Umbau von JH auf EG
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AW: Umbau von JH auf EG
Man könnte denn EG schon einbauen und alle Anbauteile des JH dranbauen,aber was soll so ein Umbau Bringen?? DX würde ich noch verstehen.
- Booman
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AW: Umbau von JH auf EG
...na er hat ihn noch übrig/günstig bekommen...und der andere ist Schrott...einfach zum runterfahren,soweit ich das verstanden habe.
...alllerdings würde ich da auch nicht mit Mehrleistung rechnen,der Motor wird eher vergleichbar sein,kommt ganz auf den Zustand an.
...auch die Riemenscheiben sollten passen...ich fahre an meinem DX die vom EG...
Gruss Icke
...alllerdings würde ich da auch nicht mit Mehrleistung rechnen,der Motor wird eher vergleichbar sein,kommt ganz auf den Zustand an.
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- COB
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AW: Umbau von JH auf EG
Ja, das war mal aber das ist mW mittlerweile durch, diese Rückstufung ist heute nicht mehr drin. Somit gilt Einmal Kat, immer Kat mit identischer Abgasnorm, also Euro 1 in Euro 2 Karosse geht auch nicht. Und mit dem PL hätte der Golf die Euro 1 doch gehalten, hätte man also durchaus nehmen können, oder wie hat man das erklärt ?thorti2005 hat geschrieben: Wie gesagt will hier keinen wieder sprechen weil ich nicht weiß ob dieses immer noch möglich ist,aber gegangen ist es vor ca. 4 Jahren noch.
Die VW-Horde: Scirocco GT (93-99) - Passat C (95-01) - Scirocco GTX (99-heute)
Die BMW-Horde: 525iT (01-07) - 540iT (07-heute) - 540iA (09-heute) - 528iT (10-heute) - 520dT (18-heute)
Haftungsausschluss: Alle gemachten Aussagen stellen lediglich die Sichtweise des Autors anhand der vorliegenden Informationen dar. Der Autor übernimmt keinerlei Haftung für die Befolgung gemachter Ratschläge und Hinweise. Jeder Halter ist für die Sicherheit seines Fahrzeuges vollumfänglich selbst verantwortlich und handelt somit immer eigenverantwortlich.
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- thorti2005
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AW: Umbau von JH auf EG
Hallo
Klar währe der Pl gegangen,allerdings nicht mit den Webern da der Pl Motor wohl nur mit Kat ausgeliefert bzw. verbaut wurde.Mein Tüvler sagte halt ich muss den KR nehmen da es diesen Motor ohne KAT gab.
Klar währe der Pl gegangen,allerdings nicht mit den Webern da der Pl Motor wohl nur mit Kat ausgeliefert bzw. verbaut wurde.Mein Tüvler sagte halt ich muss den KR nehmen da es diesen Motor ohne KAT gab.
- COB
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AW: Umbau von JH auf EG
Aso, na da hat er recht, der TÜVer... 

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- Black Thunder
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AW: Umbau von JH auf EG
Also nun bin ich ziemlich irritiert. Ist ja gut, dass er das eingetragen hat, aber nach allen Unterlagen die ich habe, hätte er das nicht machen dürfen.thorti2005 hat geschrieben:Hallo
Ich mag hier ja keinen wieder sprechen, aber vor 4 Jahren ging so ein Umbau noch.
Ausgangsfahrzeug Golf1 Cabrio orig. mit Jh und Kat. Motor was rein sollte ein KR mit Webern ohne Kat.
Alles wurde von einen Regulären Tüv-Prüfer eingetragen vom Tüv Süd,mit Kat Austragung.
Auto musste allerdings eine EZ. vor 1991 haben um den Kat auszutragen sonst währe der Umbau nicht eintragbar gewessen.
Was nicht möglich ist oder war hieß es,einen Pl Motor für den Umbau zu nehmen da dieser wohl nur in Zusammenhang mit Kat ausgeliefert wurde.
Wie gesagt will hier keinen wieder sprechen weil ich nicht weiß ob dieses immer noch möglich ist,aber gegangen ist es vor ca. 4 Jahren noch.
Die zuständigen Sachen sind im §19.2 (19.3) StVZO und in der dazugehörigen verbindlichen Arbeitsanweisung unter 2.10 geregelt:
§19.2 StVZO
<Arbeitsanweisung>
Die sagen dazu aus:
§19.2:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Die verbindliche Arbeitsanweisung sagt dazu:
2.10 ÄNDERUNGSABNAHMEN BEI VERSCHLECHTERUNG DES ABGASVERHALTENS
- Die Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeugs erlischt, wenn sich das Abgasverhalten verschlechtert.
- Die „Verschlechterung“ ist vom Gesetzgeber nicht eindeutig definiert. Deshalb wird seit Einführung der neuen Rechtsvorschrift des§ 19 StVZO aus logischen und praktischen Gründen von folgender Definition ausgegangen:
„Eine Verschlechterung des Abgasverhaltens tritt ein,wenn die mit der Betriebserlaubnis nachgewiesene Abgasvorschrift durch die vorgenommene Änderung nichtmehr eingehalten wird“.Die BE erlischt jedoch nicht,wenn bei einer durchgeführtentechnischen Änderung zwar eine Verschlechterung eintritt, aber die zum Zeitpunkt der Erstzulassung geltenden Mindestanforderungen an das Abgasverhalten eingehalten werden und darüber ein Nachweis in Form eines „Prüfzeugnisses“ (§ 19 Abs. 3 StVZO) vorliegt. Ggf. kann dabei trotzdemeine Korrektur der Abgas – Schlüsselnummer erforderlich sein!
Hinweis:
Der Erteilung einer Betriebserlaubnis kann der Nachweis einer höherwertigen
Abgasvorschrift („Übererfüllung der Mindestanforderungen“) zugrunde liegen.
- Für eine Änderungsabnahme muss ein zulässiges „Prüfzeugnis“ (z.B. Teilegutachten über einen Nachrüst - KAT) vorgelegt werden, in dem für das konkrete Fahrzeug mindestens die Einhaltung der zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens geltenden Mindestanforderungen bestätigt wird. Die Dokumentation der Einhaltung darüber hinausgehender Vorschriften ist möglich. Bei „Prüfzeugnissen“ ohne Bezug auf einen Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens sind die Prüfergebnisse hinsichtlich der geltenden Vorschriften zu bewerten, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des von der Änderung betroffenen Fahrzeugs galten. Ist eine solche Bewertung nicht möglich, kann die Änderungsabnahme nicht durchgeführt werden.
Was ich allerdings nicht kapiere, ist, warum es nicht möglich sein soll, einen PL-Motor mit KAT in ein Fahrzeug zu verpflanzen, das vorher keinen KAT gehabt hat (oder hab ich das jetzt einfach falsch verstanden?). Eine Verbesserung sollte immer möglich sein ( siehe auch Hinweis unter 2.10 ). Sonst wäre es absolut unmöglich, bei irgendeinem Fz. nachträglich einen KAT nachzurüsten! Auch einige andere Umbauten die ich kenne, wären demnach unzulässig.
Leute, klärt mich dahingehend mal auf. das interessiert mich wirklich brennend.
Viele Grüße
Detlef
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seit 2003.........................1996-2001......................1992-1996
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- thorti2005
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AW: Umbau von JH auf EG
Hallo
Das hast du falsch verstanden.
Pl hätte bzw. habe ich nach den Jh eingebaut und eingetragen bekommen.Ganz regulär mit KAT auch beim Tüv Süd.Allerdings wurde mir der Motor nach 6 Monaten zu langweilig.Also mit meinen Tüv Menschen gesprochen und ihm gesagt das ich Weber drauf haben mag.Das ging allerdings beim Pl Motor nicht da es diesen Motor wohl nur mit Kat gegeben hat und eine Verschlechterung des Motors nicht erlaubt sei (ausser mit wirklich sehr teuren Maßnahmen)((2.te Möglichkeit währe gewessen die Webers mit Kat zu fahren)).Das Ausgangsfahrzeug wiederum durfte ich verschlechtern weil es BJ.89 bzw. Ez89 war.Also nen Kr besorgt,Weber drauf und zum Tüv.Kat wurde ausgetragen und der Motor mit sämtlichen Änderungen eingetragen.
Das hast du falsch verstanden.
Pl hätte bzw. habe ich nach den Jh eingebaut und eingetragen bekommen.Ganz regulär mit KAT auch beim Tüv Süd.Allerdings wurde mir der Motor nach 6 Monaten zu langweilig.Also mit meinen Tüv Menschen gesprochen und ihm gesagt das ich Weber drauf haben mag.Das ging allerdings beim Pl Motor nicht da es diesen Motor wohl nur mit Kat gegeben hat und eine Verschlechterung des Motors nicht erlaubt sei (ausser mit wirklich sehr teuren Maßnahmen)((2.te Möglichkeit währe gewessen die Webers mit Kat zu fahren)).Das Ausgangsfahrzeug wiederum durfte ich verschlechtern weil es BJ.89 bzw. Ez89 war.Also nen Kr besorgt,Weber drauf und zum Tüv.Kat wurde ausgetragen und der Motor mit sämtlichen Änderungen eingetragen.
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AW: Umbau von JH auf EG
Das geht nur deswegen, weil die Mindestanforderung anno 1990 noch die Euro 0 war, sprich es konnten noch Euro 0 Autos neu zugelassen werden. DAS ging ab 1.1.91 aber nicht mehr, ab da war die Mindestanforderung Euro 1 und es konnten nur noch Euro 1 Autos neu zugelassen werden. Heisst, jedes Auto ab da MUSSTE mind. Euro 1 also G-Kat haben. So lese ich den Text da oben.
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AW: Umbau von JH auf EG
@S706:
Jupp, ich bin ein toller Typ.
Punkt 1: Es ist normalerweise nicht möglich, einen Motor einzubauen, deren Abgaswerte schlechter sind als der Original verbaute, d.h. kein TÜV. ( In diesem Fred schreiben andere das dieses möglich ist, bezweifel aber, das dieses richtig ist oder aber ich habe keine Ahnung.
)
Punkt 2: Welches Baujahr hat Dein 2er? Der Motor, KB EG, 1,6ltr, 110 PS wurde bis ca 1982 in dem Scirocco 2 verbaut. Wenn Deiner jünger ist, bekommst Du diesen Motor auch nicht eingetragen weil man keinen älteren Motor mit anderem KB verbaut getüvt bekommt.
Punkt 3: Überdenke mal Deine geschriebene Ausdrucksweise, vielleicht dämmert es Dir dann. Wir sind hier ein Forum, meist alle nette Leute, die am PC ihre Tasten ausdruckstechnisch im Zaum halten können. Aber wie heisst es so schön: wie man in den Wald reinruft......................................
Achso, noch watt, Flip Flop und Corradoscheinwerfer am 1er sind toll.........................
)
Jupp, ich bin ein toller Typ.

Punkt 1: Es ist normalerweise nicht möglich, einen Motor einzubauen, deren Abgaswerte schlechter sind als der Original verbaute, d.h. kein TÜV. ( In diesem Fred schreiben andere das dieses möglich ist, bezweifel aber, das dieses richtig ist oder aber ich habe keine Ahnung.

Punkt 2: Welches Baujahr hat Dein 2er? Der Motor, KB EG, 1,6ltr, 110 PS wurde bis ca 1982 in dem Scirocco 2 verbaut. Wenn Deiner jünger ist, bekommst Du diesen Motor auch nicht eingetragen weil man keinen älteren Motor mit anderem KB verbaut getüvt bekommt.
Punkt 3: Überdenke mal Deine geschriebene Ausdrucksweise, vielleicht dämmert es Dir dann. Wir sind hier ein Forum, meist alle nette Leute, die am PC ihre Tasten ausdruckstechnisch im Zaum halten können. Aber wie heisst es so schön: wie man in den Wald reinruft......................................

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AW: Umbau von JH auf EG
Hmmm
, interessant
@thorti2005: Yepp, jetzt hab ich's kapiert. Groschen ist heute bei mir etwas langsamer gefallen
Hab gerade noch mal nach einer Interpretation der Mindestanforderung des Abgasverhaltens gegoogelt, aber nichts Aussagekräftiges dazu gefunden. Nur sehr viele Einträge in anderen Foren, wo sowas nicht geklappt hat. Da Du den KR aber eingetragen bekommen hast, geh ich jetzt erst mal davon aus, dass das bei Autos mit EZ vor 01.01.91 wirklich noch geht. Meine Hand würde ich dafür aber trotzdem nicht ins Feuer legen
Vielleicht weiß der TÜV selbst keine korrekte Interpretation, wundern würd's mich nicht.
Falls es aber richtig ist, hätte man einen Bekannten von mir ganz nett gelinkt ( und nicht nur den, wenn ich mich so in anderen Foren umschaue ). Scheinbar scheinen das die TÜV-Leute so auszulegen, wie's ihnen gerade passt. Wie gesagt, kenne aus anderen Foren sogar Fälle, in denen es beim Rückbau nachträglich nachgerüsteter U-Kat's Probleme gegeben hat. Einige haben den Blecheimer wohl immer noch drunter, und einige sind bei mehreren TÜV's vorbeigefahren, bis sie jemanden gefunden hatten, der die Rücktragung vorgenommen hat.
Viele Grüße
Detlef


@thorti2005: Yepp, jetzt hab ich's kapiert. Groschen ist heute bei mir etwas langsamer gefallen


Falls es aber richtig ist, hätte man einen Bekannten von mir ganz nett gelinkt ( und nicht nur den, wenn ich mich so in anderen Foren umschaue ). Scheinbar scheinen das die TÜV-Leute so auszulegen, wie's ihnen gerade passt. Wie gesagt, kenne aus anderen Foren sogar Fälle, in denen es beim Rückbau nachträglich nachgerüsteter U-Kat's Probleme gegeben hat. Einige haben den Blecheimer wohl immer noch drunter, und einige sind bei mehreren TÜV's vorbeigefahren, bis sie jemanden gefunden hatten, der die Rücktragung vorgenommen hat.
Viele Grüße
Detlef
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