an die juristen: fehlgebuchte überweisun gzu meinen gunsten

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Folterknecht
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an die juristen: fehlgebuchte überweisun gzu meinen gunsten

Beitrag von Folterknecht »

... nicht direkt zu meienn aber:

meine freundin hat heute gemerkt das sie am 12ten eine fehlgeleitete überweisung von 500€ auf ihr konto bekommen hatte.

was ist da jetzt zu tun ? am coolsten wäre natürlich geld behalten *g* aber das ist wohl ncith drin ...wie kann die bank das merken und/oder zurückfordern ...oder was is da jetzt sache ???

danke im voraus
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Daywalker
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Re: an die juristen: fehlgebuchte überweisun gzu meinen gunsten

Beitrag von Daywalker »

Hat da die Bank einfach ne Fehlbuchung gemacht oder nen anderer schlicht das falsche Konto bei der Überweisung angegeben.

Ersteres wird dann schlicht von der Bank korrigiert mit ner Korrekturbuchung, bei zweiterem heißt es dann zurücküberweisen auf Anforderung.

Sonst kann derjenige auch das ganze amtlich bei Barbara Salesch einreichen... sprich einfordern.

Die Bank merkt schon beim Saldenabschluss von allein wenn sie nen Fehler gemacht hat. Dann passen die Konten nicht und damit fällts auf.

Wenns einer falsch überwiesen aht, wird er es merken wenn ihm der rechtmässige Empfänger ne Mahnung schickt und sich dann wohl an seine Bank wenden.

Euer Geld isses nicht und mit behalten is nicht. Also net unbedacht auf den Kopp hauen...

War mal bei ner Bank wo das an der Tagesordnung war. Mal hatte man zuviel, mal zuwenig Geld... nach 6 Monaten hab ich denen dann wieder Tschüssi gesagt...
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Folterknecht
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Re: an die juristen: fehlgebuchte überweisun gzu meinen gunsten

Beitrag von Folterknecht »

okay also sagen wir der bank am besten bescheid
...bin dann mal weg
Daywalker
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Re: an die juristen: fehlgebuchte überweisun gzu meinen gunsten

Beitrag von Daywalker »

Wenn Du damit Dispozinsen sparen kannst erst mal warten... wiedergeholt wird sich das Geld eh eines Tages ;)
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Folterknecht
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Re: an die juristen: fehlgebuchte überweisun gzu meinen gunsten

Beitrag von Folterknecht »

hab was innem rechte forum gefudnen ... ebsser isses gleich zu melden ..weil der "besitzer" ein recht auf herrausgabe habt. .paragraph sowieso ... und dann müßte man dem das geld + zinsen zurückzahlen .. deher bringt "aufheben" nix ....
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Günni

Re: an die juristen: fehlgebuchte überweisun gzu meinen gunsten

Beitrag von Günni »

Hol schnell das Geld vom Konto und setz dich in die Karibik ab. :hihi: :hihi: :hihi: :hihi: :hihi:
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Folterknecht
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Re: an die juristen: fehlgebuchte überweisun gzu meinen gunsten

Beitrag von Folterknecht »

mit 500€ na klar *g* schön wärs
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Rolf
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Re: an die juristen: fehlgebuchte überweisun gzu meinen gunsten

Beitrag von Rolf »

Also ich würde als ehrlicher Finder das Geld auch wieder zurückgeben, sonst könnte ich ja nicht mehr gut schlagen, weil mich mein Gewissen so plagt. Allerdings gibt es finanzielle Grenzen, bei denen ich jetzt nicht meine Hand dafür ins feuer legen würde, dass ich nicht doch Gas-Roccos Vorschlag annehmen würde :-) ).

Gruß
Rolf
Günni

Re: an die juristen: fehlgebuchte überweisun gzu meinen gunsten

Beitrag von Günni »

Wen willste denn schlagen, hätte ich gar nicht von dir gedacht, das du gewalttätig bist. :hihi: :hihi: :hihi: :hihi: :hihi: :hihi:
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Macho
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Re: an die juristen: fehlgebuchte überweisun gzu meinen gunsten

Beitrag von Macho »

>>überweisung von 500€
>Hol schnell das Geld vom Konto und setz dich in die Karibik ab

:lol:

>sonst könnte ich ja nicht mehr gut schlagen

Ja etz aber, der Rolf rückt mit der Wahrheit raus ! :hihi:


Gruß Macho
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