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Ich seh grad:
Ist das schön, dass es bei euch alles online gibt. Bei uns werden die wohl die Augen verdrehen, wenn Du ankommst und ne Schleppgenehmigung braucht.
Naja das mit dem CE ,KL2 ist ja mal sau doof. Entweder hat man jemand, der noch den alten Führerschein hat oder man brauch den "LKW" Führerschein um ein Auto zu schleppen, dass man in einem Anderen Fall von Abschleppen auch ohne diese Fahrerlaubnis fahren dürfte??
Dutschlands Gesetze....
Da bleib ich doch am liebstem bei nem Autoanhänger für 50€... vom Vermieter. Ich glaube das ist das aller Einfachste.
Andy-GTII hat geschrieben:
Da bleib ich doch am liebstem bei nem Autoanhänger für 50€... vom Vermieter. Ich glaube das ist das aller Einfachste.
Mein Gott ist das kompliziert geworden. Hänger ist ok, aber da braucht man ja auch nen bestimmten SChein für, oder halt den guten alten Klasse 3 und nen ZUgfahrzeug. Da würde ich lieber das Kurzzeitdingens vom RCV nehmen und noch ne Woche Spaß haben.
Aber 60 für eigentlich 15 KM sind auch wiederum heftig..
Keine Stamwerkstatt?Keinen KOllegen im KFZ gewerbe?
streets hat geschrieben:Schleppen ist ab 50km aufwärts, abschleppen darunter und bedarf keiner Genehmigung. Der abgeschleppte benötigt keinen Führerschein.
Nein,
wie schon vielfach erwähnt, ist das FALSCH. COB hat es richtig beschrieben. SCHLEPPEN ist jeder Vorgang, bei dem ein Auto ein anderes zieht und keine Notsituation besteht. C1E braucht man als ZIEHENDER deshalb mindestens, weil beide Fahrzeuge zusammen einen Zug ergeben (Zugfahrzeug und Hänger). Dabei zählt die Kombination aus ZGG beider Fahrzeuge. Im Regelfall kommst Du locker über die 3,5T. Außerdem wird das gezogene Fahrzeug im Regelfall meistens ein höheres ZGG haben als die Leermasse des Zugfahrzeugs. Ob Du mir das nun glaubst oder ob nicht, ist mir egal. Wenn ich jemanden mit der Kombination anhalte und es liegen nicht die erforderlichen Führerscheine/Fahrerlaubnisse und die Schleppgenehmigung, ggf. auch mündlich durch die Straßenverkehrsbehörde vor, gibts ne Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einen Bußgeldbescheid wegen der Sondernutzung des Straßenlandes. So einfach ist das. Also wenn man keine Ahnung hat... usw.
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Naja Fragwürdig finde ich diese Gesetzeslage schon.Rein physikalisch sehe ich keinen Unterschied zwischen dem Schleppen und Abschleppen. Aber streiten möchte ich mich darüber nicht. Ich machs einfach richtig und gut ist.
Zudem habe ich auch mal wieder was dazu gerlernt
EDIT:
Aber was ich mich jetzt Frage:
Warum C1E? habe die das einfach vom alten Führerschein abgeleitet?
Wenn der Zug über 3,5t kann ich das nachvollziehen aber alles darunter?
Nun ja....Gesetz ist Gesetz... egal wie fragwürdig das manchmal ist
Ich wollte es eigentlich oben noch nachtragen. Mache esaber dann hier am Beispiel fest:
Geschlepptes Fahrzeug: Beispiel: Scirocco. Zulässiges Gesamtgewicht, mhm, glaube so 1580KG. Das Zugfahrzeug muß bei einem ungebremsten Anhänger, als welcher der Geschleppte ja gilt, mindestens genau die selbe TATSÄCHLICHE LEERMASSE haben. Nun hast Du also ein Zugfahrzeug, vlt einen Transporter von VW oder dergleichen, der 1580 oder 1600KG leer wiegt. Damit darf man das andere Fahrzeug überhaupt erst als Hänger schleppen. Nehmen wir also einen VW Transporter. Dieser hat wiederrum ein ZGG von 3,5T, meinetwegen auch 2,8T. Zusammen ist das ZGG beider Fahrzeuge dann deutlich über den 3,5T, die man mit BE bewegen dürfte. (5080KG oder 4380KG). Problem erkannt? Mit BE funktionieren könnte es vlt. mit einem Smart oder Trabant als geschlepptem Fahrzeug.
Nach dem obigen Beispiel bräuchte der im schleppenden Fahrzeug also C1E oder besser und im geschleppten Fahrzeug mindestens Klasse B.
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Naja man braucht mitlerweile aber keine VW Tranporter um 1,6t Leergewicht zu haben. Mein Audi hat das ja auch schon
Aber gut zu wissen, dass man auch bei dem zu schleppendem Fahrzeug das ZGG nehmen muss und nicht das Leergewicht.
Beim Führerschein Klasse 3 heisst der Stolperstein dazu "Zug mit mehr als drei Achsen".
Mit Klasse 3 darf ich nur Anhänger mit einer Achse ziehen (Tandemachse mit Achsabstand unter 1000mm = Einzelachse).
Wenn ich jedoch ein anderes Fahrzeug schleppe, habe ich 4 Achsen und brauche somit den FS Klasse 2.
@Stephan:
Wie verhält sich Deine Aussage zur Bestimmung, dass ein Anhänger das 1,5-fache des Zugfahrzeuges wiegen darf?
Das gilt aber nur für gebremste Anhänger. Gebremst ist er dann, wenn Du vom ziehenden Fahrzeug aus auf die Bremseinrichtung des Hängers einwirken kannst (Auflaufbremse, Druckluftbremse). Sonst gilt er nicht als solcher. Und ja, Du hast natürlich recht Ralf. Genau der Aspekt mit dem Achsabstand kommt bei der alten Klasse 3 noch dazu. Danke für den Hinweis.
MfG,
Stephan
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