fahren ohne versicherungschutz ?
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AW: fahren ohne versicherungschutz ?
Also wer auf 15m erwischt wird ist es selber Schuld. Entweder man schaut vorher ob Bullen rumstehen oder man schiebt.
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- COB
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AW: fahren ohne versicherungschutz ?
Nene Du, da muss ich dem Stefan aber mal zur Seite hüpfen, wenn der PVB die Aügelein davor verschliesst und ein wachsamer Bürger, der dem TE nicht wohlgesonnen ist (was ja sein kann), das spitzt und selbst zum Amte eilt, dann hat besagter PVB aber schnell den Hut auf, nennt man es korrekt: Strafvereitelung im Amt ? Die "korrekte" Vorgehensweise, wäre gewesen, das Auto zu schieben oder besser zu hängern. Ersteres ist zwar auch nicht 100% sauber, da er ohne Zulassung ja nicht mal im ÖVR stehen darf, aber er wäre wenigstens nicht gefahren, hätte das Kfz also nicht derart in Verkehr gebracht.wazzup hat geschrieben:Ausser Abzocke. Bestätigt wieder mal mein Bild vom typischen deutschen Polizisten, egal ob er laut Gesetz dazu verpflichtet ist oder nicht. Wo kein Kläger da kein Richter. Bei der zu erwartenden Strafe ist es dann wohl in jedem Fall das einzig sinnvolle zum Anwalt zu gehen, auch wenn du ihn selbst bezahlen musst.


Die VW-Horde: Scirocco GT (93-99) - Passat C (95-01) - Scirocco GTX (99-heute)
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Haftungsausschluss: Alle gemachten Aussagen stellen lediglich die Sichtweise des Autors anhand der vorliegenden Informationen dar. Der Autor übernimmt keinerlei Haftung für die Befolgung gemachter Ratschläge und Hinweise. Jeder Halter ist für die Sicherheit seines Fahrzeuges vollumfänglich selbst verantwortlich und handelt somit immer eigenverantwortlich.
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- Stephan
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AW: fahren ohne versicherungschutz ?
Falls Du etwas weiter oben nochmal nachliest, ich habe es recht ausführlich geschrieben, speziell zum Thema "in Betrieb setzen" und "in Gebrauch nehmen". Das reine Schieben über die Straße fällt dort, wie gesagt, an und für sich nicht darunter.
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Stephan
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- COB
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AW: fahren ohne versicherungschutz ?
Dann ist ja noch besser.Stephan L. hat geschrieben:Das reine Schieben über die Straße fällt dort, wie gesagt, an und für sich nicht darunter.


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AW: fahren ohne versicherungschutz ?
Ich sag ja, typisch deutsch... Jeder hat nur noch Angst davor das der andere ihm ja einen reinwürgen könnte. Vor 30 Jahren hätte sowas keine Sau Interessiert, selbst wenn da ein auf der Lauer liegender Nachbar zur Wache rennt. Der wurde abgewimmelt und gut ist.COB hat geschrieben:Nene Du, da muss ich dem Stefan aber mal zur Seite hüpfen, wenn der PVB die Aügelein davor verschliesst und ein wachsamer Bürger, der dem TE nicht wohlgesonnen ist (was ja sein kann), das spitzt und selbst zum Amte eilt, dann hat besagter PVB aber schnell den Hut auf, nennt man es korrekt: Strafvereitelung im Amt ? Die "korrekte" Vorgehensweise, wäre gewesen, das Auto zu schieben oder besser zu hängern.
Selbstverständlich müssen Gesetze eingehalten werden, aber wir reden hier nicht von Trunkenheit am Steuer oder einer wirklichen Straftat (also einer bei der jemand geschädigt wurde, keine imaginären Einnahmeverluste durch die Kfz Steuer), sondern von einer 15m Fahrt über eine öffentliche Strasse. Wäre die Strafe ein Klaps auf den Hintern mit 10€ Verwarngeld... OK, da würde niemand was sagen. Aber einen so jungen Menschen finanziell in den Ruin zu treiben und ihm womöglich noch die Fahrerlaubnis zu entziehen steht wohl in keinem Verhältnis zur Tat. Andere fahren wie man leider lesen muss mit 240km/h in der Innenstadt und bekommen eine mildere Strafe als der TE? Da kann im Gesetz noch so deutlich stehen das diese Strafe angemessen ist, das macht es nicht korrekter.
Wenn der Bürger solche Strafen aufgebrummt bekommt muss sich die Polizei nicht wundern das sie so schlecht in der Öffentlichkeit dasteht.


Mittlerweile fast das halbe Auto mit neuen Teilen bestückt...
>>>Suche Frontstossstange unlackiert ohne Kratzer, zahle gut!<<<
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AW: fahren ohne versicherungschutz ?
Ich kann mich an eine Fernsehreportage erinnern, da ging es um Deutschlands größen privaten Automarkt am Wochenende. Dort hat die Polizei auch alle Leute die ein nicht zugelassenes Auto vom Privatgelände 10m über öffentliches Straßenland zu ihrem Trailer oder Anhänger !geschoben! haben abkassiert. Und es waren nicht nur 35,-€, die genaue Summe habe ich nicht mehr im Kopf aber das sollte richtig Geld kosten. Das ist mir noch in Erinnerung, weil ich das für sehr unfair gehalten habe.Stephan L. hat geschrieben:Falls Du etwas weiter oben nochmal nachliest, ich habe es recht ausführlich geschrieben, speziell zum Thema "in Betrieb setzen" und "in Gebrauch nehmen". Das reine Schieben über die Straße fällt dort, wie gesagt, an und für sich nicht darunter.

- Stephan
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AW: fahren ohne versicherungschutz ?
Genau, denn die Polizei ist ja auch der Verein, der Gesetze beschließt, verabschiedet und Verurteilungen durchführt...
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
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- Stephan
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AW: fahren ohne versicherungschutz ?
Er hat das Fahrzeug doch aber gefahren (mit Motorkraft bewegt, also "in Betrieb gesetzt"), nicht geschoben. Unterschied "Fahren" - "Schieben"...
Im Übrigen finde ich die vorgesehene Strafandrohung in diesem Fall auch unangemessen. Ich denke, dass würde ein Staatsanwalt vermutlich ebenfalls so sehen wie die Meisten hier.
Daher, wie o.a. einfach zuwarten, was mit der Post kommt und dann ggf. ab zum Anwalt.
Und Leute, meckert nicht immer über die Polizei, das sind auch alles nur normale Menschen, die aber insbesondere kritisch beobachtet werden und in vielen Fällen mit einem Fuß vorm Kadi stehen. Das sich da viele so wenig angreifbar machen wollen wie möglich (zumal sie, wie o.g. gesetzlich zu bestimmten Dingen verpflichtet sind, da sie sonst selbst eine reingewürgt bekommen), ist ja wohl auch nchvollziehbar.
Im Übrigen finde ich die vorgesehene Strafandrohung in diesem Fall auch unangemessen. Ich denke, dass würde ein Staatsanwalt vermutlich ebenfalls so sehen wie die Meisten hier.
Daher, wie o.a. einfach zuwarten, was mit der Post kommt und dann ggf. ab zum Anwalt.
Und Leute, meckert nicht immer über die Polizei, das sind auch alles nur normale Menschen, die aber insbesondere kritisch beobachtet werden und in vielen Fällen mit einem Fuß vorm Kadi stehen. Das sich da viele so wenig angreifbar machen wollen wie möglich (zumal sie, wie o.g. gesetzlich zu bestimmten Dingen verpflichtet sind, da sie sonst selbst eine reingewürgt bekommen), ist ja wohl auch nchvollziehbar.
MfG,
Stephan
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(Walter Röhrl)
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AW: fahren ohne versicherungschutz ?
Gesetze beschliessen: nein, Befehle ausführen: ja!
Ein schönes Video zum Thema Polizei und Abzocke:
http://www.youtube.com/watch?v=5ueWdDrnIlA
Dort sagen ja sogar die Polizisten selbst das sie es nicht richtig finden, es aber tun müssen um die Kasse der Kommune aufzubessern und um ihrer Karriere wegen (Keine Beförderung wenn die Quoten nicht stimmen). Egal ob es ums Blitzen oder um das belagern eines Automarktes geht, das Prinzip ist gleich.
Mir ist schon klar das Polizist grade im unteren Dienstgrad kein hochbezahlter Job ist und sehr viel Stress mit sich bringt, aber andererseits zwingt einen ja keiner die Laufbahn einzuschlagen. Es steht doch jedem Polizisten frei nein zu sagen.
Ein schönes Video zum Thema Polizei und Abzocke:
http://www.youtube.com/watch?v=5ueWdDrnIlA
Dort sagen ja sogar die Polizisten selbst das sie es nicht richtig finden, es aber tun müssen um die Kasse der Kommune aufzubessern und um ihrer Karriere wegen (Keine Beförderung wenn die Quoten nicht stimmen). Egal ob es ums Blitzen oder um das belagern eines Automarktes geht, das Prinzip ist gleich.
Mir ist schon klar das Polizist grade im unteren Dienstgrad kein hochbezahlter Job ist und sehr viel Stress mit sich bringt, aber andererseits zwingt einen ja keiner die Laufbahn einzuschlagen. Es steht doch jedem Polizisten frei nein zu sagen.


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AW: fahren ohne versicherungschutz ?
Also, für die Tatsache, dass die Kalkmützen schon um die Ecke standen und man trotzdem mit dem Ding über die Straße fährt, hat man ne kräftige Strafe verdient. Soviel Dummehit gehört einfach bestraft. Da brauch man dann auch nich rumjammern, was das doch für böse Beamten sind, oder was das für ne Abzocke wäre. Was is denn wenn da einer mit dem Töff vorbei kommt, und den dann mit dem Auto auflädst? Wie gesagt, ich bin kein Polizeifan, aber so dämlich war nichma die Olsenbande. Für sowas gibts für mich zurecht Punkte, Bussgeld und ne evtl. Nachschulung! In Deutschland gibts m.E. eh zu viele Führerscheine, dazu noch zu viele von solchen Leuchten.