Dieses Gerücht hält sich hartnäckig, daß alles legal ist, was in den Kfz-Papieren eingetragen ist.ALU hat geschrieben:...Wer hat schon beim TÜV was eingetragen bekommen was eigentlich nicht so Regelkonform war... . Ein Kumpel wollte sein 2er Golf mit Papieren für ESD über den TÜV fahren aber angeblich sei das ganze zu laut und er bekam die Plakette nicht. Komischerweise bekam er ein paar Städte weiter TÜV aber unter der Auflage es in die Papiere eintragen zu lassen. ...
Wenn die Karre bei einer Kontrolle zu laut ist, hilft keine Eintragung. Dann entspricht das Kfz nicht der StVZO.
Es ist dann vollkommen egal, ob der zu laute ESD eingetragen ist oder nicht.
Entscheidend ist, ob das Fahrzeug der StVZO entspricht oder nicht. Das klärt im Ernstfall ein Gericht bzw. ein vom Gericht
bestellter Sachverständiger. Bis dahin geht man dann zu Fuß.
Die Eintragung in die Papiere ist rechtlich ein Anscheinsbeweis und kein Freifahrtschein.