Hallo!
Die folgenden Infos sind über die Jahre aus Erfahrungen entstanden als auch durch Unterhaltungen mit Bediensteten des TÜV's und Polizeibeamten, sowie Versicherungen. Keine Garantie daher auf absolute Richtigkeit und Vollständigkeit.
Eintragungen
Es wird bei Anbauteilen für Fahrzeuge unterschieden zwischen einem "Teilegutachten" und einer "ABE" (Allgemeine Betriebserlaubnis). Die ABE ist ein Unbedenklichkeitsgutachten eines Zertifizierungsunternehmens (TÜV; Dekra, Hapag Loyd etc.), dass das Teil keine negativen Auswirkungen auf das Fahrzeug hat und den einschlägigen Sicherheitsnormen entspricht. Die ABE muss mitgeführt werden, ist aber nicht eintragungspflichtig, muss also nicht vom TÜV überprüft werden. Alle Fahrzeug-Zubehörteile müssen heute eine KBA Nummer besitzen, die auf dem Teil eingeprägt ist.
Typische ABE Teile sind Böse Blicke, Scheibenfolien etc. Kein ABE Teil ist aber zum Beispiel ein Sportpedalensatz! (15 Euro Kosten, 60 Euro Eintragung!)
Anders beim Teilegutachten. Hier muss nach erfolgter Montage ein Sachverständiger die Einhaltung aller im Teilegutachten aufgeführten Punkte überprüfen. Es steht ihm dabei frei diese Punkte nach seinem Verständnis auszulegen, es sind Richtlinien, keine Vorschriften, letztendlich entscheidet der Sachverständige als letzte Instanz.
Typische Teile sind: Beleuchtungsanlagen, Auspuffanlagen, Felgen, Lenkräder, Bremsanlagen, Spoiler, Fahrwerke, Pedalsätze.
Zu guter Letzt gibt es noch die (teure) Einzelabnahme für alle Dinge, die selbstgebaut sind, keine KBA Nummer haben oder für die kein Gutachten existiert. Dazu gehört zB der Einbau eines neuen Motors. Der TÜV handelt hierbei nach der Devise, dass alles, was er eintragen soll schonmal dagewesen sein sollte, das erleichtert die Eintragung ungemein. Eine Einzelabnahme kann u.U. tausende Euros kosten, wenn es keine Referenz gibt. Wer einen Scirocco auf 16V umbaut wird an dem originalen 16V als Referenz gemessen.
Grundsätzlich von Eintragungen ausgeschlossen sind alle Massnahmen, die in irgendeiner Weise negative Auswirkungen auf Fahrverhalten, Umwelt, Sicherheit des Fahrers oder anderer Verkehrsteilnehmer haben. So ist zB eine Umrüstung von KAT auf "kein KAT" nicht möglich, wenn das Fahrzeug serienmässig einen KAT hatte. Mittlerweile sind auch alle Arten von zusätzlichen Beleuchtungen verboten, die vom Innenraum nach aussen leuchten, gleiches gilt für viele Arten von Begrenzungslichtern.
WICHTIG: Die TÜV Abnahme hat UNMITTELBAR nach Einbau des Teiles binnen 1-2 Wochen zu erfolgen! Geschieht dieses nicht erlischt die Verkehrszulassung des Fahrzeugs, es darf nicht mehr im Strassenverkehr bewegt werden.
Im Beamtenjargon: Mit Einbau des Teiles, welches eine Abnahme erfordert erlischt die Allgemeine Betriebszulassung des Fahrzeugs. Diese kann nur durch einen Sachverständigen wieder hergestellt werden.
Polizei
Ein Polizist kann jederzeit ohne Begründung im Rahmen einer "Allgemeinen Verkehrskontrolle" die Eintragungen im Fahrzeugbrief überprüfen. Bei geringen Mängeln an Fahrzeug oder den Eintragungen kann er eine Mängelkarte ausstellen, das Fahrzeug muss dann binnen einer Woche wieder vorgeführt werden. Bei nicht eingetragenen Fahrwerken, Motorumbauten, Bremsanlagen, Auspuffrohren etc kann er das Fahrzeug nach eigenem Ermessen auch unmittelbar stillegen und den Fahrer mit einem Taxi nach Hause schicken, wenn sich daraus eine Gefährdung für den Fahrer oder anderer ergeben würde. Je nachdem an wen man gerät kann man also auch für nicht eingetragene Sportpedalen das Taxi bestellen.
PS: Für das Fahren ohne Motorhaube wurde ich 2002 zu einer Geldbusse von 30 Euro verdonnert, es koennte jemand an der Ampel in den Motorraum fallen oder greifen und sich somit verletzen, zudem wäre der Motor zu laut. Der Willkür sind hier keine Grenzen gesetzt.
Versicherungen
Eine heikle Sache, wenn es zu einem Unfall kommt und nachgewiesen werden kann, dass sich das Fahrzeug nicht in einem 100% Zustand befand, also alle Eintragungen hatte. Wem nachgewiesen werden kann, dass er seine Bremsen selbst reparierte, der kann u.U. den Versicherungsschutz verlieren! An der Bremsanlage und Antriebsteilen wie Achsen dürfen nur Fachleute schrauben und niemand anderes! Fachmann ist gesetzlich nur der, der eine entsprechende Ausbildung absolviert hat, einen Facharbeiterbrief besitzt oder Meistergrad.
Motorumbauten
Jede Leistungssteigerung muss der Versicherung gemeldet werden, so dass das Fahrzeug höher eingestuft werden kann. Wird dieses nicht gemacht, so erlischt zB bei der DA jeder Versicherungsschutz. Löst sich der nicht eingetragene Dachspoiler und rasiert einem Passanten die Rübe weg gilt das Gleiche. Das Mitführen eines Radarwarners ist zum Beispiel bei der HUK ein Grund nicht zu zahlen.
Bei meiner Versicherung, der DA weiss ich, dass Umbauten auf 200PS und mehr bei denen gar nicht mehr versíchert werden. Gleiches gilt für Ferraris und extrem teure Sonderfahrzeuge. Hier bleibt dann nur der Gang zu Lloyds etc.
Rechtliches zu Eintragungen, TÜV und Polizei
- Ralle
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- Beiträge: 6150
- Registriert: So 14. Mär 2004, 23:29
- Wohnort: Kassel
Re: Rechtliches zu Eintragungen, TÜV und Polizei
Hallo!
Ich hätte da noch ´ne Ergänzung:
ABG-Allgemeine Bauartgenehmigung->hat den gleichen Charakter wie eine ABE
EG-Betriebserlaubnis->auch, jedoch in der gesamten EU gültig
Zu ABE, ABG und EG-Betriebserlaubnis ist noch anzumerken, daß natürlich alle in den Papieren geforderten Auflagen erfüllt werden müssen (z.B. zweiter Aussenspiegel bei Scheibenfolie usw.)!
Desweiteren muss an den entsprechenden Anbauteilen die Ident-Nr. bzw. KBA-Nr. sichtbar sein (bei z.B. der Scheibenfolie nicht abschneiden!).
Bei den Teilegutachten kenne ich zwei Möglichkeiten (je nach Formulierung im Teilegutachten):
1. der ordnungsgemässe Einbau wird durch einen Gutachter/Sachverständigen schriftlich bestätigt und eine neue Betriebserlaubnis wird nicht gefordert; d.h.:Dieses Schriftstück hat zusammen mit dem Teilegutachten ABE-Charakter.
2. wird eine neue Betriebserlaubnis gefordert, muss durch die Zulassungsstelle ein neuer Fahrzeugschein (die Betriebserlaubnis) ausgestellt werden, in der alle abgenommenen Änderungen aufgeführt sind.
Ich hätte da noch ´ne Ergänzung:
ABG-Allgemeine Bauartgenehmigung->hat den gleichen Charakter wie eine ABE
EG-Betriebserlaubnis->auch, jedoch in der gesamten EU gültig
Zu ABE, ABG und EG-Betriebserlaubnis ist noch anzumerken, daß natürlich alle in den Papieren geforderten Auflagen erfüllt werden müssen (z.B. zweiter Aussenspiegel bei Scheibenfolie usw.)!
Desweiteren muss an den entsprechenden Anbauteilen die Ident-Nr. bzw. KBA-Nr. sichtbar sein (bei z.B. der Scheibenfolie nicht abschneiden!).
Bei den Teilegutachten kenne ich zwei Möglichkeiten (je nach Formulierung im Teilegutachten):
1. der ordnungsgemässe Einbau wird durch einen Gutachter/Sachverständigen schriftlich bestätigt und eine neue Betriebserlaubnis wird nicht gefordert; d.h.:Dieses Schriftstück hat zusammen mit dem Teilegutachten ABE-Charakter.
2. wird eine neue Betriebserlaubnis gefordert, muss durch die Zulassungsstelle ein neuer Fahrzeugschein (die Betriebserlaubnis) ausgestellt werden, in der alle abgenommenen Änderungen aufgeführt sind.
Gruß von Ralf 
Ich bin Schizophren, aber das ist uns egal!
91er GT2, JH, grün-perleffekt

Ich bin Schizophren, aber das ist uns egal!
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Re: Rechtliches zu Eintragungen, TÜV und Polizei
## Zu ABE, ABG und EG-Betriebserlaubnis ist noch anzumerken, daß natürlich alle in den Papieren geforderten Auflagen erfüllt werden müssen (z.B. zweiter Aussenspiegel bei Scheibenfolie usw.)!
Hallo!
Das ist defintiv nicht der Fall, der TÜV Prüfer kann hier in eigenem Ermessen entscheiden und auch davon abweichen, ggf andere Vorschläge machen. Das war zB bei meinen Felgen so. Ich musste nicht bördeln und auch keine Radhäuser ausschneiden. Die Verantwortung geht dann auf den TÜV als Ganzes über. Schliesslich ist er ja kein "Beamter", auch wenn er oft so genannt wird.
Gruss,
Hobel
Hallo!
Das ist defintiv nicht der Fall, der TÜV Prüfer kann hier in eigenem Ermessen entscheiden und auch davon abweichen, ggf andere Vorschläge machen. Das war zB bei meinen Felgen so. Ich musste nicht bördeln und auch keine Radhäuser ausschneiden. Die Verantwortung geht dann auf den TÜV als Ganzes über. Schliesslich ist er ja kein "Beamter", auch wenn er oft so genannt wird.
Gruss,
Hobel
- Ralle
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Re: Rechtliches zu Eintragungen, TÜV und Polizei
Hier haben sich anscheinend die zwei Richtigen getroffen........
Hobel, ich dachte dabei eher an eine Kontrolle durch die Polizei auf der Strasse, denn wer lässt schon Anbauteile mit ABE eintragen!
Wenn man dabei an einen Beamten gerät, der alles genau nimmt und sogar noch mit den Papieren umgehen kann (soll es tatsächlich geben
), gibt es, bei Nichbeachten der Auflagen, Ärger.
Daß der Prüfer anders entscheiden kann, ist klar.
Hobel, ich dachte dabei eher an eine Kontrolle durch die Polizei auf der Strasse, denn wer lässt schon Anbauteile mit ABE eintragen!
Wenn man dabei an einen Beamten gerät, der alles genau nimmt und sogar noch mit den Papieren umgehen kann (soll es tatsächlich geben

Daß der Prüfer anders entscheiden kann, ist klar.
Gruß von Ralf 
Ich bin Schizophren, aber das ist uns egal!
91er GT2, JH, grün-perleffekt

Ich bin Schizophren, aber das ist uns egal!
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