Xenon-Bedingung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.rowitech.de ]

Abgeschickt von Ralph am 12 Maerz, 2002 um 16:51:18:

Antwort auf: Re: Ergänzung... von rocco-16V am 12 Maerz, 2002 um 09:23:41:

: : Ach scheisse, Du kommst ja aus .at, da gibts ja keine TÜV, so ein Mist! Trotzdem Poste nochmal wenn Du es geschafft hast.
: : Micha

: TÜV gibts bei uns schon und der is sicher schlimmer als der bei euch!!

: aber von typisieren war nie die rede
: für nachträglichen xenon einbau gibts kan tüv

: mal schaun was mich die de scheinwerfer kosten
: wenn ichs umgebaut hab, mach ich natürlich meldung

: gruss aus Ö martin

Hi!
Noch was, schau mal unter einer bestimmten Corrado-Club Seite nach, da gings um Xenon im Corrado, die haben da eine Gutachten-Kopie reingestellt, welche besagt, daß zur Eintragung weder el. Leuchtweitenr. noch Scheinwerferreinugungsanlge (was für ein Wort!) Pflicht bei der Umrüstung seien.
VG Ralph


Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.rowitech.de ]