Quelle:
http://homoinformatikus.de/bhp_Ratgeber ... echt
.html
1800 GEZ-Fahnder suchen nach Schwarzsehern Was dürfen die Gebühren-Jäger?
Der nette Herr an der Haustür machte einen seriösen Eindruck: "Darf ich
Ihnen eine Fernsehzeitschrift schenken?" Vorsicht Falle! Der Herr ist
möglicherweise gar kein Zeitschriftendrücker, sondern Gebührenbeauftragter der GEZ. Er weiß: Wer begeistert eine TV-Zeitung nimmt, hat auch ein Fernsehgerät. Und oft ist es nicht angemeldet (16,15 Euro pro Monat).
ARD und ZDF schätzen die Verluste durch Schwarzseher auf 510 Mio Euro pro Jahr. Daher schicken die Sender 1800 GEZ-Fahnder durch Deutschland. Und die arbeiten mit allen (mitunter nicht ganz sauberen) Tricks. Immerhin kassieren sie 30 Euro Belohnung für jeden ertappten Schwarzseher. Und wer nichts anmeldet, muss bis zu 1000 Euro Strafe zahlen - wenn er erwischt wird.
1. Durchs Fenster schauen: Ist erlaubt! Sieht der Fahnder ein Fernsehgerät
(z.B. auch durch die geöffnete Haustür), droht die Zwangsanmeldung.
2. Durchs Treppenhaus schleichen: Ist erlaubt! Der GEZ-Fahnder darf Ihre
Nachbarn fragen, ob Sie einen Fernseher haben.
3. Wohnung betreten: Nicht erlaubt! Das dürfen die GEZ-Leute nur, wenn Sie es erlauben.
4. An der Haustür fragen: Haben Sie ein TV-Gerät? Ist erlaubt. Und Sie
müssen wahrheitsgemäß antworten. Trotzdem gilt: Nur wer sich selbst verraten hat oder überführt wurde und trotzdem nicht zahlen will, muss mit einer Anzeige rechnen.
5. Mit Tricks arbeiten: Eine Grauzone! Besonders beliebt: die
Marktforschungs-Methode. Das Prinzip: Bluffen, einschüchtern - und
kassieren. Manchmal fragen die GEZ-Spione: "Störe ich gerade bei der
,Tagesschau'?" Oder rufen rotzfrech an: "Wie fanden Sie gestern ,Wetten,
dass...'?
6. Spionieren: Ist legal! Gängige Masche: Die Fahnder recherchieren, welches Auto man fährt (besonders einfach bei Einzelhäusern). Und fangen Sie dann beim Einsteigen ab: "Ist Ihr Autoradio angemeldet?"
7. Bargeld kassieren: Ist absolut verboten! Die GEZ schickt eine Rechnung.
8. Peilwagen einsetzen, die die Abstrahlungen eingeschalteter Fernsehgeräte messen: Absoluter Quatsch! Die GEZ setzt solche Wagen nicht ein. Nur ein Mythos.
9. Müll durchsuchen, um TV-Zeitschriften zu finden: Ist theoretisch erlaubt.
Doch so weit gehen die Gebühren-Jäger gar nicht. Die GEZ nahm die
Müll-Schnüffler sogar in ihren TV-Spots ironisch aufs Korn.
10. Fernseher pfänden: Ist erlaubt! Weigern Sie sich, Gebühren zu zahlen,
kann ihr Fernseher gepfändet werden. Das macht allerdings ein
Gerichtsvollzieher.