Ich werde in meinem Vergaser Scirocco einen GTI Motor (EG) vom Einser verbauen, habe aber einen ungeregelten Kat eingetragen. Der Einfachheit halber will ich den GTI natürlich direkt mit der passenden Auspuffanlage zum TÜV fahren (die ohne Kat ist).
Jetzt die Frage: Kat austragen oder nicht?
Ja und Nein!
Habe diesbezüglich den TÜV Rheinland angeschrieben und sogar ne Info bekommen:
Ist der Kat ab Werk verbaut, dann hat man geloost, es gibt keine Möglichkeit diesen ausgetragen zu bekommen. Wurde der Kat nachgerüstet kann man ihn auch wieder austragen lassen. Allerdings nur dann.
Der TÜV Mann hat mir noch nicht gesagt ob das bei G-Kat Systemen auch möglich ist, die Info reiche ich nach, wäre bestimmt Interessant für KR und DX Fahrer hier, die sich G-Kat Gelumpe reingebaut haben und lieber mehr für Euros für Vater Staat ausgeben wollen!

Ich bin jetzt jedenfalls erstmal froh mir keine Gedanken um die blöde Auspuffanlage machen zu müssen. Supersprint komplett ab Hosenrohr drunter und ab zum Onkel TÜFF

Unten die Nachricht vom Prüfer zum Nachlesen! (Bei Bedarf gebe ich die Kontaktdaten raus, Flapo an mich)
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----- Weitergeleitet von
xxxxxx/TK/DE/TUEV am 06.10.2006 09:46 -----
Harry S.
02.10.2006 10:40
An
xxxx@de.tuv.com
Ihre Anfrage über die TÜV
Rheinland Group
Ihre Anfrage über die TÜV Rheinland Group: Ungeregelten Katalysator aus
den Fahrzeugpapieren austragen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgendes Problem und hoffe dass Sie mir weiterhelfen können.
Sämtliche anderen Informationsquellen sind nicht eindeutig für mich.
Ich besitze ein Fahrzeug (Erstzulassung 1984), welches ursprünglich ohne
Katalysator ausgeliefert, und 1991 mit einem ungeregelten Kat ausgestattet
wurde.
Ich möchte nun einen anderen Motor (gleicher Hubraum) in dieses Fahrzeug
einbauen, dieser Motor ist werksmäßig nicht für Katalysator vorgesehen.
Ich bekomme ein Problem mit der Auspuffanlage, da für diesen Motor kein
Kat vorgesehen ist und möchte den Kat gerne entfernen.
Ist es generell möglich den U-Kat aus dem Fahrzeugbrief wieder auszutragen,
liegt dies im Ermessen des Prüfers, oder ist es verboten? Die Steuersätze
für U-Kat und \"ohne Kat\" sind mittlerweile gleich hoch.
>
Ich bedanke mich bei Ihnen im Voraus und hoffe Sie können mir eine positive
und eindeutige Nachricht über die Situation geben.
>
Mit freundlichen Grüßen,
Harry S.
Antwort:
Sehr geehrter Herr S.,
wenn ein UKAT nachträglich eingetragen
wurde ist auch eine Austragung wieder möglich.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxx
Competence Center
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
TÜV Rheinland Group
Am Grauen Stein
D-51105 Köln
http://www.tuv.com
Viele Grüße
Harry
ps: Ich weiß dass wir diese Info verteilt über mehrere Beiträge bestimmt schonmal hatten, wollte sie aber noch einmal gebündelt und ohne Mutmaßungen verbeiten. ICH bin nämlich nicht aus den Beiträgen hier und anderen Foren schlau geworden!
