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Ich würde den an Deiner Stelle an einem Samstag (oder einem freien Tag) zerlegen ... aber mittlerweile ist das ja angeblich nicht mehr so einfach!
PS: Weiß jemand hier etwas bezüglich der neuen "Altautoverordnung"?
Ich habe gehört, dass das Ausschlachten von Fahrzeugen mittlerweile strengstens untersagt ist. Ist da etwas wahres dran?
@ JUP: Oh nein, nicht wieder einer !! Mein Beileid. Schade auch, dass die Schnauze verzogen ist, ist da noch irgendwas an Blechen zu verwenden (Haube ?), denk mal nicht. Frage nur deswegen, weil ich wahrscheinlich demnächst nach solchen Teilen auf der Suche bin, um einen 2er Storm Rocco (gab's nur 600 insgesamt von auf diesem Planeten), bei dem einer vorne rechts reingefahren ist (allerdings wesentlich langsamer als es bei Dir der Fall zu sein scheint, ist noch reparabel, hoffe ich) zu restaurieren, kriege ihn gratis hinterhergeschmissen :)
Das ist wirklich traurig...hoffentlich hast Du oder die Cops wenigstens die Kennzeichen der LKWs notiert, um sie entsprechend in Regreß nehmen zu können. Wenn die LKW falsch geparkt waren und Du keinen groben Verkehrsverstoß begangen hast, tragen sie wenigstens eine Teilschuld.
@ Patrick:
Die Altautoverordnung existiert bereits seit 1998 - was du eventuell gemeint hast, ist der Entwurf zum Altautogesetz, welcher im Dezember 2001 vorgestellt wurde und noch nicht rechtskräftig ist.
Im Großen und Ganzen besagt die derzeit noch rechtsgültige Altautoverordnung, daß ein Fahrzeug nur noch dann endgültig stillgelegt werden kann, wenn ein Verbleibensnachweis vorliegt.
Wer ein Fahrzeug restaurieren möchte, muß nachweisen können, daß der Platz den entsprechenden Umweltschutzbestimmungen entspricht - eine untergelegte ölresistente Plane wird von den meisten Behörden als nicht ausreichend angesehen. Dabei ist auch völlig unerheblich, ob der Wagen auf einem privaten Grundstück abgestellt ist.
Durch die AAV und die Umweltschutzgesetze und -verordnungen ist es für Privatleute nahezu unmöglich, stillgelegte Fahrzeuge zur Teilegewinnung auszuschlachten, weil es aufgrund der Gesetzeslage dieser Personengruppe schlichtweg verboten ist. Wer also beispielsweise einen Schlachterocco in der Garage stehen hat und kein anerkannter Fahrzeugverwerter ist (wer ist das schon?), befindet sich de facto schon im Konflikt mit den zuständigen Behörden - glücklicherweise haben diese jedoch besseres zu tun, als sich durch diverse Garagen und Hinterhöfe zu schnüffeln.
Wer jedoch neben einem mißgünstigen Nachbarn wohnt...hat es alles schon gegeben, ein ehemaliger BW-Kamerad durfte nach dem Hinweis einer solchen Gestalt seine Sammlung alter Opel auflösen, da er sie nirgendwo anders unterbringen konnte. Bei dieser Aktion wanderten u.a. ein 53er Kapitän und ein GT in die Presse, die ursprünglich für die Restauration vorgesehen waren.
Ausnahme: bei der Zulassungsstelle auf die 49. Ausnahmeverordnung hinweisen, die eine entsprechende Unterbringung von Altfahrzeugen regelt - der casus knacktus ist allerdings, daß diese Ausnahme nur greift, wenn der Wagen älter als 20 Jahre ist und nicht verwertet wird.
:: MfG, SciFi ::
+++ Für die einen ist es ein VW...für die anderen das wahrscheinlich geilste Auto der Welt +++
- 1995 35i 115 PS 140.000 KM (the new car in town) -
- 1986 53B Scala 75PS 93.000KM (ab sofort in der Box) -
Der Schrotti zeigt Dich nicht an wenn Du so eine Karre bringst.
Ein Kumpel hat einen GTI extrem geschlachtet und die A&B-Säulen wurden durchgeflext, da war nichts mehr gut. Der Schrotti meinte nur "Ah da ist ja das gute Stück !"
91er Rocco
86er Urquattro
90er Audi 200 20V
95er Audi S6 20V
95er Passat 16V ABF
04er XR650 Supermoto [SIGPIC][/SIGPIC] Der Glaube versetzt Berge !