Hallo, Tom,
nimm lieber die zich Formalitäten in Kauf (meiner Erfahrung nach ging
das relativ problemlos), denn wenn dein Brötchengeber dahinterkommt,
kann das -gerade beim Staat- böse ausgehen.
Aus Erfahrung
Teddy
400€ Nebenjob, wird eigentlich der Hauptarbeitgeber informiert?
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Re: 400€ Nebenjob, wird eigentlich der Hauptarbeitgeber informiert?
89er Scala weiss
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Re: 400? Nebenjob, wird eigentlich der Hauptarbeitgeber informiert?
Joo, Deep Silence,
beim ÖD ist es so, daß der Arbeitgeber die Nebentätigkeit
genehmigen muß. Gehst Du ohne diese Genehmigung nebenher arbeiten,
kann das zu einer Abmahnung führen.
Grüße
Teddy
beim ÖD ist es so, daß der Arbeitgeber die Nebentätigkeit
genehmigen muß. Gehst Du ohne diese Genehmigung nebenher arbeiten,
kann das zu einer Abmahnung führen.
Grüße
Teddy
89er Scala weiss
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Re: 400€ Nebenjob, wird eigentlich der Hauptarbeitgeber informiert?
es is nich nur so, dasser dir ne Abmhnung bei Nicht-wissen geben kann, sondern kann dich auch gleich rausschmeißen...is meinem Kumpel so ergangen, als er nebenbei zu dseiner Lehre inner Disco Garderobe gemacht hatte...also lieber von dem was schriftliches geben lassen, sonst biste immer der A...
gruß, Felix
gruß, Felix