Tüvler spinnen doch

Alles zum Scirocco, was nicht woanders reinpasst...
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Folterknecht
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AW: Tüvler spinnen doch

Beitrag von Folterknecht »

finde ich sehr kurios ..was ist denn wenn ich jetz mit meinen reifen felgen rumfahre die ordnugnsgemäß eingetragen wurden und auch beim letzten tüv nciht bemängelt wurden einen unfall baue oder einen habe bei dem ich noch ncihtmal verursacher wäre .... dann kommt ein gutachter daher und behauptet die eintragung wäre nichtig und aufgrund dessen zahlt hier keine versicherung der welt etwas ....? kann ja wohl auch nicht sein ?! da würde ich meinen vorrednern echt recht geben das es sich hier um betrug handelt denn man hat dafür bezahlt darf augenscheinlich das fahrzeug nutzen und ...nee doch nicht ? das ist ja dann wie russisch roulette !!!!! ausserdem finde ich diese reifenabdeck kacke totalen blödsinnwa sit denn wenn ich lenke ...steht dann der reifen nicht auch raus? heisst das im umkehrschluss ich darf keine unfälle in kurven bauen ? denn da ist der reifen udn die felge ga größtenteils nicht abgedeckt und birgt ein riesengroßes gefahrenpotenzial !!!! OMG !!!!!
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kogafreund
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Beitrag von kogafreund »

Folterknecht hat geschrieben:finde ich sehr kurios ..was ist denn wenn ich jetz mit meinen reifen felgen rumfahre die ordnugnsgemäß eingetragen wurden und auch beim letzten tüv nciht bemängelt wurden einen unfall baue oder einen habe bei dem ich noch ncihtmal verursacher wäre .... dann kommt ein gutachter daher und behauptet die eintragung wäre nichtig und aufgrund dessen zahlt hier keine versicherung der welt etwas ....? kann ja wohl auch nicht sein ?! ....
Da kann ich Dich beruhigen: Den Fall wie Du ihn schilderst, wird es nicht geben. Allein schon deshalb, weil es zwischen Unfall und vermeintlicher
"Falscheintragung" immer einen kausalen Zusammenhang geben muß: Wenn die "falsche" Reifen/Felgen-Kombi nicht unfallursächlich war,
gibt es kein Problem. Mehr als eine - legale - Eintragung in die Papiere kann der redliche Kfz-Halter nicht machen. Da wird ihm hinterher versicherungs-
und strafrechtlich keiner einen Vorwurf machen können.
Es ist typisch für Internet-Foren, daß gelegentlich "Halbwahrheiten" verbreitet werden.
Warum sollte das hier anders ein ? ;-)
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Stephan
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Beitrag von Stephan »

@Fireball:
wenn Du wüßtest, wegen was für ner Scheiße ich schon vor Gericht als Zeuge aussagen mußte. Da reicht ein 25 Euro Verstoß hin und ein Richter entscheidet. In Deinem genannten Fall kann ich mir nicht vorstellen, das der Staatsanwalt das Verfahren einstellt(in Bezug auf eine mögliche Sicherstellung des Fahrzeuges). Ok, es kommt natürlich drauf an, was Du zur Anzeige bringst. Deine Idee mit dem Betrugsvorwurf gegenüber dem TÜV Prüfer wird sicher eingestellt. Die Rechtmäßigkeit der Maßnahme hingegen kann man durchaus prüfen lassen. Was meinst Du, womit sich Verkehrsgerichte so befassen? Das fängt an bei Geschwindigkeitsverstößen, geht über Handys bis hin zu echtem Kleinscheiß. Wenn Dir also mal so etwas widerfährt, kannst Du Dich ja mal mit einem Anwalt beraten.
MfG,
Stephan


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kogafreund
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Beitrag von kogafreund »

Stephan L. hat geschrieben:... Deine Idee mit dem Betrugsvorwurf gegenüber dem TÜV Prüfer wird sicher eingestellt. ...

Nö, da wird nix eingestellt. Es wird ja erst gar kein Strafverfahren eingeleitet, das eingestellt werden müßte.
Vorher lacht sich der Staatsanwalt tot:
Betrug ist gem. § 263 StGB ein Vermögensdelikt. Es ist abwegig, dem TÜV-Prüfer Täuschungs- und Bereicherungsabsicht zu
unterstellen. Es gibt eine laienhafte Vorstellung dessen, was umgangssprachlich gerne "Betrug" genannt wird.
Mit der Wirklichkeit hat das gar nichts zu tun.
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Stephan
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Beitrag von Stephan »

Genau darauf wollte ich hinaus. Es besteht natürlich immer die Möglichkeit, im Ordnungswidrigkeitenverfahren eine Maßnahme überprüfen zu lassen. Darauf wollte ich hinweisen. Sonst nix. Das die Geschcihte mit dem Betrug fernliegend ist, ist mir klar. Es wurde nur von Fireball weiter oben erwähnt, darum bin ich darauf eingegangen.
MfG,
Stephan


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Folterknecht
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Beitrag von Folterknecht »

kann man ncht schadensersatz vordern ;) angenommen ich habe mir damals einen satz teure felgen + reifen gekauft weil laut vorheriger absprache mti dem tüff mensch di eeintragung problemlos und legal sei.... und nun ist diese eintragung nichtig da rückwirkend nich tmehr zulässig ... nun habe ich mir diesen satz reifen/räder nur gekauft da der tüff sagte kein problem .... hätte man gewusst das es nicht eintragbar ist hätte man sich die räder/Reifen nicht gekauft also entsteht mir hier ein schaden .... oder so ähnlich ...

kann ich die mir entstandenen ksoten einklagen ;) für eintragung und felgen + reifen, die ja nun für mich nicht mehr nutzbar geworden sind ?
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Stephan
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Beitrag von Stephan »

Wenn Du Dir Günters Aussage dazu durchliest, ist es ja offenbar noch erlaubt. Wenn er das so schreibt, darfst Du ihm das ruhig glauben. Zu Deiner anderen Frage: Von wem genau willst Du denn dort Schadenersatz verlangen? Vom europäischen Parlament, die eine Regelung erlassen, oder wer auch immer die da beschließt? Oder vom deutschen Staat, der irgendwann einmal der EU beigetreten ist?

Der TüV hat ja seine Leistung erbracht und das zu dem betreffenden Zeitpunkt nach geltendem Recht. Wieso sollte dieser Dir dann etwas schuldig sein? Da ist nix zu holen. Ggf. könntest Du in so einem Fall natürlich auch versuchen, einen Rechtsweg zu bestreiten. Vlt zahlt Dir der Staat/ das Land ja irgend etwas. Aber ehrlich, ich sage Dir im Vorhinein, das dabei 0,0 heraus kommt.
MfG,
Stephan


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Folterknecht
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Beitrag von Folterknecht »

ja ach das ist es ja eben .... hier wird alles so gedreht das niemand dafür verantwortlich ist oder zu sein scheint .... alles läufft mittlerweile hier nach dem motto friss oder stirb ... der deutsche ist ja so doof und lässt sich alles gefallen !
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COB
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Beitrag von COB »

Das was einige immer wieder vergessen, der letztlich für das KfZ Verantwortliche ist der Halter und/oder Besitzer, niemand anders, kein aaS, kein PVB, kein sonstwer. Und so wie Stefan sagt, es gilt immer der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Begutachtung, dreht sich diese 6 Monate später um 180°, dafür kann der aaS nicht verantwortlich gemacht werden. Aber in solchen Fällen gibt es Stichtage, ab denen eine solche Änderung gilt, ergo gibt es für alles zuvor Bestandsschutz, so es nicht verkehrsgefährdend ist, Bsp: Rammschutz an SUVs, Altbestand (pre-ban, wie der Ami so schön sagt) bleibt gewahrt, aber ab Stichtag x durften diese in Vollstahl bis zur Haube nicht mehr verbaut werden. ;) Um dem ganzen aber aus dem Weg zu gehen, hilft am Ende eines ganz sicher: Serienzustand belassen, gibts auch keinen Zoff mit dem aaS oder dem PVB. ;)
Die VW-Horde: Scirocco GT (93-99) - Passat C (95-01) - Scirocco GTX (99-heute)
Die BMW-Horde: 525iT (01-07) - 540iT (07-heute) - 540iA (09-heute) - 528iT (10-heute) - 520dT (18-heute)

Haftungsausschluss: Alle gemachten Aussagen stellen lediglich die Sichtweise des Autors anhand der vorliegenden Informationen dar. Der Autor übernimmt keinerlei Haftung für die Befolgung gemachter Ratschläge und Hinweise. Jeder Halter ist für die Sicherheit seines Fahrzeuges vollumfänglich selbst verantwortlich und handelt somit immer eigenverantwortlich.
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Folterknecht
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Beitrag von Folterknecht »

ich frage mich wie die amis das hinbekommen so ganz ohne tüff ....
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