 auf Oldi zu trimmen. Es sei denn, ihr schweißt die reserverad mulde, sitzbankhalter, auspuffhalter um, baut den tank samt rohr entsprechend ein etc.
Also so einfach ist das nicht.
Und der Brief ist eher wertlos. Wenn der Verkäufer keine Anzeige gemacht hat, ist da was faul. Wenn ich das richtig gelesen habe, soll er ein Jahr noch für das Auto bezahlt haben? ja wie blöd ist das denn?
Und hätte er einen Unfall gebaut, wäre der Verkäufer dranne gewesen.
Hast du den Kaufvertrag gesehen?
Was steht über den Brief drinne?
Also ein Brief neu zu beantragen ist mittlerweile schneller gemacht als früher. Ich brauche dazu nur den Kaufvertrag und etwas Geld.
Und schwups hab ich nen ersatz brief und kann machen was ich will.
Anders würde es aussehen, wenn kein Kaufvertrag vorhanden ist. Dann bräuchte er eine EV vom Verkäufer.
Auto weg aber Brief vorhanden, was machen?
- Rocco´82
- Beiträge: 10924
- Registriert: Mo 7. Jun 2004, 20:17
- Wohnort: Lüneburg OT
- Kontaktdaten:
AW: Auto weg aber Brief vorhanden, was machen?
[CENTER][SIGPIC][/SIGPIC][/CENTER]
[CENTER]83er GT_____________ 82er GL_____________90er GT II[/CENTER]
[CENTER]1.8 mit 112 PS____________1.6 mit 85 PS__________1.8 mit 95 PS
Alltagswagen: Audi 80 Avant Quattro V6 mit 2.6 L
Golf 2 mit Klima und Golf 1 Cabrio[/CENTER]
[CENTER]83er GT_____________ 82er GL_____________90er GT II[/CENTER]
[CENTER]1.8 mit 112 PS____________1.6 mit 85 PS__________1.8 mit 95 PS
Alltagswagen: Audi 80 Avant Quattro V6 mit 2.6 L
Golf 2 mit Klima und Golf 1 Cabrio[/CENTER]
- alex71
- Benutzer
- Beiträge: 85
- Registriert: Sa 12. Dez 2009, 21:16
- Wohnort: berlin
AW: Auto weg aber Brief vorhanden, was machen?
halter,besitzer,eigentümer sind ja wohl verschiedene personen oder können es sein oder?????
habe es selber bei 2 meiner fahrzeuge das ich der besitzer bin weil ich es fahre und in meiner garage steht sowie eigentümer bin was ich anhand von kaufverträgen nachweisen kann das ich es vom letzten eigentümer/halter erworben habe jedoch nicht der in den papieren eingetragene halter bin. der dann ewt. nur der blitzableiter ist.
versicherungsnehmer kann auch wieder nen anderer sein spielt in diesem fall aber keine rolle.
und aus nem 92 machst du keinen oldtimer jedenfalls nicht legal beschäftige mich selber mit oldtimern und habe 2.
selbst bmw "mobile tradition "hat es nicht geschaft einen aus 100% neuteilen zusammengebauten 02er legal zuzulassen.
denke mit einer alten zb. verunfallten karosse hätte es geklappt aber dazu muss die alte da sein das diese entstempelt werden kann weil ist doof wenn aufeinmal 2 fahrzeuge mit der selben fin fahren wenn es reichen würde nur einen brief vorzulegen. sprich die roccokarosse exestiert noch und der "finder" in 10 jahren will diese zulassen. ewt. hatte der das auto hat auch schon nen neuen brief zwischenzeitlich beantragt.könnte auch sein
habe es selber bei 2 meiner fahrzeuge das ich der besitzer bin weil ich es fahre und in meiner garage steht sowie eigentümer bin was ich anhand von kaufverträgen nachweisen kann das ich es vom letzten eigentümer/halter erworben habe jedoch nicht der in den papieren eingetragene halter bin. der dann ewt. nur der blitzableiter ist.
versicherungsnehmer kann auch wieder nen anderer sein spielt in diesem fall aber keine rolle.
und aus nem 92 machst du keinen oldtimer jedenfalls nicht legal beschäftige mich selber mit oldtimern und habe 2.
selbst bmw "mobile tradition "hat es nicht geschaft einen aus 100% neuteilen zusammengebauten 02er legal zuzulassen.
denke mit einer alten zb. verunfallten karosse hätte es geklappt aber dazu muss die alte da sein das diese entstempelt werden kann weil ist doof wenn aufeinmal 2 fahrzeuge mit der selben fin fahren wenn es reichen würde nur einen brief vorzulegen. sprich die roccokarosse exestiert noch und der "finder" in 10 jahren will diese zulassen. ewt. hatte der das auto hat auch schon nen neuen brief zwischenzeitlich beantragt.könnte auch sein
92er 16V original 150Tkm
90er einser cabrio 255Tkm
74er knudsen coupe 2,8 80Tkm
73er knudsen coupe 1,6 ???
99er cbr600 56Tk
99er ducati 996 SPS
39er bmw r66 ???
86er S70 enduro ???
90er einser cabrio 255Tkm
74er knudsen coupe 2,8 80Tkm
73er knudsen coupe 1,6 ???
99er cbr600 56Tk
99er ducati 996 SPS
39er bmw r66 ???
86er S70 enduro ???
- COB
- Erfahrener Nutzer
- Beiträge: 6671
- Registriert: Fr 3. Jul 2009, 12:29
- Wohnort: CHE/ERL
AW: Auto weg aber Brief vorhanden, was machen?
alex71 hat geschrieben: ...
selbst bmw "mobile tradition "hat es nicht geschaft einen aus 100% neuteilen zusammengebauten 02er legal zuzulassen.
...
Das hab ich auch gehört, versteh aber nicht woran das gescheitert ist, denn die Rohkarosse des 02 gibts schon lange nicht mehr als Neuteil. Die Basis für den "Neuteile" 2002tii der MT war mW eine gute, rostarme, entsprechend instandgesetzte 73er 2002tii Karosse, weswegen es auch "nur" ein tii geworden ist und nicht vlt. ein Turbo.
- MR Rocco
- Neuer Benutzer
- Beiträge: 14
- Registriert: Do 24. Jun 2010, 21:56
- Wohnort: Berlin
AW: Auto weg aber Brief vorhanden, was machen?
also wenn du denn brif hast kanst du natürlich zu polizei gehn und ihn anzeigen das probel ist halt wenn der verkeufer keine anzeige gemacht hat und der der denn wagen hat ein neuen brif erstellt hat und keiner sich darauf gemeldet hat hat er ein neuen brif bekommen auser du hettest von demm verkaufer noch denn kaufvertrag wo steht das wer nicht alles bezhalt hat Ich sag mal so wer denn Brif hat denn Gehört das auto ^^
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen.
- COB
- Erfahrener Nutzer
- Beiträge: 6671
- Registriert: Fr 3. Jul 2009, 12:29
- Wohnort: CHE/ERL
AW: Auto weg aber Brief vorhanden, was machen?
MR Rocco hat geschrieben:...Ich sag mal so wer denn Brif hat denn Gehört das auto...
So, und jetzt das Ganze noch mal in einer verständlichen Sprache, bitte.

Du hast die Abhandlungen hier zum Thema Eigentum, Besitz, Halter usw gelesen, bevor du das getippt hast ?
- alex71
- Benutzer
- Beiträge: 85
- Registriert: Sa 12. Dez 2009, 21:16
- Wohnort: berlin
AW: Auto weg aber Brief vorhanden, was machen?
COB hat geschrieben:Das hab ich auch gehört, versteh aber nicht woran das gescheitert ist, denn die Rohkarosse des 02 gibts schon lange nicht mehr als Neuteil. Die Basis für den "Neuteile" 2002tii der MT war mW eine gute, rostarme, entsprechend instandgesetzte 73er 2002tii Karosse, weswegen es auch "nur" ein tii geworden ist und nicht vlt. ein Turbo.
nein war eine neukarosse. das problem darin lag das der wagen noch keine erstzulassung hatte. sprich der wagen muss die aktuellen lärm und abgasvorschriften erfüllen. ne tageszulassung hätte gereicht um dieses zu umgehen. habe das selber auch schon in der fordscene gehört wo in nen autohaus neuwagen aus den siebzigern rumstanden. diese fahrzeuge bekommst du auf legalem wege nie wieder zugelassen das ist einfach so. alles andere ist schummel. naja egal aber wo du das erwähnst glaube die haben dann den wagen auf eine instandgesetzte karosse gebaut wonach es dann eben ein anderer wagen geworden ist als ursprünglich im 30 jahre alten "neuzustand" .das weis ich aber nicht genau kann da was durcheinander werfen. der alex
92er 16V original 150Tkm
90er einser cabrio 255Tkm
74er knudsen coupe 2,8 80Tkm
73er knudsen coupe 1,6 ???
99er cbr600 56Tk
99er ducati 996 SPS
39er bmw r66 ???
86er S70 enduro ???
90er einser cabrio 255Tkm
74er knudsen coupe 2,8 80Tkm
73er knudsen coupe 1,6 ???
99er cbr600 56Tk
99er ducati 996 SPS
39er bmw r66 ???
86er S70 enduro ???
- MR Rocco
- Neuer Benutzer
- Beiträge: 14
- Registriert: Do 24. Jun 2010, 21:56
- Wohnort: Berlin
AW: Auto weg aber Brief vorhanden, was machen?
streets hat geschrieben:Hallo,
vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und kann mir helfen.
Ich habe einen KFZ-Brief mit ein paar Teilen zusammen gekauft. Der Wagen ist aber nicht mehr vorhanden, er wurde dem Verkäufer des Briefs unterschlagen. Das kam so, der Verkäufer hatte vor Jahren den Wagen an jemanden verkauft und mit diesem Ratenzahlung vereinbart. Der Brief sollte nach der letzten Zahlung dem Verkäufer ausgehändigt werden. Wie es nun so kam hat der Käufer nicht bezahlt und den Wagen nicht zurück gegeben. Der Brief war also noch beim Verkäufer, dieser hat aber auch keine Anzeige bei der Polizei gemacht (fragt nicht warum ich weis es auch nicht). Und genau diesen Brief habe ich nun legal erworben.
Was kann man nun machen? Kann ich den ehemaligen Käufer noch anzeigen und hoffen das er den Wagen noch hat sodaß er mir dann übereignet wird?
Oder kann ich eine gleiche Karosse nehmen und die Fahrgestellnummer des geklauten in die neue einschlagen?
Streets wenn du denn brif hast denn kanst denn verkaufer anzeigen weil wenn du ein brif hast und er hat ein neuen gemacht wirt nachgeschaut welcher brif der erste war denn bekommst du das auto wider
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen.
- alex71
- Benutzer
- Beiträge: 85
- Registriert: Sa 12. Dez 2009, 21:16
- Wohnort: berlin
AW: Auto weg aber Brief vorhanden, was machen?
Vielmehr steht das Eigentum am Brief in entsprechender Anwendung von § 952 BGB dem Eigentümer des Fahrzeugs zu.
........... dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, der Fahrzeugbrief verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Er hat jedoch nicht diese zivilrechtliche Funktion.Der Fahrzeugbrief ist darüber hinaus eine verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben. Mit dem Eigentum am Kfz wird der Erwerber auch zum Eigentümer des Briefes - aber nicht umgekehrt!
Rechtsprechung zum Thema:
"Das Eigentum am Kfz ergibt sich nicht aus der Eintragung im Kfz-Brief (vgl. auch § 25 Abs. 4 Satz 1 StVZO), der als verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben lediglich dokumentiert, auf welche Person ein Kfz bei der Zulassungsstelle zugelassen ist. (KG Berlin, Beschluss vom 12.04.2007, Az. 12 U 51/07)."
google ist ja so ne schöne sache
........... dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, der Fahrzeugbrief verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Er hat jedoch nicht diese zivilrechtliche Funktion.Der Fahrzeugbrief ist darüber hinaus eine verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben. Mit dem Eigentum am Kfz wird der Erwerber auch zum Eigentümer des Briefes - aber nicht umgekehrt!
Rechtsprechung zum Thema:
"Das Eigentum am Kfz ergibt sich nicht aus der Eintragung im Kfz-Brief (vgl. auch § 25 Abs. 4 Satz 1 StVZO), der als verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben lediglich dokumentiert, auf welche Person ein Kfz bei der Zulassungsstelle zugelassen ist. (KG Berlin, Beschluss vom 12.04.2007, Az. 12 U 51/07)."
google ist ja so ne schöne sache
92er 16V original 150Tkm
90er einser cabrio 255Tkm
74er knudsen coupe 2,8 80Tkm
73er knudsen coupe 1,6 ???
99er cbr600 56Tk
99er ducati 996 SPS
39er bmw r66 ???
86er S70 enduro ???
90er einser cabrio 255Tkm
74er knudsen coupe 2,8 80Tkm
73er knudsen coupe 1,6 ???
99er cbr600 56Tk
99er ducati 996 SPS
39er bmw r66 ???
86er S70 enduro ???