Neues vom TÜV
ich bin ja vor 2 Wochen §21 gefahren.
Dabei hat der nette Herr vom TÜV auch mein Nummernschild nachgemessen - hat grad so gepasst und die Scheinwerferhoehe -war auch ok, denn auf meine Nachfrage wg den 50 cm meinte er nur (und jetzt kommt's):
die 50 cm beziehen sich auf die Lichtaustrittsunterkante des Abblendlichtscheinwerfers und die liegt in der Mitte des Scheinwerfers!!!!
Also Lichtaustrittsunterkante statt Scheinwerferunterkante!!
Er hat mir das dann so erklaert, dass bei der H4 birne der fuer das Abblendlicht zustaendige Gluehfaden nur nach hinten oben an den Reflektor strahlt, somit auch das Licht nur in der oberen Haelfte des Scheinwerfers austritt - kann man relativ gut nachvollziehen, wenn man durch das Geraet sieht, mit dem man die Scheinwerfer einstellt, da wird auch nur die obere Haelfte beleuchtet oder wenn man die untere Haelfte des Scheinwerfers abdeckt, da aendert sich dann auch nichts am Lichtbild!!
50cm Scheinwerferhöhe? Für roccos egal!!!
- Andy
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Re: 50cm Scheinwerferhöhe? Für roccos egal!!!
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