Abgeschickt von Frank A. am 07 Dezember, 2001 um 20:52:12
Antwort auf: Nachtrag zum Thema "KEINE Geschwindingkeitsbegrenzung" von PHiL am 06 Dezember, 2001 um 19:02:26:
Hy PHil,
klar gibts das, aber wenn Du über Richtgeschwindigkeit (130) fährst und es wird bei einem Crash nachgewiesen, trägst Du zumindest eine Teilschuld - egal ob's dein Fehler war oder nicht.
Also immer schön mit der Blödheit der anderen rechnen und nicht übertreiben...
Gruß,
Frank
PS: Meine Hausstrecke ist die A4 zwischen Bautzen und Dresden. Zwar nur 2-spurig, aber am Abend fast nichts los.