Also ich habe folgende Frage, vielleicht kann mir dazu jemand was sagen ohne das ich zum Tüv muss.
Ich habe einen Wagen der Bj. 88 ist der keinen G-Kat hat. Jetzt soll ein Motor mit Kat rein, demzufolge wird die Steuer ja niedriger und die Emissionsklasse besser. So weit so gut.
Da aber ja nunmal nicht gestattet ist ein Kat Fahrzeug downzugraden mit einem Katlosen Motor frage ich mich ob ich den ja eigentlich Katlosen Wagen upgraden kann um ihn in 8 jahren wieder downzugraden mit einem Katlosen Motor um dann das H Kennzeichen zu bekommen. Der Originalwagen hat ja eigentlich keinen Kat, ist das also machbar oder dreht mit das Strassenverkehrsamt in 8 jahren daraus einen Strick?
Rückrüstung von Katmotor auf Nichtkatmotor
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Rückrüstung von Katmotor auf Nichtkatmotor
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AW: Rückrüstung von Katmotor auf Nichtkatmotor
also ich wollte das auch mal machen nen kat für 2 jahre einbauen. Der TÜV hat zu mir gemeint dass man das nicht mehr rückgängig machen darf. Du bekommst aber vlt auch dein H Kennzeichen wenn du ein kat eingebaut hast. Am besten du frägst bei deinem TÜV nach.
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AW: Rückrüstung von Katmotor auf Nichtkatmotor
Man darf das Abgasverhalten nur verbessern, aber nicht verschlechtern. Also legal nicht möglich.
Mfg, Christoph.
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AW: Rückrüstung von Katmotor auf Nichtkatmotor
Ok danke für die Info.
Ist halt die Frage ob man dann in 8 Jahren ein H bekommt da der Umbau doch 20 Jahre alt sein muss. Zur Info, der Motor wurde so nie in dem Wagen verbaut, kommt nur aus der gleichen Familie der gleichen Epoche.
Hier gibts zwar einen der einen 16V. im 1er Scirocco mit H hat aber laut Tüv ist das nicht H fähig da der Umbau nicht20 jahre her ist. Wie der zum H gekommen ist weis ich nicht aber generell ist das wohl nicht H fähig.
Ist halt die Frage ob man dann in 8 Jahren ein H bekommt da der Umbau doch 20 Jahre alt sein muss. Zur Info, der Motor wurde so nie in dem Wagen verbaut, kommt nur aus der gleichen Familie der gleichen Epoche.
Hier gibts zwar einen der einen 16V. im 1er Scirocco mit H hat aber laut Tüv ist das nicht H fähig da der Umbau nicht20 jahre her ist. Wie der zum H gekommen ist weis ich nicht aber generell ist das wohl nicht H fähig.
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AW: Rückrüstung von Katmotor auf Nichtkatmotor
Also in meinem Hinterkopf schwirrt die Info rum, dass man ab Werk Kat-lose Autos sehr wohl wieder auf den Auslieferungszustand zurückrüsten darf. Ich würd da an deiner Stelle nochmal genauer nachforschen, aber ich meine dass sich das "keine schlechtere Abgasklasse" auf den Originalzustand bezieht...
Gruß, M.
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- avt
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AW: Rückrüstung von Katmotor auf Nichtkatmotor
Eine Verschlechterung der Abgasklasse ist nicht möglich. Eine Kat-Nachrüstung stellt jedoch keine Hürde auf dem Weg zur H-Zulassung dar und auch die 20-Jahre-Regel für Umbauten gilt dabei nicht (siehe z.B. hier). Von daher ist gar keine Rückrüstung notwendig.
Gruß
andré
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andré
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- Maggus
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AW: Rückrüstung von Katmotor auf Nichtkatmotor
Du darfst immer wieder in den Auslieferungszustand zurückrüsten. Eine Kat nachrüstung macht dem H-Kennzeichen zwar kein Problem, ein Motorumbau aber schon.
Mach den Motor einfach rein. Was in 8 Jahren mit deinem Auto, den Richtlinien usw. ist kann man Heute eh noch gar nicht abschätzen.
Würd ich mir noch nicht den Kopf zerbrechen
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