Ebay Sportsitze... Erfahrungen?

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DocDulittel
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AW: Ebay Sportsitze... Erfahrungen?

Beitrag von DocDulittel »

Mein TüV Prüfer sagte das meine Recaro Halbschalen inkl. Konsole eingetragen werden müssen da ich einen Käfig verbaut habe. Bei den Schroth Gurten hat ihm die ABE gereicht.
Gruß Michael

Was nützt ein Rennpferd wenn es von einem Esel geritten wird.


Scirocco II GT II, EZ:1990, JH, royalblau metallic,32er Raid, KW Var.2 Gewinde, RH 7,5 x 16, 16V Umbau
Scirocco II GT II, EZ:1992, JH noch absolut original :-))
Golf 1 Cabrio EZ: 1992 2H zum Spaß
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Claas-GT
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AW: Ebay Sportsitze... Erfahrungen?

Beitrag von Claas-GT »

Ja, war damals bei meinen König Vollschalen nicht anders gewesen, die waren (inkl. der Konsolen) auch eingetragen gewesen, daher bin ich von ausgegangen, das allgemein Sportsitze eingetragen werden müßen...

:bier: & :wink:

PS: Grill (JE Design) und hintere Kennzeichenblende waren auch eingetragen!
DOD
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AW: Ebay Sportsitze... Erfahrungen?

Beitrag von DOD »

Stephan hat geschrieben:Mein lieber Sascha, Seriensitze unterliegen keiner Eintragungspflicht, da sie den Führerhausrichtlinien entsprechen und als Fahrzeugteil geprüft wurden, somit schon im Kfz Bereich zugelassen sind. Trotzdem wird ein TÜV Mensch im Rahmen der HU vlt zumindest mal schauen, ob diese vernünftig eingebaut sind, so er das überhaupt bemerkt. Wie Du selbst schon schriebst, bezog sich das aber auf Seriensitze. Der TE startete ja hier mit der Frage nach FK Sitzen. Diese werden mit einer Konsole ausgeliefert. Diese Konsole ist als Sicherheitsrelevantes Bauteil durchaus abnahmepflichtig. Das beginnt mit der garantierten Festigkeit und endet im Zweifel bei der Gurtbefestigung, z.B. bei der Verwendung von H-Gurten oder einer geänderten Befestigungsstelle für das Gurtschloss.

Der Riegergrill selbst ragt nicht in den Bereich der Scheinwerfer hinein. Er ist aber aus GFK. Daher ist er auch Eintragungspflichtig. Das Bruchverhalten ist ja nicht wie Serie, Hier geht es zum Beispiel auch um Fußgängerschutz und so. Was passiert im Falle eines Unfalles etc.
Natürlich hast Du recht, wenn ein Grill der Serie ähnelt wird keiner Fragen. Allerdings wurde ich hingegen auch schon bei den Kamei Kühlergrillen, die auch in Serie verbaut waren, nach einer ABE gefragt (bei der HU). Allerdings war hier die Lösung der Verweis auf die Serie.

Halten wir fest: Seriensitze sind - wenn ordentlich verbaut - zulassungsfrei, alles andere obliegt der Einzelbetrachtung.
Mein lieber Stephan, warum bitte sollen Seriensitze dann keiner Prüfung unterliegen ? Wenn ich innerhalb eines Modells tausche, also von Nichtsportsitze auf Sportsitze im 2er Rocco oder von Golf zu Golf, ist das nachvollziehbar. Wenn ich aber nun Sitze aus einem Modell (zB Golf) in ein anderes Modell (zB Polo) baue, wäre noch nachzuweisen das zB die Bodengruppe oder die Laufschienen daran trotz veränderter Bauhöhen und damit geänderter Winkel noch immer den gleiche Halt bieten.
Abgesehen davon, erkläre mir doch bitte mal deine Beiträge hier : http://www.sciroccoforum.de/forum/showt ... gen-lassen
Plötzlicher Sinneswandel auf Gleis 3 ?

Einziger Unterschied dürfte hier wohl die Übereinstimmungserklärung von Wiechers sein. FK schreibt das ihre ohne Zulassung sind und somit wohl ohne jedliches Papier geliefert werden. Da würd ich dann aber auch die Finger von lassen.

Zum Thema Grill, sicher hat ABS ein anderes Splitterverhalten als GFK. Aber wenn ich nen Fußgänger so mitnehme das ein GFK-Grill splittert, hat der hinterher sicher andere Sorgen als die ob es nun ABS oder GFK war was ihm das Bein aufgeschnitten hat.

§22 gibt über Sitze und Grill auch keine Auskunft.
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Stephan
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AW: Ebay Sportsitze... Erfahrungen?

Beitrag von Stephan »

Ich freue mich, dass Du alte Beiträge findest mein lieber Sascha. Natürlich hast Du recht, wenn Sitze bautechnisch verändert werden und die Verankerung nicht mehr der Serie entspricht muß dies hier geprüft werden. Allerdings Widersprichst Du Dir ja hier plötzlich selbst, oben war zu lesen:
Seit wann sind Sitze eintragungspflichtig?
Die STVZO definiert nur den Platz des Fahrers und was er von dort aus tun können und erreichen muss. Sitze sind demnach kein Annahme pflichtiges Bauteil. Wie z.B. ein Kühlergrill nicht eintragungspflichtig ist.
Nun schreibst Du:
Wenn ich aber nun Sitze aus einem Modell (zB Golf) in ein anderes Modell (zB Polo) baue, wäre noch nachzuweisen das zB die Bodengruppe oder die Laufschienen daran trotz veränderter Bauhöhen und damit geänderter Winkel noch immer den gleiche Halt bieten.
Wenn Du meinen Beitrag richtig verstanden hast, habe ich am Ende geschrieben, dass alles Andere der Einzelbetrachtung unterliegt. Und bei einer veränderten Sitzkonsole ist ja keine "Serie" mehr gegeben ;-) ... Fühlst Du Dich hier irgendwie persönlich angegriffen? Verstehe nicht wieso...

Und ja, Wiechers stellt Dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Und ja, meine Sportsitze (Wiechers 301 mit verstellbarer Lehne) sind grundsätzlich eintragungsfrei, da mehr als 20 oder 25° verstellbar. Die mitgelieferte Konsole ist sogar klappbar. Allerdings habe ich eine der Konsolen verschweißt, so dass diese nicht mehr klappbar ist. Da die Rücksitze nicht mehr zugänglich sind und die Sitze mit Schrothgurten genutzt werden, bzw. keine Seriengurte mehr vorhanden sind habe ich mir diese so sogar eintragen lassen unter Austragung der Rücksitzbank. So ist man auf der sicheren Seite und umgeht eventuell Theater bei Kontrollen. Allerdings sehe ich hier irgendwie kein grundsätzliches Problem mit dem von Dir verlinkten Beitrag.

Was ich jetzt allerdings nicht nachvollziehen kann ist Deine Argumentation bezüglich Material usw. beim Kühlergrill. Es ist doch eigentlich nebensächlich, wann das Splitterverhalten relevant ist. Es ist anders als vorher und damit in der Regel nicht geprüft bzw. stellt ein Bauteil dar, mit dem andere in Berührung kommen. Auch ein GFK Kotflügel unterliegt der Einzelabnahme.

Bezüglich der FK Sitze hast Du jetzt ja tatsächlich selbst geschrieben, dass
FK schreibt das ihre ohne Zulassung sind und somit wohl ohne jedliches Papier geliefert werden.

Hier würde ich als Interessent einfach mal direkt Rücksprache mit dem Sachverständigen meiner Wahl halten und erfragen, was nun genau damit ist und ob es Probleme gibt. Meiner Meinung nach wird es ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung aber tatsächlich schwierig. Wenn keine Konsole dabei ist wird es ja noch schwieriger. Vlt gibt es da ja zumindest etwas von Wiechers und Co, was Papiere hat und damit prüffähig ist. Wie gesagt, ich würde mit dem TÜV sprechen.

Meine Sitze sind z.B. eingetragen als "Wiechers Sportsitze mit Wiechers Sitzkonsole". Mehr steht da nicht in Bezug auf den Sitz.

Ich will mich hier auch nicht mit Dir streiten Sascha, mir gings nur um den Eingangspost mit der Frage von Dir:
Seit wann sind Sitze eintragungspflichtig?
Das haben wir hier diskutiert. Ich verstehe auch nicht, warum Du jetzt plötzlich umschwenkst und hier streiten willst ;-) . Ich bin raus aus der Diskussion, weil ichs überflüssig finde.
MfG,
Stephan


Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
DOD
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AW: Ebay Sportsitze... Erfahrungen?

Beitrag von DOD »

Den Beitrag habe ich zufällig auf der Suche nach der Führerhausrichtlinie gefunden. (Hat mal jemand dazu die Bildersuche getestet ? Kommen da Bilder der Wolfsschanze ?)

Ich schwenke nicht um und fühle mich auch in keinster Weise angegrifen, brauchst du dir keine Sorgen drum machen :zwinker:

Im Nachgang nochmal gelesen war es mit den Seriensitzen schlecht formuliert und liess den Raum zu es so zu interpretieren wie du es nun getan hast. Was ich damit sagen wollte war, das es doch keinen Sinn macht die einen Sitze einzutragen (eintragen zu müssen ) wenn ich Seriensitze querbeet hin und her tauschen kann.

Ich bleibe dabei, Sitze die den og. Richtlinien entsprechen sind eintragungsfrei !
Alles andere dürfte eher der Umsatzoptimierung der zuständigen Prüforganisation dienen.
Bei Problemen mit nem Prüfer würd ich als erstes auf die Führerhausrichtlinie und den Beispielkatalog hinweisen oder ihn fragen auf welcher gesetzlichen Bestimmung seine Forderung nach Eintragung beruht. Natürlich unter Nennung des entsprechenden §.
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