Problem

Alles zum Scirocco, was nicht woanders reinpasst...
Schmuggi
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Problem

Beitrag von Schmuggi »

Hallo Sciroccoforum :)

habe folgendes Problem: Vor einigen Tagen habe ich mir aus privater Hand einen Scirocco GT2 gekauft. Der Verkäufer versicherte mir der Wagen sei im einwandfreien Zustand, unfallfreien Zustand, bis auf kleine optische Mängel (so im Kaufvertrag auch angegeben). Auch bei der Probefahrt lief alles rund.
Also hab ihn in angemeldet und 1 Tag gefahren. Am Tag darauf habe ich ihn sicherheitshalber in die Werkstatt meines Vertrauens getan um ihn vom Fachmann gründlich durchchecken zulassen.
Dieser rief mich kurze Zeit später an und meinte ich dürfte kein Meter mehr damit fahren und ich soll froh sein dass mir nichts passiert ist.

Der Wagen hatte einen Frontschaden durch den es vorne rechts den Rahmen voll erwischt hat.
Vorne rechts ist dass Federbein fast durchgebrochen. 1 Schlagloch hätte evtl. gereicht dass es ganz gebrochen wäre.
Sämtliche Bremsleitungen fast durchgerostet.


Natürlich habe ihn den Verkäufer direkt angerufen. Der will natürlich von allem nichts gewusst haben und will weder Geld wiedergeben noch Auto zurückhaben.

Habt ihr vllt. irgendwelche Tipps für mich oder mögliche Erfolgschancen wenn ich die Angelegenheit rechtlich regeln zu lasse?


Danke schonmal im vorraus.

MfG

Schmuggi
suran

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Beitrag von suran »

Es klingt zwar abgedroschen, aber in solchen gravierenden Fällen sollte man wenn es möglich ist wohl einen Fachanwalt konsultieren, da so wie es aussieht Du mit dem Verkäufer nicht reden kannst.
Falls Du ADAC Mitglied bist, brauchst für die Erstberatung noch nicht mal einen Rechtschutz, da der Club eigene Anwälte bestellt, die gegen Vorlage des Mitgliedsausweises zumindest eine erste rechtliche Einschätzung der Lage vornehmen können.
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Nastyboy
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Beitrag von Nastyboy »

Wenn im Kaufvertrag Unfallfrei angegeben ist. Und der Wagen ersichtlich unfaller ist. Ist das Ding geklärt und du im recht. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln hast du sogar drei Jahre, wenn man ihm nachweist, dass der Unfall in der zeit des Vorbesitzers passiert ist. Und wenn nicht, wirst du immernoch Anspruch auf dein Geld haben, denn das Gesetz beurteilt die Lage i.d.R. so: hätte der Käufer diesen Wagen auch gekauft, wenn er gewusst hätte, dass es sich um einen unfaller handelt?? In diesem fall sicherlich nicht. Somit müsste die Sache eigentlich klar sein
Scirocco 2 GT2 16v-Umbau EZ:91
Erste gemeinsame Saison: 2012 :drive:
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Maik
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Beitrag von Maik »

Du kannst in Deutschland innerhalb von 14 Tagen von jedem Vertrag zurücktreten,auch bei privaten Käufen meine ich.Alles außer sofort zum Anwalt macht keinen Sinn.
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rugera
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Beitrag von rugera »

Puh, dass ist sehr ärgerlich... :kotz: Ich würde sagen, es hängt von der Formulierung im Kaufvertrag ab (Wenn da z.B drin steht: unfallfei)! Generell gibt es für Privatkäufe andere Regelungen als bei einem gewerblichen Anbieter, also keine Gewährleistung und Rückgaberecht. Wenn er aber den Kaufvertrag schwammig formuliert hat, besteht evtl. eine Chance dagegen vorzugehen. Ansonsten stehen die Möglichkeiten wohl eher schlecht sein Geld wieder zu bekommen.
Genaueres wird dir aber sicherlich dein Anwalt sagen können.
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Günni

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Beitrag von Günni »

Maik hat geschrieben:Du kannst in Deutschland innerhalb von 14 Tagen von jedem Vertrag zurücktreten,auch bei privaten Käufen meine ich.Alles außer sofort zum Anwalt macht keinen Sinn.
Immer dieses Halbwissen :fressehalten:


So, kannste ja löschen, bist ja Mod, aber lösche deinen Müll auch gleich mit...


Zum Fall, sofort zum Anwalt, der hat keine Chance wenn im Kaufvertrag unfallfrei steht.
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Freggel70
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Beitrag von Freggel70 »

...richtig! Sofort zum Anwalt, am besten mit der Bestätigung was deine Kfz-Werkstatt zu dem Rocco gesagt hat....
das ist ganz offensichtlich Betrug

viel Erfolg!!
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COB
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Beitrag von COB »

Hat er dir das nur versichert oder auch schriftlich gegeben, sprich steht das im KV ? Wenn ja, dann hast du uU gute Karten, wenn nicht, dann hast du was fürs Leben gelernt. ;-)
Die VW-Horde: Scirocco GT (93-99) - Passat C (95-01) - Scirocco GTX (99-heute)
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Haftungsausschluss: Alle gemachten Aussagen stellen lediglich die Sichtweise des Autors anhand der vorliegenden Informationen dar. Der Autor übernimmt keinerlei Haftung für die Befolgung gemachter Ratschläge und Hinweise. Jeder Halter ist für die Sicherheit seines Fahrzeuges vollumfänglich selbst verantwortlich und handelt somit immer eigenverantwortlich.
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Tobin
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Beitrag von Tobin »

Schmuggi hat geschrieben:
Der Wagen hatte einen Frontschaden durch den es vorne rechts den Rahmen voll erwischt hat.
Vorne rechts ist dass Federbein fast durchgebrochen. 1 Schlagloch hätte evtl. gereicht dass es ganz gebrochen wäre.
Sämtliche Bremsleitungen fast durchgerostet.
Sorry, aber sowas sieht man doch vorher...
Man sollte beim Autokauf die rosarote Brille immer absetzen, das spart später viel ärger.
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dr.scirado
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Beitrag von dr.scirado »

also vom kaufvertrag zurücktreten als privatverkäufer, das is kappes. wenn der mangel arglistig verschwiegen wurde und das beweisbar ist (nicht dass es der vorbesitzer vom vorbesitzer war). dann is die sache klar.

übrigens finde ich so anrufe vom kumpel oder der werkstatt auch immer so ne sache, da geraten viele in panik (habe solche erfahrungen mit meinen fahrzeugen als käufer wie verkäufer schon machen müssen. rahmentreffer und federbein, das hätte man auch selbst sehen können.

anwalt is ne lösung. is aber wieder auch mit ärger verbunden, und so lange steht die karre dann auch wieder nur rum.

edit: danke tobin. bremsleitungen kann man auch sehen wenn man mal mit der taschenlampe unters auto krabbelt. gut, jetzt ist das kind in den brunnen gefallen.
Scirocco II CL, 1983, Zender Z400 Breitbau, Projekt.
Scirocco II GTL, 1985, Servo, Sitzheizung, Elektro-Fensterheber, Bastuck Edelstahl. Oldtimer.
Scirocco II GT, 1988. Rentner-Zustand.
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