Überführungskennzeichen oder Rote Nummer ausleihen

Alles zum Scirocco, was nicht woanders reinpasst...
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Michas Rocco
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Überführungskennzeichen oder Rote Nummer ausleihen

Beitrag von Michas Rocco »

Hallo Leute,


ich habe ein Problem. Ich muss meinen abgemeldeten Scirocco auf einer Distanz von 15 Km in meine neue Halle überführen. Leider bekomme ich von meinem Bekannten keine roten Nummern geliehen, da er diese nicht mehr hat.

Die Option einen Trailer zu nutzen würde es geben, allerdings ist dies mit recht großem Umstand für mich verbunden, ein Kurzzeitkennzeichen wäre möglich, ist aber aufgrund der kurzen Distanz einfach zu teuer.

Hat jemand im Raum Braunschweig rote Überführungsnummern und könnte er mir diese für den kommenden Freitag ausleihen? Ich bräuchte die Nummern nur zur Überführung des Sciroccos, ich bin bereit meinen Ausweis, Geld, ect. als Pfand zu hinterlegen.

Sollte sich jemand finden wäre mir sehr geholfen.
Mfg

Micha :wink:

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Scirocco GTX, 16V+, Baujahr 1988 "Paprika Rot"
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Sciroccoandy

AW: Überführungskennzeichen oder Rote Nummer ausleihen

Beitrag von Sciroccoandy »

Abschleppen? Gerade mit Stange kein Problem, hab letztens ein Auto über 40KM geschleppt!
el loco rocco2124
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AW: Überführungskennzeichen oder Rote Nummer ausleihen

Beitrag von el loco rocco2124 »

würd ich auch schleppen!!
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COB
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AW: Überführungskennzeichen oder Rote Nummer ausleihen

Beitrag von COB »

Sciroccoandy hat geschrieben:Abschleppen? ... ein Auto ... geschleppt!
Das sind aber 2 Paar Schuhe. Ersteres ist eine spontane Hilfeleistung in einer Notsituation, zweiteres ist geplant und bedarf dann einer amtlichen Schleppgenehmigung, desweiteren ist dies auch nur mit einem angemeldeten Fahrzeug erlaubt und der Schleppende muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Kl.2, C1E oder CE sein. Ein Verstoss dagegen ist bussgeldbewährt.

Zitat: "Schleppen ist das Fortbewegen von verunfallten und/oder betriebsunfähigen Kraftfahrzeugen hinter anderen Kraftfahrzeugen. Dabei besteht kein Notbehelfsgedanke. Das Schleppen eines Fahrzeuges bedarf einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) von den Bestimmungen des § 33 StVZO."
el loco rocco2124
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AW: Überführungskennzeichen oder Rote Nummer ausleihen

Beitrag von el loco rocco2124 »

hmm,aber das muß doch irgendwie machbar sein.15 km sind ja nicht so weit!gibts bei euch keinen abschleppheini , der sich n 30er am we verdienen will?
biste beim adac??
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Stephan
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AW: Überführungskennzeichen oder Rote Nummer ausleihen

Beitrag von Stephan »

Genau genommen wirds dabei ja sogar noch verrückter. Der zu ziehende Wagen wird beim "Schleppen" zum Hänger. Da dieser nicht über eine feste Einrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden ist ist es ein ungebremster Hänger. Wenn dieser jetzt in der ZGG schwerer als die Leermasse das Zugfahrzeug ist, darf man ihn so einfach nicht bewegen. Deshalb reicht dort auch keine normale Klasse B Fahrerlaubnis. Vielmehr ist die o.g. C1E beim ziehenden notwendig. Dazu kommt, dass die PErson im geschleppten Fahrzeug nun zumindest den PKW Führerschein benötigt. Fahrten zur Verschrottung sind wohl aber nach aktueller Rechtssprechung kein Schleppen sondern Abschleppen, wenn ichs richtig gelesen habe.

Ein kurzer Anruf bei der zuständigen Stelle in der Stadt kann aber helfen und man kann, unter obigen Vorraussetzungen, eine Duldung des Schleppens so im Regelfall bis ca 50km zugesprochen bekommen.
MfG,
Stephan


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RCV
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Beitrag von RCV »

Hi Micha :wink:

Ich hab mir letztes Jahr mal hier: http://www.kurzzeit-evb.de/ ein Kurzzeitkennzeichen geholt, alles super. Die SMS mit der eVB-Nummer kam nach 1 Minute und kostet bloss 39 €. Plus Amtsgebühr plus Schilder also ca. 60 €.

Die würd ich zur Not opfern, dann kannste auch nochma nen Abstecher zur Waschbox oder so machen :-) )
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AW: Überführungskennzeichen oder Rote Nummer ausleihen

Beitrag von streets »

Schleppen ist ab 50km aufwärts, abschleppen darunter und bedarf keiner Genehmigung. Der abgeschleppte benötigt keinen Führerschein.
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Beitrag von Andy-GTII »

Vielmehr ist die o.g. C1E beim ziehenden notwendig.
Stephan Du meinst sicher den BE. Außer Du hast ein Auto hinten dran, dass den kompletten zug auf über 7,5t bringt.

Und noch was:
Grundsätzlich muß man in dem abgeschleppten Fahrzeug keine Fahrerlaubnis haben. Der Lenker des gezogenen Fahrzeuges ist nicht der Führer eines Kraftfahrzeuges (Bundesgerichtshof NZV 90 157).
Er muss aber eingewiesen sein und das gelenkte Fahrzeug bedienen können. Ein Mindestalter ist nicht vorgeschrieben, wird aber in der Rechtssprechung meist bei ca 15-16 Jahren gesehen.

Ich kann mich daran erinner, dass ich mal mit 16 auch Vatis Auto lenken musste, weil er gereade abgeschleppet hat.

Hier auch noch intressant zum Thema:
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... topic=2205

Man merkt wie kompliziert es werden kann... Schleppen/Abschleppen usw.. :crazy:
10er VW Golf GTi Vollausstattung
00er Porsche 996 Turbo (Cargraphic AGA + K24 RS Lader + RS Tuning ~ 600PS :hihi:)
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VCDS Vollversion vorhanden :-)


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COB
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Beitrag von COB »

Andy-GTII hat geschrieben: mit 16 auch Vatis Auto lenken musste, weil er gereade abgeschleppet hat.

Und wieder verwechselt ihr ABschleppen aus einer Notsituation heraus mit Schleppen, dem geplanten Verbringen eines Kfz ohne Notbehelfsgrund.

Siehe oben, und nein, die STVZO meint explizit Kl.2, C1E oder CE. Nicht BE. Auch sagt die STVZO nichts über die Schleppentfernung, Unterscheidung liegt allein beim Zweck. Das eine kurze Strecke eine Duldung seitens der Exekutive erfahren kann, siehe Stefans Ausführungen.

Siehe zB: http://www.hochtaunuskreis.de/Block/Bür ... igung.html

Und zugehöriger Antrag: http://www.hochtaunuskreis.de/htkmedia/ ... p-4427.pdf
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