Die Polizei hat sich übrigens genau richtig verhalten,ich hätte genauso gehandelt bei einen solchen Fund auf der Arbeit.
Und sei dir sicher es ist kein schönes Gefühl eine Waffe auf sich gerichtet zu wissen,aber ist genauso unschön auf jemanden die Waffe zu richten und glaub mir,zu feuern ist kein tolles Gefühl.
Action bei Polizeikontrolle
- Maik
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AW: Action bei Polizeikontrolle
Das ist ein WaffG-Verstoß und somit mE seit 2002 eine Straftat in der BRD und zwar eine empfindlich teure und ärgerliche.Black Thunder hat geschrieben:Ja, bei uns wär es ne Ordnungswiedrigkeit (Scheinwaffe nach WaffG)...

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Haftungsausschluss: Alle gemachten Aussagen stellen lediglich die Sichtweise des Autors anhand der vorliegenden Informationen dar. Der Autor übernimmt keinerlei Haftung für die Befolgung gemachter Ratschläge und Hinweise. Jeder Halter ist für die Sicherheit seines Fahrzeuges vollumfänglich selbst verantwortlich und handelt somit immer eigenverantwortlich.
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AW: Action bei Polizeikontrolle
Du hättest als cop genauso gehandelt . Der weiss ja nicht was und wen er da vor sich hat. Also wird erstmal vom schlimmsten ausgegangen. Da es ja auch schon bei fahrzeugkontrollen Tote Cops gab kann ich das auch verstehen!!
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91er Audi Kabriolet als Sommer Spielzeug, 5 Zylinder NG, Automatik, Leder, Klima usw
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- Black Thunder
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AW: Action bei Polizeikontrolle
Hi Cob,
kleiner Auszug aus dem Waffengesetz zu (An)schein(s)waffen:
Quellen: http://www.juraforum.de/forum/waffenrecht/anscheinswaffe-368624, http://www.juraforum.de/forum/waffenrecht/mit-softairs-erwischt-290468, http://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinswaffe und http://www.airsoftrinteln.de/news/455325a044119b102/index.html
Auch ganz interessant: https://www.waffenrecht.lexdejur.de/waffenrecht/gesetze-und-vorschriften-ldjg/nationale-rechtsgrundlagen/allgemeine-verwaltungsvorschrift-zum-waffengesetz-waffvwv/abschnitt-1-zu-ss-1-58-waffg/zu-s-53-ordnungswidrigkeiten/3635-ldjg-waffvwv-zu-s-42a-verbot-des-fuehrens-von-anscheinswaffen-und-bestimmten-tragbaren-gegenstaenden
Viele Grüße
Detlef
kleiner Auszug aus dem Waffengesetz zu (An)schein(s)waffen:
§ 42 a WaffG:
WaffG Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen
1.6
Anscheinswaffen
Anscheinswaffen sind
1.6.1
Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
1.6.2
Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
1.6.3
unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.
Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.
Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit ( keine Straftat ) kann aber mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Wenn die Airsoft-Plöppel nicht so echt aussehen würden, wär es überhaupt kein Problem:§ 53 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
21a.entgegen § 42a Abs. 1 eine Anscheinswaffe, eine dort genannte Hieb- oder Stoßwaffe oder ein dort genanntes Messer führt,
...
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
Deshalb versteh ich auch nicht ganz, warum man nicht einfach orginalgetreue Nachbildungen von echten Waffen bei den Airsoft-Teilen verbietet. Damit wäre das Problem aus der Welt.Das Waffengesetz findet auf Spielzeugschusswaffen, die den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule erteilen, mit Ausnahme der oben genannten Vorschriften über Anscheinswaffen keine Anwendung.
Quellen: http://www.juraforum.de/forum/waffenrecht/anscheinswaffe-368624, http://www.juraforum.de/forum/waffenrecht/mit-softairs-erwischt-290468, http://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinswaffe und http://www.airsoftrinteln.de/news/455325a044119b102/index.html
Auch ganz interessant: https://www.waffenrecht.lexdejur.de/waffenrecht/gesetze-und-vorschriften-ldjg/nationale-rechtsgrundlagen/allgemeine-verwaltungsvorschrift-zum-waffengesetz-waffvwv/abschnitt-1-zu-ss-1-58-waffg/zu-s-53-ordnungswidrigkeiten/3635-ldjg-waffvwv-zu-s-42a-verbot-des-fuehrens-von-anscheinswaffen-und-bestimmten-tragbaren-gegenstaenden
Viele Grüße
Detlef
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- bonsai007
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AW: Action bei Polizeikontrolle
Garkeine Frage, jeder hätte als Polizist so gehandelt. Und das die nachher etwas angespannt und forsch waren versteh ich auch ;)el loco rocco2124 hat geschrieben:Du hättest als cop genauso gehandelt . Der weiss ja nicht was und wen er da vor sich hat. Also wird erstmal vom schlimmsten ausgegangen. Da es ja auch schon bei fahrzeugkontrollen Tote Cops gab kann ich das auch verstehen!!
Lg bonsai
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AW: Action bei Polizeikontrolle
bonsai007 hat geschrieben:Garkeine Frage, jeder hätte als Polizist so gehandelt. Und das die nachher etwas angespannt und forsch waren versteh ich auch ;)
Lg bonsai


Viele Grüße
Detlef
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- bonsai007
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AW: Action bei Polizeikontrolle
Eher eigene Dummheit und Ideotissmus.Black Thunder hat geschrieben:Find ich gut, dass Du's so siehst. Waren eben unglückliche Umstände, dass Du das Ding im Handschuhfach vergessen hast. Passiert Dir sicher nicht zweimal
Viele Grüße
Detlef
Aber recht hast du, das passiert mir nicht 2 mal.
LG bonsai
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- Tomas Highway
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AW: Action bei Polizeikontrolle
... auch wenn ich`s jetzt erst gelesen habe: Eine super erzählte Geschichte.
Da muß ich immer an "Kottan ermittelt" denken.
Habe die Ehre!
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