Gruß aus Köln
Verfasst: Mi 1. Jul 2015, 14:11
Hallo,
ich bin neu hier. Habe mir vor zwei Monaten einen Wunsch erfüllt und mir mein Lieblingsauto gekauft: Einen superschönen Scirocco 1 GL, Bj 1978 in richtig gutem Zustand. Und nach mehreren Problemen (Gewindefahrwerk musste raus wegen H-Zulassung, Unfähiger TÜV bei Vollabnahme weil Auto im Ausland gekauft) nun endlich angemeldet bekommen.
Jetzt hab ich direkt mal eine Frage an euch: Wie ich oben schon erwähnt habe musste (LEIDER LEIDER) das verbaute Gewindefahrwerk raus, weil es nicht zeitgemäß ist und ich ansonsten keine H-Zulassung bekommen hätte. Deshalb hab ich vom Mechaniker meines Vertrauens ein "normales" Fahrwerk (also nicht tiefer) einbauen lassen. Der Wagen sieht damit jetzt aber aus wie hochgebockt und ich würde ihn gerne wieder tieferlegen.
Deshalb meine Frage: darf man mit H-Zulassung ein Fahrwerk einbauen, dass es zum damaligen Zeitraum (EZ + 10 Jahre) gegeben hat. Oder muss das schon damals eingebaut worden sein. Und kann mir jemand eins empfehlen?
Gruß
Sascha
ich bin neu hier. Habe mir vor zwei Monaten einen Wunsch erfüllt und mir mein Lieblingsauto gekauft: Einen superschönen Scirocco 1 GL, Bj 1978 in richtig gutem Zustand. Und nach mehreren Problemen (Gewindefahrwerk musste raus wegen H-Zulassung, Unfähiger TÜV bei Vollabnahme weil Auto im Ausland gekauft) nun endlich angemeldet bekommen.
Jetzt hab ich direkt mal eine Frage an euch: Wie ich oben schon erwähnt habe musste (LEIDER LEIDER) das verbaute Gewindefahrwerk raus, weil es nicht zeitgemäß ist und ich ansonsten keine H-Zulassung bekommen hätte. Deshalb hab ich vom Mechaniker meines Vertrauens ein "normales" Fahrwerk (also nicht tiefer) einbauen lassen. Der Wagen sieht damit jetzt aber aus wie hochgebockt und ich würde ihn gerne wieder tieferlegen.
Deshalb meine Frage: darf man mit H-Zulassung ein Fahrwerk einbauen, dass es zum damaligen Zeitraum (EZ + 10 Jahre) gegeben hat. Oder muss das schon damals eingebaut worden sein. Und kann mir jemand eins empfehlen?
Gruß
Sascha