Warum man besser seinen Führerschein nicht dabei hat...
- transmedic
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AW: Warum man besser seinen Führerschein nicht dabei hat...
Also, Papiere am besten nicht mitnehmen... ok...
viele Grüße vom Südhang des Teutoburger Waldes
Manni
Ich sah ein trauriges Gesicht langsam vorüber schweben, dann schlug der Herr auf dem Dach meines Wagens ein.
87er Scala... RE-Motor... Paprikarot...alles Original.... bis auf Kleinigkeiten... etwas tiefer... etwas böser..
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www.sciroccoclubdissen.de
Manni
Ich sah ein trauriges Gesicht langsam vorüber schweben, dann schlug der Herr auf dem Dach meines Wagens ein.
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AW: Warum man besser seinen Führerschein nicht dabei hat...
Perso habe ich ohnehin nie dabei, den Lappen allerdings schon. Sollte man in so eine situation geraten kann man ja sicher immer sagen man hat ihn nicht dabei, die werden wohl kaum eine leibesvisitation machen?
Aber da ich in den letzten 11 Jahren nur eine Kontrolle hatte mache ich mir relativ wenig sorgen, zumal ich mir nie was vorzuwerfen habe.
Im Zweifelsfall würde ich mich bei ungerechtfertigtem Entzug auch nicht vom Fahren abbringen lassen, irgendwie muss ich ja meine Brötchen auch verdienen. Der Chef wäre bestimmt nicht erfreut das 2 übereifrige Freunde vom Trachtenverein Grün/Weiss den Lappen haben und ich erstmal 4 Wochen nicht arbeiten kann
Hab aber auch noch nie von so einem Fall gehört, aber zuzutrauen ist denen heute ja alles.
Aber da ich in den letzten 11 Jahren nur eine Kontrolle hatte mache ich mir relativ wenig sorgen, zumal ich mir nie was vorzuwerfen habe.
Im Zweifelsfall würde ich mich bei ungerechtfertigtem Entzug auch nicht vom Fahren abbringen lassen, irgendwie muss ich ja meine Brötchen auch verdienen. Der Chef wäre bestimmt nicht erfreut das 2 übereifrige Freunde vom Trachtenverein Grün/Weiss den Lappen haben und ich erstmal 4 Wochen nicht arbeiten kann

Hab aber auch noch nie von so einem Fall gehört, aber zuzutrauen ist denen heute ja alles.


Mittlerweile fast das halbe Auto mit neuen Teilen bestückt...
>>>Suche Frontstossstange unlackiert ohne Kratzer, zahle gut!<<<
- jenssbk
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AW: Warum man besser seinen Führerschein nicht dabei hat...
Krasse Story! 

Suche nach einem Audi A6 Avant C4 oder 4B mit V6 Scheckheft und AHK unter 200000 km...
- Stephan
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AW: Warum man besser seinen Führerschein nicht dabei hat...
Was in der Story steht ist aber praktisch falsch:
"Aus unserer Sicht begründet sich die Pflicht zum Mitführen der Fahrerlaubnis lediglich darin, dass der Polizei die Möglichkeit gegeben wird, diese zu beschlagnahmen. Denn machen wir uns nichts vor: Die Polizei verfügt über so viele Computer gesteuerte Möglichkeiten, an Ort und Stelle herauszufinden, ob jemand einen Führerschein, einen Jagdschein, einen Waffenschein, eine Flugerlaubnis, einen Angelschein und und und…. besitzt. Dies alles und noch viel mehr kann die Polizei über den Personalausweis jederzeit herausfinden."
Führt Person A keinen Führerschein mit sich besteht grundsätzlich der Verdacht, dass er keinen solchen besitzt. Praktisch führt dies dazu, dass eine Einsichtnahme durchgeführt wird. Diese wird in der Regel umgehend geschehen.
Der Führerschein ist das physische Dokument dafür, derzeit eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen. Die Polizei kann zwar im System nachsehen, ob die Person A jemals eine Fahrerlaubis gemacht hat, jedoch nicht, ob diese derzeit eingezogen wurde oder ob ein Fahrverbot besteht. Dies geht auch nur Tagsüber per Nachfrage an die örtlich zuständige Behörde per Telefon. Um eben einen bestehenden Verdacht auszuräumen wird im Falle der Fahrerlaubnis eine direkt nachfolgende Einsicht vor Ort vorgenommen. Wohnt der Betreffende zu weit entfernt, wird ein Mängelschein mit der Auflage die Fahrerlaubnis umgehend (am gleichen Tage) vorzulegen. Anderfalls wird ein Strafverfahrern wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Daher ist das, was dort im Link steht zwar nett zu lesen (und ja, so einen Fall gab es letztens im Corradoforum), von der Mitführpflicht entbunden sollte man sich dennoch nciht fühlen, weil dies zu noch mehr Problemen und Schwierigkeiten führen kann. Beispielsweise könnte bei ernsthaften Bedenken bezüglich der Fahrtauglichkeit das Private Fahrzeug des Betroffenen direkt vor Ort stehenbleiben und er im Streifenwagen zum Zwecke der Führerscheineinsicht mit zu seiner Wohnung oder dem Aufbewahrungsort seines Führerscheins mitfahren. Liegt der Schein dort vor kann der Betroffene mit dem Taxi direkt zu seinem Auto zurück fahren. Liegt er dort nicht vor wird die o.g. Anzeige geschrieben.
Also machts euch nicht zu einfach.
Fahrzeugschein ist natürlich was anderes und man sollte immer überlegen, ob man ihn dabei hat.
Ach ja und noch eins: Im begründeten Verdacht einer Straftat kann, darf und wird die Polizei in der Dienststelle eine körperliche Durchsuchung, zumindest nach dem Personalausweis durchführen. Eine Straftat wäre zum Beispiel hier das Führen des Fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis und ggf. unter dem Einfluß berauschender Substanzen. Können die Personalien sonst, auch im Rahmen einer Durchsuchung von Person und Sachen nicht festgestellt werden, gibt es ein Festhalterecht zur Personalienermittlung von 48h ab dem Zeitpunkt des Ausprechens der vorläufigen Ingewahrsamnahme.
Ich hatte sowas selbst schon einmal. Der Fahrer war ein aus dem Knast entwichener Straftäter, der noch 1 Jahr abzusitzen hatte. Aufgefallen im Rahmen einer Verkehrskontrolle. Das Passbild im Führerschein sah irgendwie komisch aus. Dokument war gefälscht und nicht von ihm. Nachdem er dann ne Weile in der Wache saß... Naja. Aber das ist ne andere Story.
"Aus unserer Sicht begründet sich die Pflicht zum Mitführen der Fahrerlaubnis lediglich darin, dass der Polizei die Möglichkeit gegeben wird, diese zu beschlagnahmen. Denn machen wir uns nichts vor: Die Polizei verfügt über so viele Computer gesteuerte Möglichkeiten, an Ort und Stelle herauszufinden, ob jemand einen Führerschein, einen Jagdschein, einen Waffenschein, eine Flugerlaubnis, einen Angelschein und und und…. besitzt. Dies alles und noch viel mehr kann die Polizei über den Personalausweis jederzeit herausfinden."
Führt Person A keinen Führerschein mit sich besteht grundsätzlich der Verdacht, dass er keinen solchen besitzt. Praktisch führt dies dazu, dass eine Einsichtnahme durchgeführt wird. Diese wird in der Regel umgehend geschehen.
Der Führerschein ist das physische Dokument dafür, derzeit eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen. Die Polizei kann zwar im System nachsehen, ob die Person A jemals eine Fahrerlaubis gemacht hat, jedoch nicht, ob diese derzeit eingezogen wurde oder ob ein Fahrverbot besteht. Dies geht auch nur Tagsüber per Nachfrage an die örtlich zuständige Behörde per Telefon. Um eben einen bestehenden Verdacht auszuräumen wird im Falle der Fahrerlaubnis eine direkt nachfolgende Einsicht vor Ort vorgenommen. Wohnt der Betreffende zu weit entfernt, wird ein Mängelschein mit der Auflage die Fahrerlaubnis umgehend (am gleichen Tage) vorzulegen. Anderfalls wird ein Strafverfahrern wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Daher ist das, was dort im Link steht zwar nett zu lesen (und ja, so einen Fall gab es letztens im Corradoforum), von der Mitführpflicht entbunden sollte man sich dennoch nciht fühlen, weil dies zu noch mehr Problemen und Schwierigkeiten führen kann. Beispielsweise könnte bei ernsthaften Bedenken bezüglich der Fahrtauglichkeit das Private Fahrzeug des Betroffenen direkt vor Ort stehenbleiben und er im Streifenwagen zum Zwecke der Führerscheineinsicht mit zu seiner Wohnung oder dem Aufbewahrungsort seines Führerscheins mitfahren. Liegt der Schein dort vor kann der Betroffene mit dem Taxi direkt zu seinem Auto zurück fahren. Liegt er dort nicht vor wird die o.g. Anzeige geschrieben.
Also machts euch nicht zu einfach.
Fahrzeugschein ist natürlich was anderes und man sollte immer überlegen, ob man ihn dabei hat.
Ach ja und noch eins: Im begründeten Verdacht einer Straftat kann, darf und wird die Polizei in der Dienststelle eine körperliche Durchsuchung, zumindest nach dem Personalausweis durchführen. Eine Straftat wäre zum Beispiel hier das Führen des Fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis und ggf. unter dem Einfluß berauschender Substanzen. Können die Personalien sonst, auch im Rahmen einer Durchsuchung von Person und Sachen nicht festgestellt werden, gibt es ein Festhalterecht zur Personalienermittlung von 48h ab dem Zeitpunkt des Ausprechens der vorläufigen Ingewahrsamnahme.
Ich hatte sowas selbst schon einmal. Der Fahrer war ein aus dem Knast entwichener Straftäter, der noch 1 Jahr abzusitzen hatte. Aufgefallen im Rahmen einer Verkehrskontrolle. Das Passbild im Führerschein sah irgendwie komisch aus. Dokument war gefälscht und nicht von ihm. Nachdem er dann ne Weile in der Wache saß... Naja. Aber das ist ne andere Story.
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Stephan
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- Maik
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AW: Warum man besser seinen Führerschein nicht dabei hat...
Kurz und knapp:
macht was ihr sollt,nicht was ihr wollt.
Lebt sich nicht besser aber entspannter!
so long!
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- dr.scirado
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AW: Warum man besser seinen Führerschein nicht dabei hat...
interessant, wusste ich nicht!Stephan hat geschrieben:Der Führerschein ist das physische Dokument dafür, derzeit eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen. Die Polizei kann zwar im System nachsehen, ob die Person A jemals eine Fahrerlaubis gemacht hat, jedoch nicht, ob diese derzeit eingezogen wurde oder ob ein Fahrverbot besteht. Dies geht auch nur Tagsüber per Nachfrage an die örtlich zuständige Behörde per Telefon.

Scirocco II CL, 1983, Zender Z400 Breitbau, Projekt.
Scirocco II GTL, 1985, Servo, Sitzheizung, Elektro-Fensterheber, Bastuck Edelstahl. Oldtimer.
ID4 1st Edition MAX, 2021, Fuck you Klimawandel.
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ID4 1st Edition MAX, 2021, Fuck you Klimawandel.
- innouwe
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- Registriert: Sa 28. Jul 2012, 19:57
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AW: Warum man besser seinen Führerschein nicht dabei hat...
Da habe ich jetzt auch noch eine knifflige Frage:
bei uns hier im Kreis ST reichen zur Abmeldung eines Fahrzeuges nur die Vorlage der Kennzeichen und des Fahrzeugscheins!
Der neue EU-Brief ist dafür nicht zwingend notwendig!
Ist es dann nicht grob fahrlässig mit dem originalem Fahrzeugschein im Fahrzeug durch die Gegend zu fahren?
Aber mit einer Kopie darf man auch nicht unterwegs sein, richtig?
Welchen Wert hat dann der neue EU KFZ- Brief überhaupt noch, denn demnach ist der Fahrzeugschein das Dokument, das das Eigentum nachweist.
Inno-Uwe
bei uns hier im Kreis ST reichen zur Abmeldung eines Fahrzeuges nur die Vorlage der Kennzeichen und des Fahrzeugscheins!
Der neue EU-Brief ist dafür nicht zwingend notwendig!
Ist es dann nicht grob fahrlässig mit dem originalem Fahrzeugschein im Fahrzeug durch die Gegend zu fahren?
Aber mit einer Kopie darf man auch nicht unterwegs sein, richtig?
Welchen Wert hat dann der neue EU KFZ- Brief überhaupt noch, denn demnach ist der Fahrzeugschein das Dokument, das das Eigentum nachweist.
Inno-Uwe
- Stephan
- Beiträge: 12583
- Registriert: Fr 1. Okt 1999, 20:17
- Wohnort: Braunschweig
AW: Warum man besser seinen Führerschein nicht dabei hat...
Wieso? Wie soll ich sagen, zur Anmeldung benötigst Du aber trotzdem den Teil der neuen Zulassungsbescheinigung, der dem alten Fahrzeugbrief entspricht. Wenn Du den zur Abmeldung nicht benötigst, ist das doch grundsätzlich kein Problem...
Und Du hast recht, man benötigt das Orginal vom Fzg Schein. Der muß ja aber nciht im Fahrzeug liegen. Ich habe meine z.B. immer am Mann. Was nutzt es denn jemandem, Dein Fahrzeug abzumelden, wenn er in den Besitz des Fzg Scheins kommt? Wieder anmelden kann er es damit ja trotzdem nicht.
Und Du hast recht, man benötigt das Orginal vom Fzg Schein. Der muß ja aber nciht im Fahrzeug liegen. Ich habe meine z.B. immer am Mann. Was nutzt es denn jemandem, Dein Fahrzeug abzumelden, wenn er in den Besitz des Fzg Scheins kommt? Wieder anmelden kann er es damit ja trotzdem nicht.
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
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Stephan
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- Tobin
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- Registriert: Mi 28. Mär 2007, 07:59
- Wohnort: Landshut
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AW: Warum man besser seinen Führerschein nicht dabei hat...
Aha, dann is des aber in Bayern anders, dort kann man rund um die Uhr prüfen ob jemand derzeit in besitzt einer Fahrerlaubnis ist.Stephan hat geschrieben: Der Führerschein ist das physische Dokument dafür, derzeit eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen. Die Polizei kann zwar im System nachsehen, ob die Person A jemals eine Fahrerlaubis gemacht hat, jedoch nicht, ob diese derzeit eingezogen wurde oder ob ein Fahrverbot besteht. Dies geht auch nur Tagsüber per Nachfrage an die örtlich zuständige Behörde per Telefon.
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86` Scirocco GT Cabrio (Projekt)
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