Problem

Alles zum Scirocco, was nicht woanders reinpasst...
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Scirocco-Franze
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Beitrag von Scirocco-Franze »

Aus eignener Erfahrung vor Gericht kann ich dir nur sagen das der keine Chane hat, und das er das Auto zurücknehmen muß. RechtZum Rechsanwalt und der regelt das schon. Wenn drin steht Unfallfrei hat er sich leider ein eigentor geschossen,

Gruß
´91 Scirocco 2 16V grün, efh, ZV u. Sitzheizung
´91 Scirocco 2 16V schwarz, mit Gewinde usw. als Spaßmobil
´86 Scirocco 2 16V KR rot im Orginal Zustand
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kogafreund
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Beitrag von kogafreund »

Ohne den schriftlich fixierten Vertrag genau gesehen zu haben, ist keine zuverlässige Auskunft möglich.
Daß man hierzulande immer von einem geschlossenen Vertrag zurücktreten könne, ist jedenfalls weitverbreiteter Unsinn.
Ich würde erstmal den Verkäufer freundlich kontaktieren und ihm mit den Tatsachen konfrontieren.
Wenn der sich querstellt, dann am besten mit dem Vertrag in der Hand zur Erstberatung bei einem Rechtsanwalt.
Scirocco 2 GT, EZ 4/1986, flashsilber, schön tief u. 32er Raid-Lederlenkrad mit ohne Servo :hihi:[SIGPIC][/SIGPIC]
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Tobin
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Beitrag von Tobin »

dr.scirado hat geschrieben:
edit: danke tobin. bremsleitungen kann man auch sehen wenn man mal mit der taschenlampe unters auto krabbelt. gut, jetzt ist das kind in den brunnen gefallen.
Nen Frontschaden oder ein krummes Federbein seh ich sogar ohne Lampe.
Ich wette sogar dass ich den Schaden schon auf den Bildern sehen würde.
[SIGPIC]http://www.sciroccoforum.de/forum/image ... 1199899434[/SIGPIC]
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kogafreund
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Beitrag von kogafreund »

Ja, genau das kann ein Problem sein, denn der Käufer hat ja die Möglichkeit,
den Kaufgegenstand bei der Übergabe genau zu überprüfen oder anderweitig begutachten zu lassen
und nach erfolgter Prüfung ggf. nicht zu kaufen.
Das gilt gerade im Hinblick auf offensichtliche Mängel, die dann erst hinterher gerügt werden.
Wie gesagt: Es kommt vor allen Dingen auch darauf an, was im Kaufvertrag vereinbart wurde.
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Roadagain
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Beitrag von Roadagain »

Hallo,

den Anwalt sollte man schon schnell Aufsuchen.

Aber wen das vor Gericht geht kann das Jahre dauern.
Und so lange steht das Auto da rum.

Grüße
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1988'er Scirocco 2 16V - 2,0l - 9A
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Maik
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Beitrag von Maik »

Günni hat geschrieben:Immer dieses Halbwissen :fressehalten:


So, kannste ja löschen, bist ja Mod, aber lösche deinen Müll auch gleich mit...


Zum Fall, sofort zum Anwalt, der hat keine Chance wenn im Kaufvertrag unfallfrei steht.
Tja ich sehe das halt so : http://www.boehmanwaltskanzlei.de/kompe ... ag-440-bgb

und ich sehe keinen Grund mein oder dein Post zu löschen.Mag sein das die Aussage das man grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen zurücktreten kann falsch ist,aber ich hab ja eingeräumt das ich es nicht sicher weis.
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scirocco13
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Beitrag von scirocco13 »

In den privaten Kaufvertägen stehen meist 2 verschiedene kategorien von Unfallschaden:
1tens kein Unfall wärend im besitz des Verkäufers.
2tens kein Unfall bei den anderen Vorbesitzern.
So habe meine 53 Sammlung jetzt komplett!
1er Scirocco Wochner mit mit 16v KR
1er Scirocco Wochner bj77
1er Scirocco Cabrio bj 80 im aufbau
1er Scirocco Cabrio bj 78 teilespender
2er Scirocco Hornstein Cabrio Wochner fast Fertig bj85
2erScirocco Scala Wochner bj 89 aus erster Hand fertig
2er Scirocco 16V KR bj88 Orieginal mit G-Kat
2er Scirocco GT bj 91
Corrado G60 Wochner( Fertig)
BMW 528i Zugfahrzeug.[SIGPIC][/SIGPIC]
wazzup
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Beitrag von wazzup »

meistens steht ja sowas drin wie: Bekannte Unfallschäden, Abgelesener KM Stand usw. Somit ist der Verkäufer immer fein raus, ausser du kannst ihm das Gegenteil beweisen.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast probiers über den Anwalt, aber wenn der Verkäufer nicht sofort einlenkt kann sich sowas böse lange hinziehen. Wieviel hast du denn überhaupt bezahlt für das Auto?
:auto:87er Scirocco GTX 1.8 JH 95PS:auto:
Mittlerweile fast das halbe Auto mit neuen Teilen bestückt...
>>>Suche Frontstossstange unlackiert ohne Kratzer, zahle gut!<<<
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COB
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Beitrag von COB »

scirocco13 hat geschrieben: 1tens kein Unfall wärend im besitz des Verkäufers.
Das würde dann aber bedeuten, dass der Verkäufer auch der letzte Besitzer ist, dem muss aber nicht zwingend so sein, denn verkaufen kann das Auto nur der Eigentümer. ;-)
Die VW-Horde: Scirocco GT (93-99) - Passat C (95-01) - Scirocco GTX (99-heute)
Die BMW-Horde: 525iT (01-07) - 540iT (07-heute) - 540iA (09-heute) - 528iT (10-heute) - 520dT (18-heute)

Haftungsausschluss: Alle gemachten Aussagen stellen lediglich die Sichtweise des Autors anhand der vorliegenden Informationen dar. Der Autor übernimmt keinerlei Haftung für die Befolgung gemachter Ratschläge und Hinweise. Jeder Halter ist für die Sicherheit seines Fahrzeuges vollumfänglich selbst verantwortlich und handelt somit immer eigenverantwortlich.
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kogafreund
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Beitrag von kogafreund »

Maik hat geschrieben:Tja ich sehe das halt so : http://www.boehmanwaltskanzlei.de/kompe ... ag-440-bgb

und ich sehe keinen Grund mein oder dein Post zu löschen.Mag sein das die Aussage das man grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen zurücktreten kann falsch ist,aber ich hab ja eingeräumt das ich es nicht sicher weis.
Der von Dir zitierte Link paßt hier nur dann, wenn ein Mangel vorliegt.
Um das beurteilen zu können, muß man sich den Kaufvertrag genau ansehen, weil nur dieser Aufschluß darüber geben kann,
welche Sache in welchem Zustand verkauft wurde.
Möglicherweise wurde die Gewährleistung auch vertraglich ausgeschlossen (§ 444 BGB).
Dann gibt es kein Rücktrittsrecht !
Es ist leider immer etwas komplizierter als man glaubt.
Die Aussage, daß man immer ein 14-tägiges Rücktrittsrecht habe, ist ganz falsch.
Bei Privatverkäufen wird ein Rücktrittsrecht regelmäßig - vertraglich - ausgeschlossen sein,
und per Gesetz gibt es ein solches Rücktrittsrecht jedenfalls nicht.
Scirocco 2 GT, EZ 4/1986, flashsilber, schön tief u. 32er Raid-Lederlenkrad mit ohne Servo :hihi:[SIGPIC][/SIGPIC]
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