RNS 510 (DVD Freischaltung)
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RNS 510 (DVD Freischaltung)
Hallo Leute!
Ich habe da mal eine Frage an euch! Ich werde ja ein RNS 510 bekommen und ich wollte mal fragen ob man das Radio Freischalten kann das man DVD schauen kann beim Fahren. Also mein DVD Radio im Passat habe ich gerade nur an masse angeklemmt mit dem Handbremsenkabel und es geht schon seit 5 Jahren! Ich weiss das es nicht erlaubt ist aber es geht er um meine Beifahrer und bei mir laufen da meistens eh nur Musik Konzerte oder Comedy Programme! Habe da was bei ebay gesehen das es einer per Software macht aber traue dem ganzen nicht so ganz! Wäre super wenn ihr mir da mal etwas helfen könntet!
Gruss Sascha
Ich habe da mal eine Frage an euch! Ich werde ja ein RNS 510 bekommen und ich wollte mal fragen ob man das Radio Freischalten kann das man DVD schauen kann beim Fahren. Also mein DVD Radio im Passat habe ich gerade nur an masse angeklemmt mit dem Handbremsenkabel und es geht schon seit 5 Jahren! Ich weiss das es nicht erlaubt ist aber es geht er um meine Beifahrer und bei mir laufen da meistens eh nur Musik Konzerte oder Comedy Programme! Habe da was bei ebay gesehen das es einer per Software macht aber traue dem ganzen nicht so ganz! Wäre super wenn ihr mir da mal etwas helfen könntet!
Gruss Sascha
- 53b16v scirocco
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AW: RNS 510 (DVD Freischaltung)
Moin Moin,
mal ne bescheidene Frage.
Wo steht den,das es nicht erlaubt ist bzw welches Gesetz oder Paragraf????
Gruß Alex
mal ne bescheidene Frage.
Wo steht den,das es nicht erlaubt ist bzw welches Gesetz oder Paragraf????
Gruß Alex
[CENTER]http://www.airless-rockerz.de[/CENTER]
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Das kann ich dir nicht genau sagen.... Aber Hauptsache das Radio bzw das DVD schauen geht dann beim fahren!
- 53b16v scirocco
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AW: RNS 510 (DVD Freischaltung)
Moin Moin,
ich frag mal meinen Kollegen,der hat das auch gemacht an seinem Rocco.
Zur Gesetzeslage,es gibt kein Gesetz dafür.Wenn du angehalten werden solltest,frag den netten Herrn mal,ob er dir den Paragrafen dann zeigen kann bzw das Gesetz,wo es festgehalten ist.Kann er nämlich nicht,daes keinen gibt.Habe diese Situation schon durch.
Wenn ich mehr weiß,wie du das machen kannst,schreib ich es dir.
Gruß Alex
ich frag mal meinen Kollegen,der hat das auch gemacht an seinem Rocco.
Zur Gesetzeslage,es gibt kein Gesetz dafür.Wenn du angehalten werden solltest,frag den netten Herrn mal,ob er dir den Paragrafen dann zeigen kann bzw das Gesetz,wo es festgehalten ist.Kann er nämlich nicht,daes keinen gibt.Habe diese Situation schon durch.
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Gruß Alex
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- 53b16v scirocco
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Moin Moin,
ich frag mal meinen Kollegen,der hat das auch gemacht an seinem Rocco.
Zur Gesetzeslage,es gibt kein Gesetz dafür.Wenn du angehalten werden solltest,frag den netten Herrn mal,ob er dir den Paragrafen dann zeigen kann bzw das Gesetz,wo es festgehalten ist.Kann er nämlich nicht,daes keinen gibt.Habe diese Situation schon durch.
Wenn ich mehr weiß,wie du das machen kannst,schreib ich es dir.
Gruß Alex
ich frag mal meinen Kollegen,der hat das auch gemacht an seinem Rocco.
Zur Gesetzeslage,es gibt kein Gesetz dafür.Wenn du angehalten werden solltest,frag den netten Herrn mal,ob er dir den Paragrafen dann zeigen kann bzw das Gesetz,wo es festgehalten ist.Kann er nämlich nicht,daes keinen gibt.Habe diese Situation schon durch.
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Gruß Alex
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Hey Alex!53b16v scirocco hat geschrieben:Moin Moin,
ich frag mal meinen Kollegen,der hat das auch gemacht an seinem Rocco.
Zur Gesetzeslage,es gibt kein Gesetz dafür.Wenn du angehalten werden solltest,frag den netten Herrn mal,ob er dir den Paragrafen dann zeigen kann bzw das Gesetz,wo es festgehalten ist.Kann er nämlich nicht,daes keinen gibt.Habe diese Situation schon durch.
Wenn ich mehr weiß,wie du das machen kannst,schreib ich es dir.
Gruß Alex
Schon mal vielen Dank im Vorraus!
Gruss Sascha
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Hey Alex!53b16v scirocco hat geschrieben:Moin Moin,
ich frag mal meinen Kollegen,der hat das auch gemacht an seinem Rocco.
Zur Gesetzeslage,es gibt kein Gesetz dafür.Wenn du angehalten werden solltest,frag den netten Herrn mal,ob er dir den Paragrafen dann zeigen kann bzw das Gesetz,wo es festgehalten ist.Kann er nämlich nicht,daes keinen gibt.Habe diese Situation schon durch.
Wenn ich mehr weiß,wie du das machen kannst,schreib ich es dir.
Gruß Alex
Ich wollte mal nachfragen ob du schon was von deinem Kumpel ghehört hast!?
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RNS 510 software freischaltung ohne CAN z.B. hier http://freischaltung.deyw.de/
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AW: RNS 510 (DVD Freischaltung)
Auch wenn es ein älterer Beitrag ist.
manchmal kommt man aus dem Staunen nicht mehr raus. Muss man in Deutschland wirklich alles per Gesetz verbieten?
Reicht der normale Menschenverstand und das normale Verantwortungsbewußtsein nicht mehr aus?
Die Straßenverkehrsordnung sagt jedenfalls:
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bestimmt in § 30, Abs.1, Satz 1, dass Fahrzeuge so gebaut und ausgerüstet sein müssen, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt.
Auch wenn du nicht drauf guckst, bleibt es eine Gefahrenquelle. Ok, Navi (obwohl man es vor der Fahrt programmiert), CB Funk und Freisprecheinrichtung sind auch erlaubt.
Aber mal ehrlich. Warum muss ich eine Live DVD eines Konzert im Auto für den Beifahrer haben? Rippe ich mir mal schnell als MP3. Das gleiche gilt für Comedy shows.
Vebroten ist es nicht, aber ich würde es nicht empfehlen (eventueller Versicherungsschutz bei Unfällen).
manchmal kommt man aus dem Staunen nicht mehr raus. Muss man in Deutschland wirklich alles per Gesetz verbieten?
Reicht der normale Menschenverstand und das normale Verantwortungsbewußtsein nicht mehr aus?
Die Straßenverkehrsordnung sagt jedenfalls:
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bestimmt in § 30, Abs.1, Satz 1, dass Fahrzeuge so gebaut und ausgerüstet sein müssen, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt.
Auch wenn du nicht drauf guckst, bleibt es eine Gefahrenquelle. Ok, Navi (obwohl man es vor der Fahrt programmiert), CB Funk und Freisprecheinrichtung sind auch erlaubt.
Aber mal ehrlich. Warum muss ich eine Live DVD eines Konzert im Auto für den Beifahrer haben? Rippe ich mir mal schnell als MP3. Das gleiche gilt für Comedy shows.
Vebroten ist es nicht, aber ich würde es nicht empfehlen (eventueller Versicherungsschutz bei Unfällen).
VW Scirocco 1.4 TSI (160 PS) DSG, Candy weiss , Catch-Up: Titanschwarz/Schwarz, RCD 510 Dynaudio, 18" Interlagos, Sport-, Spiegel-, Winterpaket, Climatronic, Mittelarmlehne, MFL + MFA Plus, MFE Premium, Reifenkontrollanzeige, Geschwindigkeitsregelanlage, ParkPilot, Reserverad, entfall der Schriftzüge
Bestelldatum: 04.09.2009
Bauwoche: ?
Liefertermin: 23.04.2010, 15 Uhr in Wolfsburg
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errorist hat geschrieben:Auch wenn es ein älterer Beitrag ist.
manchmal kommt man aus dem Staunen nicht mehr raus. Muss man in Deutschland wirklich alles per Gesetz verbieten?
Reicht der normale Menschenverstand und das normale Verantwortungsbewußtsein nicht mehr aus?
Die Straßenverkehrsordnung sagt jedenfalls:
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(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bestimmt in § 30, Abs.1, Satz 1, dass Fahrzeuge so gebaut und ausgerüstet sein müssen, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt.
Auch wenn du nicht drauf guckst, bleibt es eine Gefahrenquelle. Ok, Navi (obwohl man es vor der Fahrt programmiert), CB Funk und Freisprecheinrichtung sind auch erlaubt.
Aber mal ehrlich. Warum muss ich eine Live DVD eines Konzert im Auto für den Beifahrer haben? Rippe ich mir mal schnell als MP3. Das gleiche gilt für Comedy shows.
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Hallo!
Also ich habe in meinem alten Passat auch einen Monitor mit DVD drin gehabt und ich bin es beispielsweise gewohnt das der Monitor immer mit läuft und dadurch habe ich mir auch angewöhnt Live Konzert auf DVD's zu haben oder auch Comedy sachen! Klar Top Aktuelle Filme sollte man beim Fahren auf keinen fall drin haben da die versuchung echt sehr gross wird hinzuschauen. Aber sonst habe ich da noch nie ein Problem gehabt! Ich finde sowas ein vorteil wenn man mal im Stau steht oder längere strecken auf der Autobahn fährt wo wenig verkehr ist. Also ich würde es echt nicht mehr hergeben wollen! Und deswegen habe ich mir ja auch meinen Rocco freischalten lassen damit ich beim fahren DVD schauen kann bzw. hören kann! :)