Abgeschickt von rocco-16V am 12 Maerz, 2002 um 17:08:02:
Antwort auf: Xenon-Bedingung von Ralph am 12 Maerz, 2002 um 16:51:18:
: : : Ach scheisse, Du kommst ja aus .at, da gibts ja keine TÜV, so ein Mist! Trotzdem Poste nochmal wenn Du es geschafft hast.
: : : Micha
: : TÜV gibts bei uns schon und der is sicher schlimmer als der bei euch!!
: : aber von typisieren war nie die rede
: : für nachträglichen xenon einbau gibts kan tüv
: : mal schaun was mich die de scheinwerfer kosten
: : wenn ichs umgebaut hab, mach ich natürlich meldung
: : gruss aus Ö martin
: Hi!
: Noch was, schau mal unter einer bestimmten Corrado-Club Seite nach, da gings um Xenon im Corrado, die haben da eine Gutachten-Kopie reingestellt, welche besagt, daß zur Eintragung weder el. Leuchtweitenr. noch Scheinwerferreinugungsanlge (was für ein Wort!) Pflicht bei der Umrüstung seien.
: VG Ralph