Ameinsen nähe gibs nicht mehr

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Maik
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Re: Ameinsen nähe gibs nicht mehr

Beitrag von Maik »

kein kommentar nur unendliche trauer....gut das mein rocco 87 baujahr ist .-)
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Bibo1
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Re: Ameinsen nähe gibs nicht mehr

Beitrag von Bibo1 »

Moin moin
Ich hab meinen Kumpel beim Tüv gefagt,
Ich zitiere:
"naja...
50 cm scheinwerferhöhe tritt ab 1.1.88 in kraft ...=>aber für fz die ez davor
gilt § 50 abs.3 in der vor dem 1.12 1984 geltenden fassung...(keine ahnung wat
da drin steht müsste mal im alten tüvis gucken...)
aber is ja nich nur scheinwerfer..
anbauhöhe ahk 350-420mm nach din...
fz muß prüffähig sein (dat heißt in bremsenprüfstand und auf grube passen) wir
machen dat so intern 8cm bodenfreiheit...
dann muß man noch wissen dat man teile eines fahrzeugs (baugruppen:z.b.
beleuchtungseinrichtung,scheiben etc... )nach nationalen aber auch nach eg-recht
prüfen bzw eintragen kann...
bsp.radabdeckungen beim kraftrad kennt die eg nicht deshalb sind die meißt nach
eg...
allerdings gibts bei der eg mindesthöhe für seitliche blinker und son rotz bin
ich aber jetzt zu faul für...

dann gibts noch mindestfreiraummaße der rad/reifen kombination zur karosserie
war mal 10mm is jetzt glaub ich 6mm mindestens dat heißt voll eingefedert
is also allet nich ganz so einfach...(mit mal eben 450mm scheinerferhöhe)
und letztendlich darf ein prüfingenieur (dekra im westen,küs gtü und wiese alle
heißen sich sowieso nur noch an teilegutachten und abe halten und da gibts sowat
extremes net...) dat darf nur icke der amtlich annerkannte mit tp-stempeln und
sowat ist bei mir sehr teuer weil ich dann denken muß und kein zeit für kaffe
und mettbrötchen hab...
bis denn,
mehl."
Gruß
Bibo1
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SciFi
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Re: Ameinsen nähe gibs nicht mehr

Beitrag von SciFi »

Ameinsen...ist das nicht ein Kaff in der Nähe von Nienburg? *g*

Mal im Ernst...hat schon einen Grund, warum man die Autos nicht mehr auf Tuchfühlung zur Straße tieferlegen darf.
Selbst wenn die Städte, Kommunen etc. keine Schäden mehr an Autos bezahlen, die unterhalb der 7 cm-Grenze im wahrsten Sinne des Wortes "liegen" - an den Kosten für beschädigte Aufpflasterungen (sinnvoll oder nicht, bleibt dahingestellt), Beseitigung von Ölspuren usw. bleiben sie doch hängen, weil sich die Verursacher in den meisten Fällen still und heimlich verpissen. Ist natürlich eine Kostenfrage...250€ für einen abgehobelten Kölner Teller oder einen Subwoofer (oder eine neue Ölwanne) fürs eigene Auto, da denken die meisten doch lieber erstmal an sich. ;)

Und nachdem ich mich jetzt schon unbeliebt gemacht habe, dann lege ich nochmal eine Schippe nach...wenn ich dann hinter so einem AUTO (Absolut Unmöglich Tiefergelegtes Objekt) hinterherfahre und der- oder diejenige bremst alle Nase lang vor mir ab, weil da ein Gully längs kommt oder sich auf der Autobahn so eine Hütte vor mir untenrum zerlegt, weil die Bodenwelle doch etwas heftiger war, dann wünsche ich mir im ersten Fall einen massiven Kuhfänger, um dem armen Schwein über das Hindernis zu helfen und im zweiten Fall eine hübsche Beifahrerin, die mir dann die Lachtränen trocknet. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß Autofahren dann noch Spaß macht, wenn ich mir vorher erstmal überlegen muß, wo ich nicht mehr mit meinem Auto durchkomme.

Last but not least...beim TÜV nennt sich das "Ermessensspielraum". Wenn der Prüfer der Meinung ist, das ist okay, dann trägt er das auch ein - wenn allerdings der Cop, der einen gerade am Wickel hat, anderer Meinung ist, dann hat man halt Pech gehabt - nicht umsonst ist sein Wort erstmal Gesetz. Dagegen klagen kann man natürlich, aber in den meisten Fällen geht der Schuß dann nach hinten los.
Siehe auch:
StVo
§1 Art. 2
StVZo
§§17, 27 Art. 1a, 30 Art. 1, 31 Art.2
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Mario
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Re: Ameinsen nähe gibs nicht mehr

Beitrag von Mario »

Zu Eugen "Aber man muss es doch nicht übertreiben und man kommt trotzdem unter diese 50cm Minesthöhe für Scheinwerfer, dabei ist das Auto dann immer noch gar nich mal so tief. "

Mein Scirocco GTI 16V (Siehe unten) hat nur ein Konifahrwerk mit normalen H&R-Federn, und 15Zöller mit 195/50, ist also noch ein richtiger Geländewagen!
Die Scheinwerferhöhe liegt trotzdem nur bei 47 cm!

Das heißt, man braucht am Scirocco nicht viel machen, um illegal zu fahren.
Mich würde mal interessieren, wie hoch die Scheinwerfer bei einem Orginalen sind.
Komme diese Woche nicht mehr zu meinem GTX hin...
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Mario
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Re: Ameinsen nähe gibs nicht mehr

Beitrag von Mario »

Ich habe Unterkante gemessen, Eugens Werte kommen mir auch spanisch vor.
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SciFi
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Re: Ameinsen nähe gibs nicht mehr

Beitrag von SciFi »

Uh Oh...da habe ich ja was angerichtet... ;)

Also: ich habe nichts gegen Umbauten, Tieferlegungen, Tuning etc., und ich bin durchaus auch der Meinung, daß die Bestimmungen manchmal zu restriktiv ausgelegt werden (z.B. Scheinwerfer/Kennzeichenhöhe).
Jup, auch ich bin schon das "Opfer" einer Kontrolle durch die Polizei geworden, und mir wurde das Fahrzeug stillgelegt (und zwar an Ort und Stelle!), obwohl die Veränderungen eingetragen worden sind (Tieferlegung vorne, Hi-Jackers, Rad-/Reifen-Kombination am Commodore B Coupé). War auch ziemlich blöde von mir...die MadMax-Auspuffanlage war keinesfalls eintragungsfähig, und beim Chain Wheel (=Kettenlenkrad) war wohl die Toleranzgrenze leicht überschritten. *g*

Das Dumme ist nur...der "blöde Bulle" hat recht, ein Bekannter von mir ist auch bei der Polizei, und dann tauscht man sich schon mal über bestimmte "Road Stories" aus.
Wenn es einen trifft, hilft nur freundlich und ruhig bleiben - die Jungs in Grün sind (meistens *g*) auch nur Menschen, und wenn man sie auch als solche behandelt, dann kann man sich auch einigen.

Peace, okay? ;)
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Re: Ameinsen nähe gibs nicht mehr

Beitrag von Bibo1 »

Ein etwas freundlicherer Ton gegenüber Polizisten finde ich auch angebracht. Wenn man schon mit Ausdrucksweisen wie "blöder Bulle" anfängt, dann ist das Maß meiner Meinung nach schon überschritten. Wir sind hier in einem öffentlichen Forum und solltens uns wie Erwachsene benehmen. Soviel dazu.
Abgesehen davon: Nur weil ein Prüfingenieur etwas eingetragen hat, heißt das noch lange nicht das es legal ist. Erstens wollen oder müssen die auch Geld verdienen. Zweitens , wenn man schon nach einem Tüv o.ä suchen muß, der ihm irgendetwas einträgt weils die vor Ort das nicht machen, muß man sich wohl vorhalten lassen daß man wußte das etwas nicht legal oder zulässig ist.
Im Zweifelsfall wie Gericht wäre es dann Aussage gegen Aussage. Der Prüfingenieur kann ja sagen : "Das hab ich so nicht eingetragen, Euer Ehren. Das muß der nachher wieder geändert haben" . Und wem werden die Gerichte wohl eher glauben? Es kann ja auch passieren daß der Prüfingenieur ein Rüffel kriegt, aber Ihr werdet trotzdem alles wieder umbauen müssen. Von den Gerichtskosten und Ärger ganz abgesehen.

Gruß
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Andy
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Re: Ameinsen nähe gibs nicht mehr

Beitrag von Andy »

Die Bekanntschaft von nicht so netten, sondern eher 'bloeden Bullen' musste ich letztes Jahr auch mal machen - Auto 2 Wochen weg (stillgelegt??), jede Menge Aeger und hat mich ca. 800 DM gekostet und das Verfahren wurde hinterher doch eingestellt

Einige werden die Geschichte mit meinem Endtopf und dem frischen TUEV kennen, die anderen koennen's ja nachlesen:

http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp ... i?msg-5076

Die waren zwar nicht unbedingt unfeundlich, aber so ganz korrekt haben die sich meiner Meinung nach auch nich verhalten - oder koennen die mir einfach so sagen - das Auto verlaesst den (TUEV-) Hof nicht mehr und nehmen mir die Schluessel etc ab - ohne irgendeine Bescheinigung auszuhaendigen. Naja, ist ja eh 'verjaehrt'
Aber sonst hab ich mit den Jungs eigentlich keine Pobleme.

Tja und wen's noch interessiert: Bin seit Februar 'gepruefter Bilanzbuchhalter IHK' (und maechtig stolz drauf ;-) ) und arbeite in der Buchhaltung von nem nicht unbekannten Unix-Serverhersteller.
Gruß ... Andy B-)

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Re: Ameinsen nähe gibs nicht mehr

Beitrag von SciFi »

@ Andy:

Das ist ja echt der Hammer - schön, daß es für Dich außer dem Streß eigentlich noch gut ausgegangen ist. Allerdings - der TÜV besagt nichts weiter, als daß das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Vorführung verkehrssicher war. Ob das Fahrzeug noch zulässig nach StVZo war, wird damit nicht unbedingt bestätigt. Klingt widersinnig, ist aber nun mal so, das ist Juristerei in full effect.

@ Stephan L. :

Mediengestalter für Digital- und Printmedien...wieso? ;-)
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Re: Ameinsen nähe gibs nicht mehr

Beitrag von SciFi »

*ROFLMAO*

Zugegebenermassen, ich kenne den Dr. Speed nicht, da ich mir nur äußerst selten irgendwelche wie auch immer gearteten Tuning- und Fan-Zines á la "VW Scene" kaufe, aber ich fürchte, daß er sich mit dieser Auskunft doch ein wenig weit aus dem Fenster gelehnt hat...

Unter http://www.verkehrsportal.de/ konnte ich zumindest keinen Paragraphen oder einen Artikel finden, der speziell die Benutzung der angesprochenen Neon-Röhren regelt. Und so findet man sich recht schnell in der dunkleren Seite der Grauzone wieder, denn der Versuch, den Cops bei einer Kontrolle außen angebrachte Neon-Röhren als Begrenzungs-, Umriß- oder Parkbeleuchtung zu verkaufen, wird von den dafür geltenden Bestimmungen vereitelt.
Man darf Neon-Röhren durchaus innen montieren, doch wie für fast alles im automobilen Leben gibt es auch dafür Bestimmungen. Die Röhren dürfen keinen Lichtschein nach außen werfen, da ansonsten die Bestimmungen für die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug verletzt werden (Boah...was für ein Satz *g*), ergo dürfen sie nicht während der Fahrt leuchten. Damit bleibt - wenn man auf Nummer Sicher gehen will - nur noch der Kofferraum übrig...aber da sieht es ja kaum einer.

Außerdem vertreiben die Hersteller solcher Gegenstände diese nicht umsonst mit dem Hinweis "Nicht zulässig im Geltungsbereich der StVZo"...Dr. Speed hätte mal besser daran getan, wenigstens ein paar Quellen zu nennen, die seine Behauptungen stützen.
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