Zahlungsaufforderung per Email gültig?

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Roccomantic
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Zahlungsaufforderung per Email gültig?

Beitrag von Roccomantic »

Hallo, ich hatte auf meinem paypalkonto ein minus von 20€. Hat mich nie gestört weil ich mir dachte "irgendwann bezahlt wieder jemand was mit paypal u dann ist das ausgeglichen". ich hab mich einfach nicht informiert...

Meinen Spamprdner habe ich immer geleert ohne zu gucken. Jetzt habe ich mal nachgesehen u siehe da: Eine Zahlungsaufforderung von paypal. Statt ürsprünglich 20 wollen die jetzt 70€ von mir... =(

Scheiße
88er Scala und 89er GT

Mit dem Scirocco kannst Du sofort losfahren, Du mußt ihn nicht vorher zum Essen einladen oder mit ihm ins Kino gehen.
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sc16vg60
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AW: Zahlungsaufforderung per Email gültig?

Beitrag von sc16vg60 »

Tja, manche lernen nur durch Schmerz , Hary

:hihi:

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Joachim
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AW: Zahlungsaufforderung per Email gültig?

Beitrag von Joachim »

Ich bin mir nicht so sicher, das das so korrekt gehandhabt wird seitens PayPal. Forderungen nur bei Email geltend zu machen, ist soweit mir bekannt nicht korrekt. Es hätte auch eine Mahnung auf dem Postweg erfolgen müssen. Nur wie kriegt man 20€ minus auf sein PayPalkonto? Wenn ich eine Rechnung per PayPal zahle und mehr ausgebe wie Guthaben drauf ist, dann wird von meinem Konto abgebucht. Da kann das dann auch gar nicht passieren.
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Mr.Burnout
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AW: Zahlungsaufforderung per Email gültig?

Beitrag von Mr.Burnout »

Forderungen nur bei Email geltend zu machen, ist soweit mir bekannt nicht korrekt.
Steht so in den AGB von PayPal ;-)

Gruß
Stefan
"Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: Das ist technisch unmöglich!" ( Zitat von Peter Ustinov)

[SIGPIC]http.//www.scirocco-2.de/VaderSig.jpg[/SIGPIC] es gibt fast nichts was man nicht selbst machen kann...
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Joachim
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Beitrag von Joachim »

Steht so in den AGB von PayPal ;-)
Und die AGB´s von PayPal standen schon mehrfach in der Kritik und irgendwie war auch der Verbraucherschutz schon mal an PayPal dran, wegen der AGB.
suran

AW: Zahlungsaufforderung per Email gültig?

Beitrag von suran »

Dass etwas in einer AGB steht, bedeutet nicht automatisch , dass es nach Deutschem Recht auch wirksam ist.
Gerade amerikanische Firmen meinen oft, sie wären hier im rechtsfreiem Raum und setzten in ihre AGB´s Absätze ein,
die mit dem Deutschen / Europäischen Recht überhaupt nicht konform sind.
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Buggyboy
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Beitrag von Buggyboy »

Wenn man aber die AGB Akzeptiert...

Kleiner Tipp zahle, mit dem Vermerk unter Vorbehalt; so kann wenigstens keine weitere Mehrbelastung entstehen und dann las das nochmal in Ruhe Prüfen, wenn Du Rechtschutz hast..
Scirocco ist nicht das wichtigste im Leben.

Es ist das Einzige

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suran

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Beitrag von suran »

Buggyboy hat geschrieben:Wenn man aber die AGB Akzeptiert...
dann ist sie rechtlich noch immer nicht gültig, daran ändert sich auch nichts, wenn man einen Haken unter die Onlineerklärung gesetzt hat.
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Buggyboy
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Beitrag von Buggyboy »

dennoch würde ich unter Vorbehalt zahlen und dann nochmal alles prüfen..
Scirocco ist nicht das wichtigste im Leben.

Es ist das Einzige

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Peet!
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AW: Zahlungsaufforderung per Email gültig?

Beitrag von Peet! »

suran hat geschrieben:dann ist sie rechtlich noch immer nicht gültig, daran ändert sich auch nichts, wenn man einen Haken unter die Onlineerklärung gesetzt hat.
Moment!
sind jetzt alle AGB´s Anfechtbar?

so ala, ich war doch garnicht so viel schneller!

ok, wers Geld dafür hat! viel Spaß :hihi:

Gruß Peet
Wenn du redest,
muß deine Rede besser sein,
als dein Schweigen gewesen wäre !
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