14 Zoll Flegen

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Mc Fly2005
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Re: 14 Zoll Flegen

Beitrag von Mc Fly2005 »

hm aber rechtens ist das nicht ,, also trotzdem hatt mein kumpel beim gericht gewonnen und sein fzg. wurde auf ein großem treffen stillgelegt ???

es ist nur seltsam das die behörden doch machen können was sie wollen,,obwohl es nirgens schwarz auf weiß steht !!

naja wie auch immer ich habe in jedem falle meine STVO immer im wagen und berufe mich darauf hab damit in NRW noch nie probleme gehabt !!
Eugen
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Re: 14 Zoll Flegen

Beitrag von Eugen »

das Problem ist die Fülle an Gesetzen. Es ist nicht die stvzo, da gehören auch noch 3 richtig Fette Ordner mit Rilis (Richtlinien) dazu. Da steht auch alles schwarz auf weiß. Es kommt immer drauf an weshalb ein KFZ stillgelegt wird. Wenn es wegen der Bodenfreiheit ist, dann ist das schon rechtens und wenn es keine 50cm zum Scheinwerfer hat und jünger als Bj. 88 ist, dann passt das auch.
Der TÜV hat zum Beispieleine ganze Armada an Ordnern, allein zur vollständigen stvzo gehören 3 fette Ordner. Dann noch einige Ordner mit Erklärungen, Rilis und Gerichtsurteilen.
Das ist auch ein Problem für den Prüfer, denn jedes Gesetz und jede Ausnahmeregelung kann man nie kennen. Da kann es schon mal vorkommen, dass man bei der Prüfung nicht an 50cm Scheinwerferkante denkt oder die Kennzeichenhöhe vergisst oder oder oder.

Gruß,
Eugen
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