Brauche Hilfe

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Roccomantic
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Brauche Hilfe

Beitrag von Roccomantic »

Hallo, das Auto meiner Freundin hat seit einem Monat keine gültige HU mehr. Bei dem Fahrzeug lohnt es sich nicht mehr ihn zu reparieren, man müsste über 500€ investieren. 1. haben wir das Geld nicht und 2. hat der Wagen knapp 300.000 drauf.... Ein anderes Auto ist in Aussicht jedoch haben wir erst im September dafür das Geld zusammen. Daher haben wir beschlossen das Auto bis September ohne AU zu fahren. Es geht nicht anders, irgendwie muss sie ja auf Areit kommen.

Jetzt war Post im Briefkasten, vom Straßenverkehrsamt: bis spätestens 28.7.11: Nachweis über durchgeführte HU oder Fahrzeug außer Betrieb setzen. HU können wir uns definitiv nicht leisten und das Auto wird aber benötigt damit sie auf Arbeit kommt.

Was macht man jetzt am besten? Die Post vom Straßenverkehrsamt erstmal ignorieren???

Bin ratlos... :bang:

Ps.: ich kenne viele die lange ohne Tüv gefahren sind oder es tun... Wie kommt das Amt darauf uns anzuschreiben? Da hat uns doch jemand angeschwärzt oder iwe kommen die dadrauf???
88er Scala und 89er GT

Mit dem Scirocco kannst Du sofort losfahren, Du mußt ihn nicht vorher zum Essen einladen oder mit ihm ins Kino gehen.
i21b
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Beitrag von i21b »

Warum nur AU ich dachte es wird nur noch zusammen HU und AU durchgeführt?

Ich würde zur AU fahren, Mängelschein ausstellen lassen. Damit habt Ihr 4 Wochen Zeit die Mängel zu beheben... Ups dann ist ja schon fast September ;-) Ganz ohne Kosten geht das nicht ab, aber die 500,-€ musst du halt nicht investieren. Denn Mängelschein mit dem Hinweis auf die 4 Wochen Frist natürlich zum Amt schicken, Ihr seid ja dran das Problem zu beheben...
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Roccomantic
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Beitrag von Roccomantic »

Ich meine natürlich HU. Und das kostet auf jeden Fall erstmal 100€ :cry: , dann hat man nen Mängelschein in der Hand...
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i21b
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Beitrag von i21b »

Roccomantic hat geschrieben: Wie kommt das Amt darauf uns anzuschreiben? Da hat uns doch jemand angeschwärzt oder iwe kommen die dadrauf???
Wenn der TÜV gerade erst abgelaufen ist, dann würde ich sagen ist das so. Ich denke Ihr habt bestimmt nette Nachbarn... Die 100,-€ sind der einzige Weg das halbwegs legal über den Monat zu bekommen, Zwangsentstempelung kostet mehr, das Risko gerade unter der Betrachtung dass das Amt euch angeschrieben hat würde ich nicht eingehen.
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MadCat02
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Beitrag von MadCat02 »

Das mit dem lange ohne TÜv fahren kenne ich aus eigener Erfahrung. Das geht solange gut bis man erwischt wurde.
Auch die Strafen halten sich bei gewissen Überschreitungen in Grenzen. Nur wenn die Polizei / Behörde das registriert hat ( wie ist dabei egal ), dann läuft die Zeit sehr schnell bis da wieder jemand auftaucht. Also besser den Mängelschein besorgen und der Behörde als Kopie zuschicken, damit die sehen das was gemacht wird.
Entstempeln kostet auf jeden Fall mehr, und wenn man dann noch einen netten Ordnungsbeamten hat macht er das an Ort und Stelle, egal wo man gerade sich befindet.
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Roccomantic
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Beitrag von Roccomantic »

Ich Danke dir für die schnellen antworten. Ich hab auch direkt ne Idee wer uns angekackt haben könnte, bin quasi ziemlich sicher. Aber man läuft sich auch mal im dunkeln über den weg. Hilft mir letztendlich beim Problem auch nicht weiter ...
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MadCat02
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Beitrag von MadCat02 »

Das stimmt, ändert sich nicht wirklich was dadurch.
Außerdem ist manchmal der Zufall ein Kollege der Rennleitung ( war bei mir so ). Da wollen die was ganz anderes und entdecken einen dann zufällig........das ist dann ganz einfach Pech.
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HellBilly
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Beitrag von HellBilly »

Ich hab den TÜV auch mal 2 Monate überzogen, weil die Reifen nicht lieferbar waren und da ist nichts vom Amt gekommen. Du hast ja noch krassere Nachbarn als ich...
MfG Steven
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addl
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Beitrag von addl »

Hi,

nicht sauer werden, aber ich verstehe nicht, dass es "nicht anders geht".

Im September habt Ihr das Geld und jetzt nicht? Da kann Dir keiner Deiner Freunde und Familie das Geld 4 Wochen vorstrecken für den Kauf?

Es gibt keine Öffentlichen Verkehrsmittel oder Kollegen / Fahrgemeinschaft mit der Deine Freundin 4 Wochen fahren könnte?

Gibt es niemanden, der Euch für eine Aufwandsentschädigung ein Auto leihen könnte?

Dass Ihr die 500 EUR nicht ausgeben wollte ist klar, aber den Wagen könnte Ihr dann mit 2 Jahren TÜV auch für 500 EUR wieder verkaufen, oder liege ich da falsch?

Es muss das nicht-zugelassene Auto sein und lieber eine Ordnungswidrigkeitsstrafe riskieren, als 4 Wochen irgend wie über die Bühne zu bekommen?

Musst Du wissen.
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Stephan
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Beitrag von Stephan »

Die Frage wäre doch, wie lange der TüV abgelaufen ist.

Allerdings ist die Aufforderung der Zulassungsstelle fast genau das Gleiche, als wenn die Polizei einen Mängelschein mit entsprechenden Auflagen erteilt, nur einfach gleich eine Spur schärfer. Denn die Polizei schickt die Belege in der Regel erst 4 Wochen nach Feststellung zur Zulassungsstelle (2 Wochen Galgenfrist + 2 Wochen Reserve). Wenn es schon direkt von der Zulassungsstelle kommt, ist Eile geboten, sonst ist der Wagen recht fix entstempelt und man unterstellt euch, der Auflage nicht nachkommen zu wollen. Das passiert aber i.d.Regel nicht nach einem Monat. Normalerweise ist es auch nicht Sache des Straßenverkehrsamts, bzw. der Zulassungsstelle, sich um abgelaufenen TüV zu kümmern. Das machen Polizei und Ordnungsamt. Zulassungsstellen interessieren sich eigentlich nur dann für den Wagen, wenn die KfZ Steuer nicht bezahlt wurde, oder es anderweitige Problemen mit dem Fahrzeug kam.

Mal am Rande:
Wenn es im Moment bei euch finanziell nicht geht, den Wagen zu reparieren, so dass er nicht TüV fähig ist, ist er auch so nicht verkehrstauglich, unterstelle ich mal. Von daher solltet ihr damit auch nicht fahren. Tut ihrs trotzdem, stellt ihr unter Umständen ein Risiko für euch und alle Anderen dar.

WAS ist denn nun daran kaputt? Bremse?


Und es tut mir leid, wenn ich Dir das Gleiche sagen muß, was ich auch schon manchem Verkehrsteilnehmer und auch meiner Mutter schonmal sagen mußte: Wenn das Geld für die Instandhaltung und den TüV nicht vorhanden sind (Pflichten des Fahrzeugführers und so weiter), kann der Wagen nicht bewegt werden, sondern muß stehen bleiben. Das ist zwar hart aber nicht zu ändern. Das war dann aber auch in Fällen, bei denen die HU schon 4 Monate oder noch länger abgelaufen war. Bei einem Monat weist man i.d.Regel nur mündlich drauf hin, da es ja auch erst mit ablauf des 2. Monats mit Verwarngeld bewehrt ist.


Wie wäre es, den Rocco zu verkaufen, und einen anderen Wagen zu besorgen, der TüV hat? Weis ja nicht, was es da bei euch in der Gegend so an Fahrzeugen gibt.

Übrigens, wegen des TüVs, sprich der abgelaufenen HU gibts ab 2 Monaten Überschreitung 15 Euro Verwarngeld, ab dem 4. Monat 25 Euro wenn man angehalten wird, später wirds noch teurer.


Ansonsten sehe ichs wie Addl, versucht euch ein Fahrzeug zu leihen - von Eltern oder Verwandten, wenn das machbar ist bzw Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, das ist auch nicht teurer als der Sprit fürn Rocco.
MfG,
Stephan


Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
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