War heute beim TÜV...brauch mal ein paar Ratschläge

Alles zum Scirocco, was nicht woanders reinpasst...
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rocco-olli
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War heute beim TÜV...brauch mal ein paar Ratschläge

Beitrag von rocco-olli »

Hey Zusammen,

ich war heute beim TÜV.

Zu machen war: HU, AU und Gewinde eintragen.

Diesmal war ich bei nem andern TÜV als ich normal hingeh, naja egal.

Der Prüfer hat sich den Rocco angeschaut von unten, Bremsen etc, war alles bestens. AU gemacht, auch sofort bestanden.

Dann bin ich auf die Klötze gefahren, er meinte noch, dass es vorne sehr knapp zu geht mit seinem Kuli da, hab ja vorne nicht gebörtelt. Ich soll entweder die Kanten bearbeiten oder höher drehen, das sollte ja kein Ding sein.

Und dann.......hat er die Scheinwerferhöhe gemessen.....46cm, er trägt mir das Fahrwerk nur ein, wenn die Höhe passt.

Bin dann wieder vom Hof gefahren und hab mir mal die TÜV-Papiere angeschaut, reingeschrieben hat er EZ 11/1998? :gruebel: Da war doch was, dann kam mir das in den Kopf was hier im Forum ja ausreichend diskutiert wurde.

bis 8/88 ist die Scheinwerferhöhe egal. Meiner war EZ 11/88 :kopfhaue:

Also die Kiste hochgeschraubt und zum TÜV gefahren. Das eintragen lassen, Plakete drauf und ab in die Spätschicht, hatte deswegen nicht viel Zeit.

Geil, jetz hab ich n Gewinde drin und bin höher unterwegs als mit dem Weitec. :zahnlos:


So sah das Trauerspiel dann aus:

Bild

Bild


Man bedenke das sind 16"er.

Hätten sie mir nicht schon im Vorraus die Scheine abgeknüft, wär ich zu ner anderen Prüfstelle gefahren.


Folgendes hat er mir nun rausgedruckt:
zu 20. (Fzg-höhe) ca.1250m and.Federn TypRSF21020/81069/VA/HA-6,15/7Wind.VA/HA, Maß Unterk. Scheinwerf./Fahrbahn 500mm

Kann mir das mal einer erklären?

Man kann doch kein Gewindefahrwerk eintragen, in dem man mit dem Maßstab Pi x Daumen die Höhe am Dach schätzt und dann das Maß der Scheinwerferunterkante. :gruebel:


Wofür gibts denn das Restgewinde? Ich bin mir gerade nicht richtig schlüssig was ich machen soll.

Am liebsten würd ich zu nem anderen TÜV, aber auf doppelt zahlen hab ich auch keine Lust.
Mit denen reden hat auch keinen Zweck, da hat sogar meine Werkstatt angerufen.

Bräucht nun mal ein paar Tips von euch.

Gruß Oli :-) )
Scirocco Scala, EZ 11/88, Nap-ESD, H&R Rebound 80 Gewindefahrwerk, 17" OZ Mito, US-Blinker, dreiteiliger GTS-Grill
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thorti2005
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AW: War heute beim TÜV...brauch mal ein paar Ratschläge

Beitrag von thorti2005 »

schraub ihn doch einfach mal runter auf deine gewünschte höhe und schau wirklich zu einen anderen tüv
er müsste ja dann nur die tiefe im schein verändern,sollte dann wohl nicht die welt kosten
so wie er jetzt da steht geb ich dir recht,da braucht man echt kein gewinde
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Sven
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AW: War heute beim TÜV...brauch mal ein paar Ratschläge

Beitrag von Sven »

Hi!

Seltsam, daß er das Restgewinde nicht vermerkt hat.
Aber eigentlich ist es so sogar ganz gut in deiner Situation.
Bau' dir doch die GT-Scheinwerfer oder sogar die DE-Linsen ein und schraub' die Kiste wieder runter, bis die Scheinwerfer-Unterkante 500mm Abstand zum Boden hat. ;-)

MfG, Sven. :wink:
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iroc16v
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AW: War heute beim TÜV...brauch mal ein paar Ratschläge

Beitrag von iroc16v »

ist der überhaupt tiefergelegt :lol: ? einfach wieder runter schrauben. fahrwerrk kann sich nach belieben setzten. gibt es einen vermerk dazu die eine höhe bin min. 45cm zulässt. einfach runter drehen und fertig oder hast du gewissensbisse?
Heidenheizer 2010, der kommende wird verteidigt :hihi:

Der einzig wahre Bobbo-man (insider).
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rocco-olli
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AW: War heute beim TÜV...brauch mal ein paar Ratschläge

Beitrag von rocco-olli »

runtergedreht hab ich ihn schon, lässt sich ja fahren wie Grütze ohne Achsvermessung.

ich hab nur keinen Bock drauf die 50cm Scheinwerferhöhe im Schein stehen zu haben.

@benny, wo gibts denn da nen Vermerk dazu?

gruß
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Maggus
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AW: War heute beim TÜV...brauch mal ein paar Ratschläge

Beitrag von Maggus »

Das ist nach Prüfer unterschiedlich. Ein Fahrwerk wurd mir eingetragen mit dem Abstand der Oberen Befestigungsschraube zu Unterkante Fererteller und das andere nur per Restgewinde. Ist auch in den Gutachten unterschiedlich beschrieben.
Aber ich hätt bei dir jetzt auch kein Problem einfach wie schon erwähnt GTs oder DE verbauen und wieder auf 50cm runterdrehen.
Steht ja so im Schein :grins:
Natürlich Nochmal Achse vermessen :zwinker:

Grüssle
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Thommy
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AW: War heute beim TÜV...brauch mal ein paar Ratschläge

Beitrag von Thommy »

Sven hat geschrieben: Bau' dir doch die GT-Scheinwerfer oder sogar die DE-Linsen ein und schraub' die Kiste wieder runter, bis die Scheinwerfer-Unterkante 500mm Abstand zum Boden hat. ;-)
ich glaube das ist tatsächlich das beste was man machen kann.

Wenn es dir nicht gefällt kannst du die kleinen Rechteckscheinwerfer wieder verkaufen - und das Geld doch noch in eine weitere Einzelabnahme stecken.


MfG Thommy
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GT-II, EZ 93, KW-Gewinde Var. 1, Ronal R39 7,5x16" ET 20 & ET0, Domstrebe vorne unten/oben & hinten, H4-Booster, Grillspoiler, Grillverbreiterungen, weiße Blinker, Bonrath Powerrohr :hihi:, original Gamma-Radio

GT-II, EZ92, 3P-Gurte hinten, beheizbare Waschdüsen, ZV, TA-Taugnix Gewinde, 6x15" Stahlus, Bra alá Victoria Secret, Verbreiterung entfernt, GT-Scheinwerfer mit DE-Linsen, weiße Blinker, JE-Design Integralblende, VOTEX-Dachreling, Gummiente an beiden Abschleppösen "hässliche Henriette"
Eugen
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Beitrag von Eugen »

Selbst wenn sich ein Prüfer finden lassen würde, der in den Fahrzeugpapieren "Scheinwerferunterkante 45cm" vermerkt, so wäre diese Eintragung trotzdem ungültig.

Das mit der EZ ist so: vor dem 31.12.1987 spielt die Scheinwerferunterkante keine Rolle, ab dem 01.01.1988 gilt sie. Und hier die entsprechende gesetzliche Regelung aus §72 stvzo: "§ 50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung."

Noch ein Tipp zu den DE`s. Da muss bis zur Linse und nicht bis zur Scheinwerferunterkante gemessen werden. Damit gewinnt man auch noch 1-1,5cm gegenüber den GT-Scheinwerfern. Hier ein Zitat aus §50 Abs. 3 stvzo: "Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm...".
Wie der fachkundige Leser bemerkt, geht es um die Spiegelkante, nicht um die Scheinwerferunterkante. Beides ist bei einem herkömlichen Reflektorscheinwerfer in der Regel auch identisch, aber eben nicht bei einem Linsenscheinwerfer.
Das wissen übrigens die wenigsten TÜV-Prüfer oder Polizisten. Ich muss es auch immer wieder erklären bzw. auf den Gesetzestext verweisen.

Ich schlage also vor: DE-Scheinwerfer einbauen und noch einmal ordentlich eintragen lassen. Mit einfach runterschrauben ist das dann so eine Sache, da stimmt dann der Eintrag der Fahrzeughöhe nicht. In der Regel wird der Abstand Radmitte zur Kotflügelkante und dazu das Restgewinde eingetragen. So steht es auch in den meisten Fahrwerksgutachten drin.

Gruß
Eugen
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snap
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AW: War heute beim TÜV...brauch mal ein paar Ratschläge

Beitrag von snap »

Ich würde ihn einfach runter drehen und so rum fahren..
was soll denn da großartig passieren.. zur not wenn die polizei meckern sollte was ich kaum glaube.. wieder vor ort hoch drehen :-)
Eugen
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AW: War heute beim TÜV...brauch mal ein paar Ratschläge

Beitrag von Eugen »

Was passiert ist folgendes: 3 Punkte in Flensburg und etwas über 100€ Bußgeld + Wiedervorführung beim TÜV.

Gruß
Eugen
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