Frage an die Rechtsexperten LVS

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Andy-GTII
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Frage an die Rechtsexperten LVS

Beitrag von Andy-GTII »

Jop,
dass man auch mal was von mir höhrt... :wink:
aber in der letzen Zeit bin ich eher zum Versicherungexperte, Hobbyjurist und Anlageberater sowie Bluthochdruckopfer und "warum haben Tage nur 24h" Mensch geworden als mich um
alles Andere wirklich Schöne im Leben zu kümmern..... :kotz: :bang:


Ich habe auch im Netz schon etwas gesucht. Wer sich super sicher im SGB und oder mit Krankenkassen auskennt, darf sich mal bei mir melden.

Das mir den Vorsorgebezügen habe ich mitlerweilen geklärt. Jedoch muss ich mal nachhaken was eine befreiende Lebensversicherung definiert.

Hat da jdm. eine etwas besseren Überlick wie ich im Augenblick??
Ok... irgendwann weiss ich das spätestens auch :-(
10er VW Golf GTi Vollausstattung
00er Porsche 996 Turbo (Cargraphic AGA + K24 RS Lader + RS Tuning ~ 600PS :hihi:)
90er Porsche 928 GT (irgendwann mal...)

VCDS Vollversion vorhanden :-)


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Schiragi
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AW: Frage an die Rechtsexperten LVS

Beitrag von Schiragi »

Eine befreiende Lebensversicherung ist eine Lebensversicherung, bei der ein Rückkaufs-recht besteht und welche Personen von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit, wie zum Beispiel Mitglieder von kammerfähigen Berufen mit eigenständigen Versorgungswerken oder arbeitnehmerähnliche Selbständige.

Die Lebensversicherung muss dabei folgende Voraussetzungen erfüllen
  • Todes- und Erlebensfallleistung.
  • Versicherungsdauer bis mindestens zum 60. Lebensjahr.
  • Leistungen bei Berufsunfähigkeit.
  • Monatsbeitrag in Höhe des erforderlichen Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Die Bedingungen müssen in einem Vertrag erfüllt werden.
Darüber hinaus werden befreiende Lebens-versicherungen wegen ihres, das gesetzliche Rentensystem entlastenden Charakters, nicht als Vermögen auf die Arbeitslosenhilfe angerechnet.
92èr Scirocco GT2 mit 16V PL und er läuft!:auto:

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Schiragi
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AW: Frage an die Rechtsexperten LVS

Beitrag von Schiragi »

Schutz vor Arbeitslosigkeit weil sie nicht als Vermögen gillt. So wie Riester das gillt auch nicht als vermögen weil es staatlich gefördert ist und als Rentenersatz geschaffen wurde. Alles andere Vermögen (Immobilien, Auto, Sparbuch) kann Dir genommen werden wenn Du längerfristig arbeitslos bist.
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