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Peet!
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Beitrag von Peet! »

Wenn du redest,
muß deine Rede besser sein,
als dein Schweigen gewesen wäre !
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Mr.Burnout
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Beitrag von Mr.Burnout »

...mir wäre das zu blöde wegen so ner Lackierung angestresst zu werden :schlafen:

finde es eher pubertär peinlich als geschmacklos :dummesthread:

Gruß
Stefan
"Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: Das ist technisch unmöglich!" ( Zitat von Peter Ustinov)

[SIGPIC]http.//www.scirocco-2.de/VaderSig.jpg[/SIGPIC] es gibt fast nichts was man nicht selbst machen kann...
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Sanji
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Beitrag von Sanji »

Auffallen ist alles in Wacken :hihi:
[CENTER][SIGPIC][/SIGPIC][/CENTER]
[CENTER]SlideShow[/CENTER]
[CENTER]:cop:Beifahrertür in LC6V gesucht:cop:[/CENTER]
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rocco-olli
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Beitrag von rocco-olli »

Und das aufgesetze Blaulicht...... :crazy:

Muss ein Ex Polizeifahrzeug nicht unkenntlich gemacht werden?

Man darf es zumindest nicht verwechseln.


Als Polizist würd ich dem erst recht eine auswischen. Da findet sich bestimmt ne Möglichkeit. Is ja schon fast ne Beamtenbeleidigung
Scirocco Scala, EZ 11/88, Nap-ESD, H&R Rebound 80 Gewindefahrwerk, 17" OZ Mito, US-Blinker, dreiteiliger GTS-Grill
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Angel
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Beitrag von Angel »

>>Beamtenbeleidigung

sowas gibts nicht

gruß angel
[SIGPIC][/SIGPIC]
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Mr.Burnout
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Beitrag von Mr.Burnout »

Angel hat geschrieben:>>Beamtenbeleidigung

sowas gibts nicht

gruß angel

...nicht direkt, eine Beleidigung ist immer Straftatbestand nach § 185 und das gilt für alle Bürger...
...dennoch gibt es bei der Beleidigung eines Amtsträgers eine verfahrensrechtliche Besonderheit: Während die Straftat grundsätzlich nur auf Antrag des Beleidigten verfolgt wird, kann gemäß §194 Abs. 3 StGB bei einer Beamtenbeleidigung auch der Dienstvorgesetzte des Beleidigten den Strafantrag stellen.
„Ist die Beleidigung gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt. Richtet sich die Tat gegen eine Behörde oder eine sonstige Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so wird sie auf Antrag des Behördenleiters oder des Leiters der aufsichtführenden Behörde verfolgt. Dasselbe gilt für Träger von Ämtern und für Behörden der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.“

Gruß
Stefan, der damit schon mal zu tun hatte :hihi:
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brainstormer
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Beitrag von brainstormer »

rocco-olli hat geschrieben:Und das aufgesetze Blaulicht...... :crazy:

Muss ein Ex Polizeifahrzeug nicht unkenntlich gemacht werden?

Man darf es zumindest nicht verwechseln.


Als Polizist würd ich dem erst recht eine auswischen. Da findet sich bestimmt ne Möglichkeit. Is ja schon fast ne Beamtenbeleidigung
Lies mal den Text:
Als Blickfang haben wir eine Blaulichtattrappe aus Holz gebaut, die per Magnethalterung am Dach angebracht werden kann (siehe Fotos). Darf im öffentlichen Straßenverkehr aber (vermutlich) nicht benutzt werden, zumindest rate ich davon ab! ;-)
Da keine Person direkt angesprochen ist, wird das mit dem Straftatbestand der Beleidigung nix werden.


Die Polizisten werden bei Veranstaltungen froh sein, dass alles friedlich ist. Wie jemand sein Auto lackiert wird dort vermutlich allenfalls für ein Schmunzeln sorgen.
90er VW Corrado G60; LC5Z, Autogas; 365.000 km...verkauft 09/2015
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Beitrag von Mr.Burnout »

Da keine Person direkt angesprochen ist, wird das mit dem Straftatbestand der Beleidigung nix werden.

...DOCH!!!

hast du den Originalgesetzestext nicht gelesen??
„Ist die Beleidigung gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt. Richtet sich die Tat gegen eine Behörde oder eine sonstige Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so wird sie auf Antrag des Behördenleiters oder des Leiters der aufsichtführenden Behörde verfolgt. Dasselbe gilt für Träger von Ämtern und für Behörden der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.“

Mit dieser Lackierung könnte dir Beleidigung der gesamten Polizeibehörde zur Last gelegt werden...

Leider gehört mangelnder Respekt gegenüber der Polizei auch zu den "tollen" Erscheinungen der heutigen Zeit :kotz:

Gruß
Stefan
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Rocco´82
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Beitrag von Rocco´82 »

Das ist doch nichts neues, in uelzen fuhr eine 2CV (Ente) in grün weiß mit der aufschrift "Polente" herum.
Genauso wie Politur und haste nicht gesehen. Gibts haufenweise solche fahrzeuge.

Bullentransporter finde ich daneben, hätte eher auf einen T3 gepasst, da wäre es noch realistisch, einen bullen (Also das Tier) zu transportieren.
[CENTER][SIGPIC][/SIGPIC][/CENTER]
[CENTER]83er GT_____________ 82er GL_____________90er GT II[/CENTER]
[CENTER]1.8 mit 112 PS____________1.6 mit 85 PS__________1.8 mit 95 PS

Alltagswagen: Audi 80 Avant Quattro V6 mit 2.6 L
Golf 2 mit Klima und Golf 1 Cabrio
[/CENTER]
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Peet!
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Beitrag von Peet! »

@Stefan

genau das wollte ich damit sagen! Respekt fehlt!

gruß Peet
Wenn du redest,
muß deine Rede besser sein,
als dein Schweigen gewesen wäre !
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