fahren ohne versicherungschutz ?

Alles zu anderen Autos (keine Sciroccos)
Benutzeravatar
Stephan
Beiträge: 12583
Registriert: Fr 1. Okt 1999, 20:17
Wohnort: Braunschweig

AW: fahren ohne versicherungschutz ?

Beitrag von Stephan »

Den Beitrag habe ich übrigens sogar im Fernsehen gesehen. Ich kann das so nicht bestätigen, aber ich kann mir vorstellen, dass es Städte gibt, wo das so läuft. Allerdings geht es dort, also in dem Video um Geschwindigkeitsüberwachung. Das ist ein klassisches Kontrolldelikt. Ob es nun der Verkehrssicherheit dient oder nur Geld in irgendwelche Kassen bringen soll, sei mal dahin gestellt.

Der Dienstgrad und die Beförderungssituation ist jedenfalls in keinem Fall von einer Laserüberwachung abhängig. Das ist Unsinn. Übrigens bewegen wir uns in dem von Dir aufgeführten Beitrag im Ordnungswidrigkeitenbereich. Da gibts (bis zu einer bestimmten Grenze) einen Ermessensspielraum (Oppertunitätsprinzip). http://de.wikipedia.org/wiki/Opportunitätsprinzip

Dieser Thread hier bezieht sich aber auf eine Straftat im Straßenverkehr. Das sind zwei völlig unterschiedliche paar Schuhe. Und da hat der Beamte überhaupt keinen Ermessensspielraum. Klar kann er weg gucken. Wenn das beide gemacht hätten, hätten wir jetzt nicht diesen Thread hier. Legal wäre es nicht gewesen, aber es wird oft so praktiziert. Übrigens würde as den Kollegen auch viel Schreibarbeit(die letztlich vermutlich eh für die Tonne war) sparen. Es ist nun aber nicht so gelaufen und hier gings ja irgendwie mehr um die möglichen Rechtsfolgen für den Threadersteller.

Seien wir doch mal ehrlich, ein Polizeibeamter verdient im Bevölkerungsschnitt betrachtet schon ganz ordentlich. Klar, es gibt viele Jobs, die einem mehr Geld bringen(speziell nach einem Studium), aber es gibt noch viel viel mehr Jobs, die einen am Hungertuch knabbern lassen. Den beamten in Deutschland gehts schon ganz gut. Mach Dir da also mal keine Sorgen.

Befehle ausführen - ok. In bestimmten Grenzen - sicherlich. Das muß ja jeder, der irgendwo arbeitet. Zum Thema Ermessenspielraum habe ich schon etwas gesagt. Alles unterhalb des Punktebereichs kann auch mündlich verwarnt werden. Das liegt im Ermessen des Beamten. Im Punktebereich geht das Ermessen auf Null und im Straftatenbereich gibts kein Ermessen. So ist das einfach.

Wollen wir das hier jetzt noch ewig weiter diskutieren?
MfG,
Stephan


Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
streets
Erfahrener Nutzer
Beiträge: 1253
Registriert: So 10. Jun 2007, 18:07

AW: fahren ohne versicherungschutz ?

Beitrag von streets »

Hat unser Verkehrsminister nicht letztens, als es um die Reform des Punktesystems ging, andauernd betont das fahren ohne Schilder künftig in den Ordnungswidrigkeitenbereich fallen soll da er es auch nicht als so schlimm ansieht? Also keine Punkte mehr dafür. Für Leute die nur innerhalb eines Ortes mal kurz von einem Grundstück zum anderen fahren find ichs gut das es dafür keine Punkte mehr gibt.
- Scirocco 1 GTi (EG)
- Scirocco 2 GLi (EG)
- Scirocco 2 GTX (EX)
- Scirocco 2 GTX (JH)
Benutzeravatar
Stephan
Beiträge: 12583
Registriert: Fr 1. Okt 1999, 20:17
Wohnort: Braunschweig

AW: fahren ohne versicherungschutz ?

Beitrag von Stephan »

Ach so, ok. Den Beitrag habe ich glatt übersehen. Ok. Ich habe natürlich keine Ahnung, was dort wo und warum los war. Eine rechtliche Begründung wäre dazu interessant.


Edit: Ich habe eben mal nachgelesen. Es gibt im Tatbestandskatalog tatsächlich einen Tatbestand mit der Nummer 813618:

Sie nahmen trotz Betriebsverbots für das Fahrzeug am Straßenverkehr teil. Verstoß gegen §§13 Abs.4, 48FZV; §24 StVG; 178a BKat.
Ergebnis 1 Punkt, 40 Euro.

Beim Nachlesen in §13 Abs. 4 FZV(das ist der § auf den sich die Paragraphenkette als eigentlichen Tatbestand bezieht, der Rest ist nur die Reihenfolge der Normen, die eine Owi begründen) ergibt sich, dass dort ein Verstoß gegen das "unverzügliche außer Betrieb setzen" vorliegen könnte. Wie schon zuvor erwähnt, ist ein Schieben eines "beweglichen Gegenstandes" dann aber kein "in Betrieb nehmen". Ich würde es daher in dem Fall rechtlich prüfen lassen und so nicht hinnehmen. Ich finde auch, das dort eine Normenunklarheit besteht, da sich dieser Paragraph auf die Meldepflichten des Halters bezieht.

Hier der Gesetzestext aus §13 Abs.4 FZV (§13 bezieht sich dabei auf die Meldepflichten des Fzg. Halters)
(4) Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister mitzuteilen. Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung enthalten, dass die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichenschilder übergeben wurden. Der Erwerber hat unverzüglich bei der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde unter Angabe der Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes und unter Vorlage des Versicherungsnachweises nach § 23 die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung und, sofern dem Fahrzeug bisher ein Kennzeichen von einer anderen Zulassungsbehörde zugeteilt war, die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen. Kommt der bisherige Halter oder Eigentümer seiner Mitteilungspflicht nicht nach oder wird das Fahrzeug nicht unverzüglich umgemeldet oder außer Betrieb gesetzt oder erweisen sich die mitgeteilten Daten des neuen Halters oder Eigentümers als nicht zutreffend, kann die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von vier Wochen zur Vorlage bei ihr aufbieten. Mit erfolglosem Ablauf des Aufgebots endet die Zulassung des Fahrzeugs. Die Zulassungsbehörde teilt das Ende der Zulassung dem bisherigen Halter oder Eigentümer mit.

Ansonsten findet man eigentlich gar nix weiter. Alle anderen Tatbestände im Bußgeldkatalog setzen ein "in Betrieb setzen" zwingend voraus.
MfG,
Stephan


Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Benutzeravatar
Mr.Burnout
Beiträge: 6761
Registriert: Mi 10. Apr 2002, 17:54
Wohnort: Bergheim

AW: fahren ohne versicherungschutz ?

Beitrag von Mr.Burnout »

:lol: der Tread ist einfach nur witzig....jeder von uns macht schonmal Dinge die nicht so ganz gesetzeskonform gehen. :ichsagnix:

Aber wenn man dann erwischt wird trägt man die Strafe wie ein Mann und pienzt nicht über "kleinliche Polizeibeamten" oder "Abzocke" rum.
Dann darf man z.B. auch nicht meckern wenn am 500€ Scirocco die Seitenscheibe kaputt ist und das 100€ Radio weg ist...da sind die Kosten des Ermittlungsverfahrens auch teurer als der Wert des Schadens ;-)

Dumm gelaufen, Mund abputzen und beim nächsten Mal besser abwägen obs das Risiko wert ist ;-)

Gruß
Stefan
"Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: Das ist technisch unmöglich!" ( Zitat von Peter Ustinov)

[SIGPIC]http.//www.scirocco-2.de/VaderSig.jpg[/SIGPIC] es gibt fast nichts was man nicht selbst machen kann...
Benutzeravatar
Stephan
Beiträge: 12583
Registriert: Fr 1. Okt 1999, 20:17
Wohnort: Braunschweig

AW: fahren ohne versicherungschutz ?

Beitrag von Stephan »

@Dirk: So auch mein Tenor. Ich glaube, man kann das oben heraus lesen. Es gibt keinerlei Gefährdung oder dergleichen. Daher halte ich diesen Tatbestand für fernliegend. Ein anderer Tatbestand im Übrigen im BKat nicht zu finden.

In einem anderen Forum habe ich etwas anderes gelesen, dort ging es darum, dass jemand sein Fahrzeug 8km weit durch die Stadt schieben wollte. Immer schön am Straßenrand entlang. Da gab es dann die Diskussion, ob Fußgänger auf die Straße dürfen um das Fahrzeug so weit zu schieben oder ob es eine vermeidbare Belästigung und Einschränkung anderer Verkehrsteilnehmer darstellen könnte.

Eventuell könnte man das bei dem Aufladen von Fahrzeugen auf Trailer so sehen und dort etwas passendes finden. Das ist dann aber sicher absolut situationsabhängig und würde voraussetzen, das tatsächlich Unbeteiligte mehr als vermeidbar belästigt werden (vlt Radfahrer) oder der Verkehrsfluß eingeschränkt wird. Das müßte dann auch fortgesetzt geschehen, nicht nur einmalig und kurz.
MfG,
Stephan


Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
el loco rocco2124
Erfahrener Nutzer
Beiträge: 3109
Registriert: Di 4. Okt 2005, 00:11
Wohnort: In der Mutterstadt

AW: fahren ohne versicherungschutz ?

Beitrag von el loco rocco2124 »

@stephan-find ich ja mal gut das es auch mal einer zu gibt das unsere beamten zu den ich sag mal gut verdienenden gehören. sonst hört man die kollegen ja immer nur rumjammern .
allerdings isses ja auch kein lapaloma job auf der straße zu sein. also ich sag mal grade in einer großstadt isses teilweise ganz schön hart - und ich kenne viele polizisten,quer durch alle dienstgrade.

zum thema sei noch gesagt ,das wenn es sich um einen straftatbestand handelt,die punkte 5 jahre bleiben-und die die man vorher hatte dann auch 5 jahre bleiben.


zum verhalten der polis dieses themas- ich versuchs mal zu erlären!!!
es gibt vergehen die dem öffentlichen interesse dienen denen muß jeder polizeibeamte nachgehen. also die brauchen auch nicht von dritten zur anzeige gebracht werden. dann gibts welche die müssen von dritten angezeigt werden ,zb hausfriedensbruch.

der staatsanwalt kann dann entscheiden , ob das verfahren wegen geringfügigkeit eingestellt wird.
so hab ich das in erinnerung.
@ stephan-berichtige mich bitte wenn das falsch ist!


zum fahren ohne kennzeichen ect. ich habs schon sehr oft gesehen,das zb autohäuser oder autovermietungen fahrzeuge mit nem lkw geliefert bekommen. diese wurden dann auch ohne kennzeichen entladen ( gefahren ) , vom lkw runter 100-150 m zum parkhaus. da sind auch schon oft die polis vorbei gefahren und haben auch nix gesagt.
[SIGPIC][/SIGPIC]
87er gtx mit JH mit klima,automatik,ZV-Alarm,efh,esp,servo,Friedrich doppelrohr,60/40,ats cup
91er gt2, jh,jetzt mit 16er power,noch im umbau und wird und wird nicht fertig!!!!: Lebt jetzt mit nem ABF woanders
90er Audi 100 Avant Komfort Typ 44 , 5 Zylinder NF2 Fronti
91er Audi Kabriolet als Sommer Spielzeug, 5 Zylinder NG, Automatik, Leder, Klima usw
Rocco16VSAD
Benutzer
Beiträge: 486
Registriert: Di 13. Mai 2008, 17:46

AW: fahren ohne versicherungschutz ?

Beitrag von Rocco16VSAD »

Da weiß ich aber, daß dieses eine Be- und Entladevorgang ist.
Ein Transporter (LKW oder Hänger) kann ja schlecht nur mit nem Kran beladen werden.
Und fliegen kann nen Auto auch noch nicht. Somit kann und darf das Auto sogar ohne Kennzeichen auch auf der Straße bewegt werden. Natürlich nur in einem kurzem Zugangsbereich.
Habe auch noch nie von Polizei in diesem Bereich Probleme bekommen.
Und ich hab schon viele nicht zugelassene Autos mitten auf der Straße auf Trailer verladen und auch abgeladen und auf den dann entsprechenend Hof, Firma oder Privatgrundstück gefahren.

Zum Threadstarter kann ich nur dazu sagen
15 Meter.
Dann noch Grüne auf DER Strecke?
Sag mal bist du Blind?

Also die Grünen waren wohl zu Fuß oder mitn Fahrrad da?

Da biste nu wirklich selber Schuld.
Da kann Dir auch keiner mehr Helfen.
Sorry,anders kann ich´s nicht ausdrücken.
Antworten