ich war heute beim TÜV.
Zu machen war: HU, AU und Gewinde eintragen.
Diesmal war ich bei nem andern TÜV als ich normal hingeh, naja egal.
Der Prüfer hat sich den Rocco angeschaut von unten, Bremsen etc, war alles bestens. AU gemacht, auch sofort bestanden.
Dann bin ich auf die Klötze gefahren, er meinte noch, dass es vorne sehr knapp zu geht mit seinem Kuli da, hab ja vorne nicht gebörtelt. Ich soll entweder die Kanten bearbeiten oder höher drehen, das sollte ja kein Ding sein.
Und dann.......hat er die Scheinwerferhöhe gemessen.....46cm, er trägt mir das Fahrwerk nur ein, wenn die Höhe passt.
Bin dann wieder vom Hof gefahren und hab mir mal die TÜV-Papiere angeschaut, reingeschrieben hat er EZ 11/1998?

bis 8/88 ist die Scheinwerferhöhe egal. Meiner war EZ 11/88

Also die Kiste hochgeschraubt und zum TÜV gefahren. Das eintragen lassen, Plakete drauf und ab in die Spätschicht, hatte deswegen nicht viel Zeit.
Geil, jetz hab ich n Gewinde drin und bin höher unterwegs als mit dem Weitec.

So sah das Trauerspiel dann aus:


Man bedenke das sind 16"er.
Hätten sie mir nicht schon im Vorraus die Scheine abgeknüft, wär ich zu ner anderen Prüfstelle gefahren.
Folgendes hat er mir nun rausgedruckt:
zu 20. (Fzg-höhe) ca.1250m and.Federn TypRSF21020/81069/VA/HA-6,15/7Wind.VA/HA, Maß Unterk. Scheinwerf./Fahrbahn 500mm
Kann mir das mal einer erklären?
Man kann doch kein Gewindefahrwerk eintragen, in dem man mit dem Maßstab Pi x Daumen die Höhe am Dach schätzt und dann das Maß der Scheinwerferunterkante.

Wofür gibts denn das Restgewinde? Ich bin mir gerade nicht richtig schlüssig was ich machen soll.
Am liebsten würd ich zu nem anderen TÜV, aber auf doppelt zahlen hab ich auch keine Lust.
Mit denen reden hat auch keinen Zweck, da hat sogar meine Werkstatt angerufen.
Bräucht nun mal ein paar Tips von euch.
Gruß Oli
