Stellungnahme des KBA bezüglich Tieferlegung

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Eugen
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Stellungnahme des KBA bezüglich Tieferlegung

Beitrag von Eugen »

Hallo!

Hallo Leute!

Wie ihr mitbekommen habt, hatte ich einige Probleme mein Gewindefahrwerk eingetragen zu bekommen, weil die Prüfer unbedingt 11cm Bodenfreiheit gefordert hatten, weshalb ich das KBA auch um eine offizielle Stellungnahme gebeten habe.
Darauf bekam ich heute folgende Antwort.


"Sehr geehrter Herr Weber,

ich danke für Ihre E-Mail vom 06.04.2004.

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) enthält keine Vorgaben zur Mindestbodenfreiheit eines Pkw. In der Praxis wird beispielsweise das VdTÜV-Merkblatt 751 als Arbeitshilfe zur Abnahme technischer Änderungen in Verbindung mit dem Beispielkatalog zu § 19 Abs. 2 der StVZO verwendet. Ich gehe davon aus, dass es sich bei der Ihnen gegenüber geforderten Mindestbodenfreiheit von 11 cm um eine Festlegung aus dieser Arbeitshilfe handelt.

Das Kraftfahrt-Bundesamt würde eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtieferlegungen, mit denen dieser Wert unterschritten werden kann, nicht erteilen. Insofern ist die Ihnen gegenüber erhobene Forderung für mich nachvollziehbar. Ich gehe davon aus, dass der Tieferlegungssatz, den Sie verwenden möchten, mit einem Teilegutachten nach Anhang XIX der StVZO angeboten wurde bzw. dass für Ihr Fahrzeug eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 der StVZO erteilt werden soll. In beide Verfahren ist das Kraftfahrt-Bundesamt nicht einbezogen. Eine Stellungnahme des Kraftfahrt-Bundesamtes ist aufgrund mangelnder Zuständigkeit nicht möglich.

Sofern Sie mit der Beurteilung durch die technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr nicht einverstanden sind, bleibt die Möglichkeit, dass Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Diese Aufsichtsbehörde kann je nach Bundesland beispielsweise bei der Straßenverkehrsbehörde des Landes oder dem Landesverkehrsministerium angesiedelt sein.

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag

Helge Asmussen"

Was heißt das für uns? Das KBA sieht es ähnlich wie der TÜV, alles unter 11cm ist zu tief. Wenn das Fahrwerk aber ein Gutachten hat, dann ist es Sache des TÜV's ob sie es eintragen oder nicht. Das KBA fühlt sich dafür nicht zuständig.
Ich habe mein Fahrwerk letzendlich doch eingetragen, weil dieses VdTÜV-Merkblatt 751 lediglich eine Arbeitshilfe ist, dem Prüfer diese Empfehlung einzuhalten aber nicht vorschreibt.

mfG,
Eugen
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SciroccoZ400
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Re: Stellungnahme des KBA bezüglich Tieferlegung

Beitrag von SciroccoZ400 »

Ich sehe das auch so denn dieses Merkblatt ist nur eine Richtlinie und nicht zwingend. beispielsweise wurden etwaigege Fahrzeuge vor ein paar jahren nach dem VW Treffen in Osnabrück an ort und stelle von der Polizei stillgelegt das sie einen balken auf grund der tieferlegung nicht überfahren konnten.diverse halter waren sauer und mußten mit bußgeldern ect rechnen.ich selber wies die ansässigen beamten sofort auf diese richtlinie hin und ließ mir name und dienstnummer sowie name und dienstnummer der vorgesetzten geben um im zweifelsfall dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen (sollte man immer machen wenn man weiß das man im recht ist) ich brauchte daraufhin diesen balken nicht überfahren und konnte meinen Heimatweg ungehindert fortsetzten. ich empfehle euch macht euch immer schlau und dokumentiert das und führt es mit um wenn ihr im unrecht seit gegenargumentieren zu können denn man sollte sich von der obrigkeit des staates nicht alles gefallen lassen.
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Re: Stellungnahme des KBA bezüglich Tieferlegung

Beitrag von Bibo1 »

Jup. Surft mal zu www.pagenstecher.de und guckt die alten beiträge vom Karfreitag durch. Einige serienmäßige Fahrzeuge wurden beschädigt, es kam zu schadensersatzforderungen und schließlich mußte die stadt bezahlen. Wobei OS immer schlimmer wird. Mit Karmann und autos wollen se Geld verdienen, aber am liebsten wärs ihnen, wenn se Münster nachaffen und nur noch Fahrräder rumfahren.
Gruß Bibo1
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Calimero
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Re: Stellungnahme des KBA bezüglich Tieferlegung

Beitrag von Calimero »

Wie fährt man den über einen Holzbalken?
Ich stelle mir gerade einen massiven Vierkannt- Holz- Balken aus dem Baumarkt vor, der da auf der Strasse liegt.
Wie muss ich den überfahren im Schrittempo etwa?
Ist doch blödsinn.

Erwisch doch mal mit nem Range Rover auf der Landstrasse son ding.
Kannst froh sein wenn dich das ding nicht noch überholt.

Ich habe mal auf ner Autobahn gesehen wie da etwa 7 Müllsäcke verloren gegangen waren.

Nach dem ich und mehrere nachfolgende LKW die Säcke mit etwa 30 umkurvt hatten, standen auf einer Strecke von etwa 5 Km beschädigte PKW auf dem Standstreifen davon war keines "Getunt". Und trotzdem waren alle beschädigt.

Mein anruf unter 110 führte zu unverständnis durch den Diensthabenden.
Seine antwort war: "Das wird durch den Wind schon an den Rand getragen."
Mir wären beinahe einige Beleidigungen rausgerutscht.
Aber O.K. so ist das halt in der BRD.
:auto: :drive:
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