Türencleaning legal ??

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V-flori-ROCCO
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Türencleaning legal ??

Beitrag von V-flori-ROCCO »

Ist es jetzt nun erlaubt beide Türen zu cleanen oder beschränkt sich des nur auf die Beifahrertür???

Wenn ja, gibt´s da eventuelle Hintertürchen um solche Gesetzestexte zu umgehen??

Habt ihr noch paar Tipps zum Türgriffzuspachteln, daß des och in 2Jahren noch schön aussieht??

Grüße Flori
All Eyez on me
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Re: Türencleaning legal ??

Beitrag von All Eyez on me »

Legal ist es! aber nur wenn Du noch irgendwo einen "Not-Öffnungsmechanismus" hast. Das kann ein kleiner vom Bordnetz unabhängiger Elektroschalter sein oder auch eine mechanische Lösung wie z.B: ein Hebelchen das etwas am Scheibenführungsgummi herauslugt.

Wenn die Türen abgeschlossen sind öffnet sich eh nichts. Aber wenn sie nicht angeschlossen sind und Du hast mal nen Unfall (was man ja nie hoffen will) kann man damit dann die Türen in manchen Fällen einfach öffnen. Wenn alles verzogen ist kommt sowieso die Feuerwehr mit der großen Hydraulikschere....da macht sich dann keiner die Arbeit lange rumzusuchen...das kannst Du mir glauben.

Ich hab irgendwo sogar noch nen kleinen Gesetzestext dazu....aber den müßte ich jetzt erst groß suchen.

Prinzipiell ist es erlaubt. Solange nichts an den Schlössern selbt geändert wird. Ob Du Griffe haben willst oder nicht bleibt Dir selbst überlassen. Aber es liegt eben auch immer am jeweiligen prüfer ob er so mitspielt. Da wird gern aus ner Richtlinie ein Gesetz gemacht. Da muß man dann am besten alles per Gesetzestext schriftlich nachweisen können und seine Rechte kennen.
Eugen
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Re: Türencleaning legal ??

Beitrag von Eugen »

Der Notmechanismus muss allerdings kenntlich gemacht sein. Also auf den ersten Blick erkennbar oder ein roter Preil, der drauzeigt.
Wie man das mit dem Aussehen gut hinbekommt? Verzinnen, dann braucht man kaum noch spachteln. Ansonsten für grobe Spachtelarbeiten Faserspachtel nehmen und feine Sachen immer mit Feinspachtel bzw. Spritzsspachtel bearbeiten.

@AEom:
Richtlinien können auch Gesetze sein. So funktioniert der halbe Rechtsstaat. Warum? Damit nicht alle immer neu anfangen müssen. Es gibt ein Urteil, auf das sich alle berufen. So ist es auch in diesem Fall.
Ist genau das gleiche wie diese Geschichte mit den 8cm Bodenfreiheit zu festen Bauteilen.

Gruß,
Eugen
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hadef
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Re: Türencleaning legal ??

Beitrag von hadef »

ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich dachte immer, man muss nur irgendwie ne möglichkeit haben durch eine tür ins auto zu können. und beim scirocco müsste doch die heckklappe reichen, oder?

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Black Rocco

Re: Türencleaning legal ??

Beitrag von Black Rocco »

@hadef: Das glaub ich kaum. Wie willst du denn durch den Kofferraum ins Auto kommen,wenn er z.B abgeschlossen oder auch gecleant ist ?!?


Ein Kumpel war mit seinen gecleanten Türen auch beim Tüv und der Prüfer meinte,dass ein Außenstehender die Möglichkeit hat,dir bei einem UNfall helfen zu können . Also muss er sofort erkennen können ,wie man die Tür zu öffnen hat. Ohne Griffe natürlich ein wenig blöd...

Aber grundsätzlich darfst du deine Türen cleanen...
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hadef
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Re: Türencleaning legal ??

Beitrag von hadef »

naja, wenn der kofferraumdeckel gecleant ist, kann man natürlich nicht mehr rein. mein sponsor hat da ne mechanik, die über die spiegel funktioniert.

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All Eyez on me
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Re: Türencleaning legal ??

Beitrag von All Eyez on me »

Sponsor? Wie Du hast nen Sponsor? *auchwill*
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hadef
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Re: Türencleaning legal ??

Beitrag von hadef »

dann musst du anfangen rennen zu fahren B-)

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53B
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Re: Türencleaning legal ??

Beitrag von 53B »

Ich hab 4-5 Sponsoren und fahre keine Rennen. Mir hat der TÜV mal gesagt das ich nur eine Tür mit Entriegelung brauche, die Heckklappe zählt als Tür also sollte das eine Möglichkeit sein beide Türen zu cleanen. Ich persönlich würde aber lieber das Heck cleanen als die Türen.

Wie schaut es mit einem "Im Notfall Scheibe einschlagen" Aufkleber aus?
Black Rocco

Re: Türencleaning legal ??

Beitrag von Black Rocco »

warum habt ihr alle sponsoren???
kann mich mich nur aeom anschließen *auchwill* ;-)
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