Hallo,
es soll eine Dienstanweisung bei der Polizei geben, die die Sicherstellung eines Fahrzeuges wegen Mängel als Unverhältnismäßig beschreibt, wenn der Wert in keinem Verhältnis zu den Kosten darstellt. In meinem Fall wurde vor Ort von mir angeboten, die Wintermöhre im Beisein des Beamten zu verschrotten. Es wurde jedoch auf eine Sicherstellung und Gutachten bestanden. Kosten ca. 600 Euro, Wert 100 Euro, Bußgeldbescheid 100 Euro. Die 100 Euro hätte ich ihm auch so bezahlt.
Hat jemand eine Ahnung, ob es diese Dienstanweisung gibt ?
Viele liebe Grüße -Hana-
Rennleitung die 1000ste
- Schmolly
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AW: Rennleitung die 1000ste
Moin!
Ob es so eine Dienstanweisung gibt entzieht sich meiner Kenntnis. Aber es gibt eine Art "Anweisung" welche klar regelt, dass man mit offensichtlich mängelbehafteten Fahrzeugen nicht auf öffentliche Strassen darf. Nennt sich Strassenverkehrsordnung!
Wenn der Sheriff die Kiste an Ort und Stelle stilllegen (mit drei "l" ...omg!) wollte muss das Ding ja ganz schön fertig gewesen sein....
Gruss Schmolly
Ob es so eine Dienstanweisung gibt entzieht sich meiner Kenntnis. Aber es gibt eine Art "Anweisung" welche klar regelt, dass man mit offensichtlich mängelbehafteten Fahrzeugen nicht auf öffentliche Strassen darf. Nennt sich Strassenverkehrsordnung!
Wenn der Sheriff die Kiste an Ort und Stelle stilllegen (mit drei "l" ...omg!) wollte muss das Ding ja ganz schön fertig gewesen sein....

Gruss Schmolly
Wenn Du sie nich überzeugen kannst..... Verwirr sie !!!