Du hast es "glasklar" dargestellt!Thommy hat geschrieben:(...)
Aktuell steht in dem Paragraph Abs. 3 nicht mehr drin, dass das nur für Fahrzeuge ab EZ 1.1.1988 gilt.
(...)
Dringend Auskünfte über die besagten 50cm bei der Scheinwerferunterkante usw!
- scirocco1979
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AW: Dringend Auskünfte über die besagten 50cm bei der Scheinwerferunterkante usw!
- Thommy
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AW: Dringend Auskünfte über die besagten 50cm bei der Scheinwerferunterkante usw!
scirocco1979 hat geschrieben:Du hast es "glasklar" dargestellt!
das hilft mir im Moment leider gar nicht weiter

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GT-II, EZ 93, KW-Gewinde Var. 1, Ronal R39 7,5x16" ET 20 & ET0, Domstrebe vorne unten/oben & hinten, H4-Booster, Grillspoiler, Grillverbreiterungen, weiße Blinker, Bonrath Powerrohr
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GT-II, EZ92, 3P-Gurte hinten, beheizbare Waschdüsen, ZV, TA-Taugnix Gewinde, 6x15" Stahlus, Bra alá Victoria Secret, Verbreiterung entfernt, GT-Scheinwerfer mit DE-Linsen, weiße Blinker, JE-Design Integralblende, VOTEX-Dachreling, Gummiente an beiden Abschleppösen "hässliche Henriette"
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AW: Dringend Auskünfte über die besagten 50cm bei der Scheinwerferunterkante usw!
Zitat:
(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
Jo So
(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
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AW: Dringend Auskünfte über die besagten 50cm bei der Scheinwerferunterkante usw!
Schneid´s Dach ab, dann guggen die Beamten erstmal komisch was das überhaupt für ein Auto ist, da kommen Sie erst gar nicht in den Gedanken die Spiegelunterkante zu messen :)Deep_Silence hat geschrieben:Problem ist nur das 90% der Sherrifs mittlerweile von den 50 cm wissen und nen Zollstock dabei haben . Ob das dann eingetragen ist oder nicht ist egal , unter 50 cm gibs ne Mängelkarte .
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AW: Dringend Auskünfte über die besagten 50cm bei der Scheinwerferunterkante usw!
Deep_Silence hat geschrieben:Problem ist nur das 90% der Sherrifs mittlerweile von den 50 cm wissen und nen Zollstock dabei haben . Ob das dann eingetragen ist oder nicht ist egal , unter 50 cm gibs ne Mängelkarte .
Na da bin ich aber froh, das die 10% hier wohnen

Außer hier im Forum habe ich noch nie davon gehört und bei so einem alten Sack wie mir schaut eh keiner nach, die halten mich noch nicht mal an.
Irgend einen Vorteil müssen die grauen Haare ja haben.

- Thommy
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AW: Dringend Auskünfte über die besagten 50cm bei der Scheinwerferunterkante usw!
Godsmack hat geschrieben:Schneid´s Dach ab, dann guggen die Beamten erstmal komisch was das überhaupt für ein Auto ist, da kommen Sie erst gar nicht in den Gedanken die Spiegelunterkante zu messen :)


hätte ich nur damals das Cabrio gekauft

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diese regelung ist schon sehr alt!!es wird von der lichtaustrittskante gemessen,hat mir mein prüfer gestern selber bestätigt und wenn man es nicht deutlich übertreibt mit der tieferlegung interessiert kein sch....... also immer schön im rahmen bleiben 

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das kenn ichGünni hat geschrieben:Na da bin ich aber froh, das die 10% hier wohnen![]()
Außer hier im Forum habe ich noch nie davon gehört und bei so einem alten Sack wie mir schaut eh keiner nach, die halten mich noch nicht mal an.
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- Maggus
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BASSLINE Marco hat geschrieben:,hat mir mein prüfer gestern selber bestätigt
Meiner sieht das auch so. Trotzdem ist es tatsächlich die Spiegelkante. Auszug aus der STVZO
Quelle:STVZOBei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen
Und die Spiegelkante ist die Kante des Spiegels

Da kann ein Prüfer noch so viel versprechen. Tatsache ist nunmal das es falsch ist
- philipple
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Thommy hat geschrieben: Aktuell steht in dem Paragraph Abs. 3 nicht mehr drin, dass das nur für Fahrzeuge ab EZ 1.1.1988 gilt.
gibts dazu mehr Infos?
Bisher war mir diese Diskussion relativ egal, da ich weder von Polizei, noch von Prüfer drauf angesprochen worden bin, und als 1er Fahrer es mich wohl eh nicht betroffen hätte...
Ist das jetzt anders? Gibts nen Bestandsschutz oder Ähnliches?
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