Sturz einstellen- negativ??
- Stephan
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- Registriert: Fr 1. Okt 1999, 20:17
- Wohnort: Braunschweig
AW: Sturz einstellen- negativ??
Nee, Gott mag die auch nicht immer :-P.
Mal ein Beispiel, bei dem ich meine Einstellung durchaus geändert habe:
Bei einer Motorradkontrolle(vor 3 Jahren oder so) im Harz habe ich einen Harleyfahrer kontrolliert, der eine Maschine hatte, die bis auf den Rahmen nichts mehr mt dem Seriengerät gemeinsam hatte. Neben vielen Dingen (zB. unbeleuchteter und nicht geeichter Fahrradtacho) fiel zB. auf, dass der Auspuff, der so laut war, dass einem die Ohren regelrecht abfielen, den Aufrduck hatte: NOT FOR ROAD USE. Was sagt uns das? Mhm, für mich hies das, das er unter anderem für den Auspuff 3 Punkte, 90 Euro und einen Mängelschein bekam mit der Auflage der Messung des Geräuspegels im Nahfeld. Gleichzeitig wollte er diese 3 Punkte, dadurch abwenden, dass er die Zulässigkeit dieser Anlage mittels Eintragung und eben dieser Schallmessung nachweisen wollte.
Umgehend bekam ich Post von einem Kollegen seines Landkreises. Darin stand u.A. ich solle mich mal nicht so haben, bei so alten Fahrzeugen (1954er Bj) gelte folgende Bestimmung
Serienlautstärke laut FzGschein (94db) + 21db Toleranz + 5dB Meßtoleranz. Rein vom Gehör her meine er, es könnte niemals noch lauter als dieses sein. Darum habe er den Mängelbericht gegengezeichnet. Offensichtlich ein Gefälligkeitsgutachten.
Von mir bekam er also nochmals den selben Mängelschein mit der umgehenden Weisung, der ersten Auflage, nämlich der Geräuschmessung nachzukommen.
dies mußte er dann doch machen und gemessen wurden 124 oder 125dB(Also selbst unter Berücksichtigung aller Toleranzen 5db zu viel). Natürlich war die Anlage nicht eingetragen. Er hat also seine 3 Punkte kassiert und meinte aber noch, er könne dadurch, dass er sich sofort eine ganz andere Anlage hat eintragen lassen, die Punkte abwenden. Nun bin ich vielleicht manchmal ein wenig doof, aber nicht völlig bescheuert und da die Polizei ja irgendwie ne Familie ist, kannte zufällig einer meiner Kollegen aus einem Praktikum den Beamten aus Celle, der mir das "Gefälligkeitsgutachten" geschickt hat und erzählte mir, dass dieser Mensch ebenfalls Motorradfahrer sei, eine Harley hätte und, wie es der Zufall so wollte, in eben diesem Laden, in dem der Rennauspuff damals verkauft wurde, seine Hände mit im Spiel hat.
Zufälle gibts.
Was ich damit sagen will ist: Bei augenscheinlich völlig verkehrten Sachen ist man an nix gebunden und das ist auch gut so. Alleine dieses Gefälligkeitsgutachten aus dem Kollegenkreis war wohl eine absolute Unverschämtheit. Was mir noch dazu einfällt schreibe ich hier nicht rein. In dem Fall war der TüV Mann derjenige, der das Ganze sozusagen gerade gezogen hat, indem er ihm eine andere Anlage eingetragen hat. Was der Mensch mit dem Auspuff aus der Kontrolle auch noch versucht hat war, das Gutachten über irgendeine Dienststelle in Sachsen Anhalt(der Fahrer kam aus Celle in Niedersachsen) an mich weiterreichen zu lassen und zwar in Kopie in einer kaum lesbaren Qualität mit dem Hinweis auf die eingetragene Anlage und der Bitte um Einstellung des Verfahrens. Zum Glück hatten wir Fotos gemacht und konnten daher nachweisen, dass es sich vor Ort um eine völlig andere Anlage gehandelt hat.
Was für mich aus dieser ganzen Sache folgt ist, dass die Kiste das nächste mal stehen bleiben würde und mit Abschleppwagen direkt zum TüV kommt. Dann gibt es umgehend ein Gutachten, bzw. dann wenn der TüV Zeit hat. Das kann dann auch mal 2 Tage dauern, schließlich arbeitet Sonntags keiner.
@i21b:
3.Bremsleuchten sind nicht vorgeschrieben, sondern eine "Kannbestimmung". Das sind auch nur Kleinigkeiten. Es ist doch so, dass das Fahrzeug eine BE hat, in der gelistet ist, was dran gehört und was nicht. Der Gesetzgeber duldet gewisse Änderungen in bestimmten Bereich, in anderen eben nicht oder nur eingeschränkt. Es ist nicht das Recht des Bürgers zu machen was er will, sondern es wird geduldet, wenn alles passt. Wie gesagt, und das habe ich oben schon geschrieben: der Beamte vor Ort stellt nur fest, das etwas nicht richtig sein kann. Ob es das letztlich ist oder ob es doch passt, entscheidet im Zweifel ein Gutachter oder ein Richter. Der Fahrzeugschein und die ABE's sind dabei doch nur der Anhalt, an dem geschaut wird, ob es vlt doch passt oder ob es eben Punkte gibt, die nicht hin hauen.
Natürlich ist das Auto unser Baby. Das geht mir hier genauso wie Dir oder wem auch immer. Das ist auch nicht der Punkt. Von mir aus soll jeder umbauen, was er will, solange es den Anforderungen genügt. Wird die erforderliche Änderung nicht durchgeführt, kann man eben nicht damit fahren. So einfach ist das. Gibt es neue Richtlinien zB. über die Radabdeckung oder über Aluheckspoiler, muß man sein Fahrzeug verändern, sonst ist es nicht mehr verkehrstauglich. Das mag manchem nicht gefallen, ist aber eben so. Genau das Gleiche gilt für Tieferlegungen. Wenn diese nicht im geprüften Bereich sind, und ich behaupte, ohne das Fahrzeug zu kennen, dass sie es bei 3cm Restbodenfreiheit nicht sind, ist das Fahrzeug in Teilen einfach nicht mehr zugelassen und daher darf man damit nicht fahren.
Worum die Diskussion hier geht, ist ja im Moment, was die Straßenbauvorschrift sagt und woraus der handelnde Beamte seine Handlungsermächtigung ziehen darf. Und ich sage hier, dass es alles das ist, was in irgendeiner Form dazu führt, dass das Fahrzeug nicht dort fahren kann, wo es fährt. Ein Auto, das auf der Autobahn mit 3cm Restbodenfreiheit zurecht kommt, wird dies auf Ostdeutschlands Straßen häufig nicht. Natürlich kann man in bestimmten Situationen langsamer fahren als normal. Wenn dies aber zur Verkehrbehinderung wird und es eigentlich nicht notwendig wäre, aber dadurch herbei geführt wurde, weil das Fahrzeug unzulässig verändert wurde, befinden wir uns mindestens im Puntkebereich. Wenn jemand das nicht einsieht, ist es seine Sache und ich werde mich aus der Diskussion jetzt und ab hier aus ausklinken, weil es einfach sinnfrei ist.
Mal ein Beispiel, bei dem ich meine Einstellung durchaus geändert habe:
Bei einer Motorradkontrolle(vor 3 Jahren oder so) im Harz habe ich einen Harleyfahrer kontrolliert, der eine Maschine hatte, die bis auf den Rahmen nichts mehr mt dem Seriengerät gemeinsam hatte. Neben vielen Dingen (zB. unbeleuchteter und nicht geeichter Fahrradtacho) fiel zB. auf, dass der Auspuff, der so laut war, dass einem die Ohren regelrecht abfielen, den Aufrduck hatte: NOT FOR ROAD USE. Was sagt uns das? Mhm, für mich hies das, das er unter anderem für den Auspuff 3 Punkte, 90 Euro und einen Mängelschein bekam mit der Auflage der Messung des Geräuspegels im Nahfeld. Gleichzeitig wollte er diese 3 Punkte, dadurch abwenden, dass er die Zulässigkeit dieser Anlage mittels Eintragung und eben dieser Schallmessung nachweisen wollte.
Umgehend bekam ich Post von einem Kollegen seines Landkreises. Darin stand u.A. ich solle mich mal nicht so haben, bei so alten Fahrzeugen (1954er Bj) gelte folgende Bestimmung
Serienlautstärke laut FzGschein (94db) + 21db Toleranz + 5dB Meßtoleranz. Rein vom Gehör her meine er, es könnte niemals noch lauter als dieses sein. Darum habe er den Mängelbericht gegengezeichnet. Offensichtlich ein Gefälligkeitsgutachten.
Von mir bekam er also nochmals den selben Mängelschein mit der umgehenden Weisung, der ersten Auflage, nämlich der Geräuschmessung nachzukommen.
dies mußte er dann doch machen und gemessen wurden 124 oder 125dB(Also selbst unter Berücksichtigung aller Toleranzen 5db zu viel). Natürlich war die Anlage nicht eingetragen. Er hat also seine 3 Punkte kassiert und meinte aber noch, er könne dadurch, dass er sich sofort eine ganz andere Anlage hat eintragen lassen, die Punkte abwenden. Nun bin ich vielleicht manchmal ein wenig doof, aber nicht völlig bescheuert und da die Polizei ja irgendwie ne Familie ist, kannte zufällig einer meiner Kollegen aus einem Praktikum den Beamten aus Celle, der mir das "Gefälligkeitsgutachten" geschickt hat und erzählte mir, dass dieser Mensch ebenfalls Motorradfahrer sei, eine Harley hätte und, wie es der Zufall so wollte, in eben diesem Laden, in dem der Rennauspuff damals verkauft wurde, seine Hände mit im Spiel hat.
Zufälle gibts.
Was ich damit sagen will ist: Bei augenscheinlich völlig verkehrten Sachen ist man an nix gebunden und das ist auch gut so. Alleine dieses Gefälligkeitsgutachten aus dem Kollegenkreis war wohl eine absolute Unverschämtheit. Was mir noch dazu einfällt schreibe ich hier nicht rein. In dem Fall war der TüV Mann derjenige, der das Ganze sozusagen gerade gezogen hat, indem er ihm eine andere Anlage eingetragen hat. Was der Mensch mit dem Auspuff aus der Kontrolle auch noch versucht hat war, das Gutachten über irgendeine Dienststelle in Sachsen Anhalt(der Fahrer kam aus Celle in Niedersachsen) an mich weiterreichen zu lassen und zwar in Kopie in einer kaum lesbaren Qualität mit dem Hinweis auf die eingetragene Anlage und der Bitte um Einstellung des Verfahrens. Zum Glück hatten wir Fotos gemacht und konnten daher nachweisen, dass es sich vor Ort um eine völlig andere Anlage gehandelt hat.
Was für mich aus dieser ganzen Sache folgt ist, dass die Kiste das nächste mal stehen bleiben würde und mit Abschleppwagen direkt zum TüV kommt. Dann gibt es umgehend ein Gutachten, bzw. dann wenn der TüV Zeit hat. Das kann dann auch mal 2 Tage dauern, schließlich arbeitet Sonntags keiner.
@i21b:
3.Bremsleuchten sind nicht vorgeschrieben, sondern eine "Kannbestimmung". Das sind auch nur Kleinigkeiten. Es ist doch so, dass das Fahrzeug eine BE hat, in der gelistet ist, was dran gehört und was nicht. Der Gesetzgeber duldet gewisse Änderungen in bestimmten Bereich, in anderen eben nicht oder nur eingeschränkt. Es ist nicht das Recht des Bürgers zu machen was er will, sondern es wird geduldet, wenn alles passt. Wie gesagt, und das habe ich oben schon geschrieben: der Beamte vor Ort stellt nur fest, das etwas nicht richtig sein kann. Ob es das letztlich ist oder ob es doch passt, entscheidet im Zweifel ein Gutachter oder ein Richter. Der Fahrzeugschein und die ABE's sind dabei doch nur der Anhalt, an dem geschaut wird, ob es vlt doch passt oder ob es eben Punkte gibt, die nicht hin hauen.
Natürlich ist das Auto unser Baby. Das geht mir hier genauso wie Dir oder wem auch immer. Das ist auch nicht der Punkt. Von mir aus soll jeder umbauen, was er will, solange es den Anforderungen genügt. Wird die erforderliche Änderung nicht durchgeführt, kann man eben nicht damit fahren. So einfach ist das. Gibt es neue Richtlinien zB. über die Radabdeckung oder über Aluheckspoiler, muß man sein Fahrzeug verändern, sonst ist es nicht mehr verkehrstauglich. Das mag manchem nicht gefallen, ist aber eben so. Genau das Gleiche gilt für Tieferlegungen. Wenn diese nicht im geprüften Bereich sind, und ich behaupte, ohne das Fahrzeug zu kennen, dass sie es bei 3cm Restbodenfreiheit nicht sind, ist das Fahrzeug in Teilen einfach nicht mehr zugelassen und daher darf man damit nicht fahren.
Worum die Diskussion hier geht, ist ja im Moment, was die Straßenbauvorschrift sagt und woraus der handelnde Beamte seine Handlungsermächtigung ziehen darf. Und ich sage hier, dass es alles das ist, was in irgendeiner Form dazu führt, dass das Fahrzeug nicht dort fahren kann, wo es fährt. Ein Auto, das auf der Autobahn mit 3cm Restbodenfreiheit zurecht kommt, wird dies auf Ostdeutschlands Straßen häufig nicht. Natürlich kann man in bestimmten Situationen langsamer fahren als normal. Wenn dies aber zur Verkehrbehinderung wird und es eigentlich nicht notwendig wäre, aber dadurch herbei geführt wurde, weil das Fahrzeug unzulässig verändert wurde, befinden wir uns mindestens im Puntkebereich. Wenn jemand das nicht einsieht, ist es seine Sache und ich werde mich aus der Diskussion jetzt und ab hier aus ausklinken, weil es einfach sinnfrei ist.
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Stephan
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OSLer
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AW: Sturz einstellen- negativ??
Ist für solche Fälle natürlich völlig ok, gar keine Frage. Und wegen des folgenden Betrugsversuches hätte ich persönlich hier sogar noch weitere Schritte unternommen, da warst du ja noch richtig relaxt. 
Gruss
Gruss
-
i21b
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AW: Sturz einstellen- negativ??
@Stephan die 3.Bremsleuchte ist Pflicht bei allen Fahrzeugen die neu produziert werden. Und genau darauf wollte ich hinaus, denn vor einigen Jahren war das noch ein Tatbestand der meines Wissens Punkte brachte. In jedem Fall war das 3. Bremslicht verboten, das wurde meines Wissens Mitte der 90er erst aufgehoben.

- Stephan
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AW: Sturz einstellen- negativ??
Es gab mal eine Regelung, nach der man, wenn überhaupt, 4 Bremslichter bräuchte, weil die Zusatzbremslichter ebenfalls paarweise angebracht werden mußten. Das sah dann irgendwie ziemlich scheiße aus.
Ich nahm an, Du meintest das 3. Bremslicht in Bezug auf den Scirocco.
Ich nahm an, Du meintest das 3. Bremslicht in Bezug auf den Scirocco.
MfG,
Stephan
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(Walter Röhrl)
Stephan
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- Fireball
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AW: Sturz einstellen- negativ??
@Stephan:
Mir fällt immer wieder auf, das manche eben doch nicht weit genug denken. Vor allem in anbetracht auf die tieferlegung und wie sie sich auswirkt. Es wird (natürlich nicht nur von dir) davon geredet, das eine bodenfreiheit von 3 cm nicht ausreicht um damit fahren zu können, ohne zu behindern oder gar zu gefährden. Dem ist aber eben "nicht" so, ihr denkt den gedanken leider nicht zuende. Lass mich dir bitte ein wenig erzählen, wie sich so ein fahrzeug fährt. Ich fahre so einen wagen ja nunmal jeden tag hundert km oder mehr.
Der erste punkt wäre zb ein bremshügel. Laut bauvorschriften darf so ein dingen ja angeblich 11cm hoch sein. Oftmals sind sie sogar noch höher. Und damit ist der fall für viele bereits abgeschlossen. 3cm < 11cm = argument. Aber die eigentliche höhe interessiert überhaupt nicht in bezug auf die tieferlegung. Sondern NUR die steigung. Ich habe diese 3 cm von der ölwanne zum boden. Aber am frontspoiler sind es schon 5 cm und an den querlenkern 5,5cm, der kat sogar schon fast 7cm (keilform). Wenn wir nun bedenken, das die ölwanne nahezu genau zwischen den beiden vorderrädern liegt, merkt man, das die ölwanne in diesem fall garnicht die problemzone ist, weil die ja mit den vorderrädern simultan den "berg" erklimmt. Das bedeutet, die ölwanne wird nur zum problem, wenn man so schnell über den hügel fährt, das das (härtere) fahrwerk 3cm oder mehr einfedert. Dazu ist bei meinem wagen eine geschwindigkeit von mindestens 50 kmh erforderlich, welche aber in verkehrsberuhigten zonen, wo diese hügel eingesetzt werden, überhaupt nicht gefahren werden dürfen. Die eigentliche problemzone ist hier der frontspoiler, hier kann man sich den maximalen "böschungswinkel" gerne mal ausrechnen, wenn man die länge zwischen dem vorderrad und dem frontspoilers, sowie die höhe des frontspoilers, mal ausmisst.
Ein ähnliches bild ergibt sich an bahnübergängen. Die ölwanne bewegt sich simultan zu den reifen. Hier kommt sogar noch erschwerend hinzu, das die reifen hier wenn überhaupt "ausfedern", weil es keine hubbel, sondern "löcher" sind, durch die man fährt. Hier in meiner stadt gibt es glaub ich 5 oder 6 bahnübergänge (alle mit schranke), welche ich alle mit der ausgeschriebenen höchstgeschwindigkeit überfahren kann, oder sogar noch schneller "könnte". Um genau zu sein, desto schneller ich fahre, desto weniger werden diese bahnübergänge zum problem, denn bei schnellerer fahrt überspringe ich die löcher einfach.
Dann kommen noch eine vielzahl anderer löcher oder absrisskanten in den strassen, die ebenfalls keine bedrohung darstellen, weil das rad wie schon gesagt ausfedert. Sogar wenn ein kompletter kanaldeckel fehlt und man würde durch fahren, würde die ölwanne den boden nicht berühren. Es gibt da von diversen automagazinen und auch von gallileo tests darüber, wie man durch offene kanaldeckel fährt. Ich fahre trotzdem nicht durch, auch nicht durch löcher, aber nicht weil ich nicht könnte, sondern weil ich mein fahrzeug nicht unnötig abnutzen möchte.
Probleme die man mit einer solchen tieferlegung hat, die komischerweise noch niemand hier erwähnt hat, sind spurrillen, oder die hubbel (tanks) auf den tankstellen! Sprich da, wo das linke UND das rechte rad tiefer sind, als der boden zwischen den rädern. In 2 strassen dieser stadt sind die spurrillen so tief, das sie zu einer gefährdung werden "könnten". Das bedeutet, man "sollte" ein wenig (10 cm reichen vollkommen aus) mehr links oder recht fahren, so das man nicht gerade in den tiefsten stellen dieser rillen fährt, während der hügel in der mitte bedrohlich nahe kommt. Sowas macht man aber spätestens nach 2 tagen völlig automatisch. Ohne dem mehr aufmerksamkeit zu widmen wie man sowieso dem strassenverlauf widmet. Und nur so nebenbei, selbst wenn es ein wenig mehr aufmerksamkeit erfordern würde, sehe ich kein problem darin dem verkehr mehr aufmerksamkeit zu widmen und seinem handy dafür weniger...
Ich finde die "gegner" der tieferlegung haben die ganze sache nie richtig durchdacht. Und da sie zudem noch ohne erfahrung in diesem thema sind (vielleicht schon mit tieferlegung, aber ebend nicht mit viel tieferlegung), entschlüfen da gerne schonmal anschuldigungen ala "unfahrbar" oder "gefährdung für andere". Natürlich im zusammenhang mit argumenten ala "bahnübergang" oder "bremshügel", welche sich als die "geringsten" probleme solcher tieferlegungen darstellen...
Nix für ungut, aber wenn schon klugscheissern, dann richtig. ;)
Mir fällt immer wieder auf, das manche eben doch nicht weit genug denken. Vor allem in anbetracht auf die tieferlegung und wie sie sich auswirkt. Es wird (natürlich nicht nur von dir) davon geredet, das eine bodenfreiheit von 3 cm nicht ausreicht um damit fahren zu können, ohne zu behindern oder gar zu gefährden. Dem ist aber eben "nicht" so, ihr denkt den gedanken leider nicht zuende. Lass mich dir bitte ein wenig erzählen, wie sich so ein fahrzeug fährt. Ich fahre so einen wagen ja nunmal jeden tag hundert km oder mehr.
Der erste punkt wäre zb ein bremshügel. Laut bauvorschriften darf so ein dingen ja angeblich 11cm hoch sein. Oftmals sind sie sogar noch höher. Und damit ist der fall für viele bereits abgeschlossen. 3cm < 11cm = argument. Aber die eigentliche höhe interessiert überhaupt nicht in bezug auf die tieferlegung. Sondern NUR die steigung. Ich habe diese 3 cm von der ölwanne zum boden. Aber am frontspoiler sind es schon 5 cm und an den querlenkern 5,5cm, der kat sogar schon fast 7cm (keilform). Wenn wir nun bedenken, das die ölwanne nahezu genau zwischen den beiden vorderrädern liegt, merkt man, das die ölwanne in diesem fall garnicht die problemzone ist, weil die ja mit den vorderrädern simultan den "berg" erklimmt. Das bedeutet, die ölwanne wird nur zum problem, wenn man so schnell über den hügel fährt, das das (härtere) fahrwerk 3cm oder mehr einfedert. Dazu ist bei meinem wagen eine geschwindigkeit von mindestens 50 kmh erforderlich, welche aber in verkehrsberuhigten zonen, wo diese hügel eingesetzt werden, überhaupt nicht gefahren werden dürfen. Die eigentliche problemzone ist hier der frontspoiler, hier kann man sich den maximalen "böschungswinkel" gerne mal ausrechnen, wenn man die länge zwischen dem vorderrad und dem frontspoilers, sowie die höhe des frontspoilers, mal ausmisst.
Ein ähnliches bild ergibt sich an bahnübergängen. Die ölwanne bewegt sich simultan zu den reifen. Hier kommt sogar noch erschwerend hinzu, das die reifen hier wenn überhaupt "ausfedern", weil es keine hubbel, sondern "löcher" sind, durch die man fährt. Hier in meiner stadt gibt es glaub ich 5 oder 6 bahnübergänge (alle mit schranke), welche ich alle mit der ausgeschriebenen höchstgeschwindigkeit überfahren kann, oder sogar noch schneller "könnte". Um genau zu sein, desto schneller ich fahre, desto weniger werden diese bahnübergänge zum problem, denn bei schnellerer fahrt überspringe ich die löcher einfach.
Dann kommen noch eine vielzahl anderer löcher oder absrisskanten in den strassen, die ebenfalls keine bedrohung darstellen, weil das rad wie schon gesagt ausfedert. Sogar wenn ein kompletter kanaldeckel fehlt und man würde durch fahren, würde die ölwanne den boden nicht berühren. Es gibt da von diversen automagazinen und auch von gallileo tests darüber, wie man durch offene kanaldeckel fährt. Ich fahre trotzdem nicht durch, auch nicht durch löcher, aber nicht weil ich nicht könnte, sondern weil ich mein fahrzeug nicht unnötig abnutzen möchte.
Probleme die man mit einer solchen tieferlegung hat, die komischerweise noch niemand hier erwähnt hat, sind spurrillen, oder die hubbel (tanks) auf den tankstellen! Sprich da, wo das linke UND das rechte rad tiefer sind, als der boden zwischen den rädern. In 2 strassen dieser stadt sind die spurrillen so tief, das sie zu einer gefährdung werden "könnten". Das bedeutet, man "sollte" ein wenig (10 cm reichen vollkommen aus) mehr links oder recht fahren, so das man nicht gerade in den tiefsten stellen dieser rillen fährt, während der hügel in der mitte bedrohlich nahe kommt. Sowas macht man aber spätestens nach 2 tagen völlig automatisch. Ohne dem mehr aufmerksamkeit zu widmen wie man sowieso dem strassenverlauf widmet. Und nur so nebenbei, selbst wenn es ein wenig mehr aufmerksamkeit erfordern würde, sehe ich kein problem darin dem verkehr mehr aufmerksamkeit zu widmen und seinem handy dafür weniger...
Ich finde die "gegner" der tieferlegung haben die ganze sache nie richtig durchdacht. Und da sie zudem noch ohne erfahrung in diesem thema sind (vielleicht schon mit tieferlegung, aber ebend nicht mit viel tieferlegung), entschlüfen da gerne schonmal anschuldigungen ala "unfahrbar" oder "gefährdung für andere". Natürlich im zusammenhang mit argumenten ala "bahnübergang" oder "bremshügel", welche sich als die "geringsten" probleme solcher tieferlegungen darstellen...
Nix für ungut, aber wenn schon klugscheissern, dann richtig. ;)
- Stephan
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AW: Sturz einstellen- negativ??
Wie Du selbst angemerkt hast, sind Hindernisse auf der Fahrbahn nicht immer so beschaffen, dass Du sie mit beiden Rädern gleichzeitig überfahren kannst. Weiterhin reicht es, wenn der Wagen mittig aufsetzt. Und genau das ist ds Argument am Bahnsteig. Komm mal hier nach Braunschweig, und wir fahren ein paar Straßen, nach denen Du den Wagen freiwillig auf die höhe bringst, mit der er eingetragen ist. Aber ich bin wie gesagt hier aus der Diskussion raus. Schönen Abend noch.
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Stephan
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rocco_88
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AW: Sturz einstellen- negativ??
Man leute ich glaub ihr habt zu wenig probleme im leben.
Also aussagen wie: langsamer fahren ist ne behinderung fuer den verkehr und sollte deshalb nicht gemacht werden,
Und: die fahreigenschaft darf nicht verschlechtert werden,
Sind ja mal totaler schwachsinn.
1. Eine hoechstgeschwindigkeit ist keine richt-, oder noch schlimmer eine mindestgeschwindigkeit. Heist also wenn ich 40 oder gar 30 und langsamer an schlimmen stellen fahre, ist es mein ding. Wenn ich stehenbleibe, ists was anderes. Aber das macht ja keiner von uns.
2. Auch autos mit 10+cm bodenfreiheit fahren stellenweise langsamer um das fahrwerk und die felgen zu schonen, auch wenn sie bei hoechstgewschwindigkeit nicht haengenbleiben oder sonstwie irgendeinen sofortigen schaden am auto haben wuerden.
3. Wenn ich mir nen anderen (staerkeren) motor einbaue, und der auch selbst von der strengsten tuev stelle gesegnet wird, und dann im verkehr bewusst langsamer fahre um sprit zu sparen, werde ich ganz bestimmt nicht zurueckruesten weils den verkehrsteilnehmern nicht gefaellt.
4. Bei eingebautem staerkeren motor merkt man auch "schlechtes" fahrverhalten unter vollast. Vom tuev wirds aber immer noch bescheinigt. Da legt es mehr in der verantwortung des fahrers wie weit er es ausreizt.
Wenn hier aber andere mit einem eingetragenen fahrwerk mehr als 2000km im monat fahren und keine probleme merken, wo ist dann euer problem?
Ich weis das hier einige nicht mehr diskutieren weil sie selbst oder andere stur bei ihrer meinung bleiben, aber immer schoen ruhig und sachlich bleiben und nicht jedes ! als einen direkten angriff sehen.
Ps. Wer rechtschreib und/oder gramatik fehler findet darf sie behalten.
Also aussagen wie: langsamer fahren ist ne behinderung fuer den verkehr und sollte deshalb nicht gemacht werden,
Und: die fahreigenschaft darf nicht verschlechtert werden,
Sind ja mal totaler schwachsinn.
1. Eine hoechstgeschwindigkeit ist keine richt-, oder noch schlimmer eine mindestgeschwindigkeit. Heist also wenn ich 40 oder gar 30 und langsamer an schlimmen stellen fahre, ist es mein ding. Wenn ich stehenbleibe, ists was anderes. Aber das macht ja keiner von uns.
2. Auch autos mit 10+cm bodenfreiheit fahren stellenweise langsamer um das fahrwerk und die felgen zu schonen, auch wenn sie bei hoechstgewschwindigkeit nicht haengenbleiben oder sonstwie irgendeinen sofortigen schaden am auto haben wuerden.
3. Wenn ich mir nen anderen (staerkeren) motor einbaue, und der auch selbst von der strengsten tuev stelle gesegnet wird, und dann im verkehr bewusst langsamer fahre um sprit zu sparen, werde ich ganz bestimmt nicht zurueckruesten weils den verkehrsteilnehmern nicht gefaellt.
4. Bei eingebautem staerkeren motor merkt man auch "schlechtes" fahrverhalten unter vollast. Vom tuev wirds aber immer noch bescheinigt. Da legt es mehr in der verantwortung des fahrers wie weit er es ausreizt.
Wenn hier aber andere mit einem eingetragenen fahrwerk mehr als 2000km im monat fahren und keine probleme merken, wo ist dann euer problem?
Ich weis das hier einige nicht mehr diskutieren weil sie selbst oder andere stur bei ihrer meinung bleiben, aber immer schoen ruhig und sachlich bleiben und nicht jedes ! als einen direkten angriff sehen.
Ps. Wer rechtschreib und/oder gramatik fehler findet darf sie behalten.
Ein Pessimist ist ein Optimist mit Erfahrung....
....und ein Realist ist ein Pessimist, der niemals Optimist war!
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- Thommy
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AW: Sturz einstellen- negativ??
rocco_88 hat geschrieben:Ps. Wer rechtschreib und/oder gramatik fehler findet darf sie behalten.
[SIGPIC][/SIGPIC]
GT-II, EZ 93, KW-Gewinde Var. 1, Ronal R39 7,5x16" ET 20 & ET0, Domstrebe vorne unten/oben & hinten, H4-Booster, Grillspoiler, Grillverbreiterungen, weiße Blinker, Bonrath Powerrohr
, original Gamma-Radio
GT-II, EZ92, 3P-Gurte hinten, beheizbare Waschdüsen, ZV, TA-Taugnix Gewinde, 6x15" Stahlus, Bra alá Victoria Secret, Verbreiterung entfernt, GT-Scheinwerfer mit DE-Linsen, weiße Blinker, JE-Design Integralblende, VOTEX-Dachreling, Gummiente an beiden Abschleppösen "hässliche Henriette"
GT-II, EZ 93, KW-Gewinde Var. 1, Ronal R39 7,5x16" ET 20 & ET0, Domstrebe vorne unten/oben & hinten, H4-Booster, Grillspoiler, Grillverbreiterungen, weiße Blinker, Bonrath Powerrohr
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rocco_88
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AW: Sturz einstellen- negativ??
Iemer widder gehrn
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- Stephan
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AW: Sturz einstellen- negativ??
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php
§3 Abs 2 StVO
Liegt zB. auch dann vor, wenn man grundlos und über längere Zeit im 50er Bereich nur 30 fährt und sich dadurch der Verkehr hinter dem langsamen Fahrzeug staut.
§3 Abs 2 StVO
Liegt zB. auch dann vor, wenn man grundlos und über längere Zeit im 50er Bereich nur 30 fährt und sich dadurch der Verkehr hinter dem langsamen Fahrzeug staut.
MfG,
Stephan
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