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bescheuerte Regelung vom TÜV bzgl. Anhängerkupplung abbauen
Verfasst: Di 30. Sep 2014, 21:04
von Schrauber
hallo,
ich habe heute den tüv mal wegen ner anhängerkupplung gefragt; sie hat natürlich keine abe sondern muss eingetragen werden;
-ausserdem muss der scirocco abgelastet werden da im gutachten steht: "das zulässige gesamtgewicht der kmh darf das zulässige gesamtgewicht des pkw nicht unterschreiten";
ok da dort 1200kg auf der ahk steht, muss der rocco auf 1200kg abgelastet werden, schwachsinn aber von mir aus....
und das beste: sie darf nicht wieder abgebaut werden, dann müsste man sie nämlich wieder austragen lassen!
was für ein schwachsinn!
ich wollte die mit ner zwischendose eben an- und abstecken und die 4 schrauben der stossstange sind ja auch kein problem;
versteh ich nicht diese bescheuerte regel, ne abnehmbare ahk muss man immer abnehmen, die andere darf man nicht abnehmen;
ich such mir nen vernüftigen tüv, oder ist da ne teure sonderabnahme notwendig? hahahaha
gruß vom
schrauber
AW: bescheuerte Regelung vom TÜV bzgl. Anhängerkupplung abbauen
Verfasst: Di 30. Sep 2014, 22:49
von COB
Schrauber hat geschrieben:
"das zulässige gesamtgewicht der kmh darf das zulässige gesamtgewicht des pkw nicht unterschreiten";
Der Satz klingt irgendwie komisch, der Scirocco hat eine gebremste Anhängelast von 1200 kg, die AHK kann das, also was willst du da ablasten (lassen müssen) ?
Und was ist eine kmh ? Und seit wann muss man AHKs (wieder) abnehmen lassen ?
AW: bescheuerte Regelung vom TÜV bzgl. Anhängerkupplung abbauen
Verfasst: Di 30. Sep 2014, 23:34
von DOD
Umgekehrt macht's Sinn, dass das Auto nicht leichter sein darf als die maximale Anhängelast. Aber so? Raff ich nicht.
Das die wieder ausgetragen werden muß wenn du sie abbaust macht Sinn, wenn sie denn vorher eingetragen wurde.
Dank der EU wurden aber alle Fahrzeuge typisiert und das in der Regel mit und ohne Haken. Das bedeutet das du die, AHK nicht eintragen lassen musst.
Da der TÜV, mittlerweile ja auch nur noch Dienstleister, aber auch umsatzorientiert denkt versuchen die das natürlich auch bei jeder Gelegenheit.
Such dir doch eine AHK aus dem Zubehör mit ner E-Nummer, dann bist Du fein raus und legst dir nur die Papiere ins Handschuhfach.
AW: bescheuerte Regelung vom TÜV bzgl. Anhängerkupplung abbauen
Verfasst: Mi 1. Okt 2014, 07:48
von Stephan
Das einzige, was bei der Ablasterei Sinn machen würde, wäre, die maximale Zuladung um den Betrag der maximalen Stützlast zu reduzieren, aber nur bei Anhängerbetrieb.
Allerdings ist die Variante mit der AHK mit EG Genehmigung, wie heutzutage üblich, der beste Weg.
Normalerweise ist die maximale Anhängelast herstellerseitig aufgrund der Fahrzeugstruktur und Bremsanlage sowieso begrenzt. Insbesondere im PKW Bereich. Beispiel: Mein Ibiza mit AHK hat ein Leergewicht von knapp 1,2T. Zulässige Anhängelast gebremst: 800kg, ungebremst 600kg. Fahrzeuge der gleichen Baureihe mit stärkerer Bremsanlage und höherer Motorisierung haben etwas höhere zulässige Anhängelasten, aber nicht bis an die Leermasse des Zugfahrzeugs heran.
AW: bescheuerte Regelung vom TÜV bzgl. Anhängerkupplung abbauen
Verfasst: Mi 1. Okt 2014, 22:17
von Schrauber
@cob: stimmt du hat recht! der rocco darf eh nur 1200kg ziehen; aber es steht so drinnen wie oben geschrieben; zulässiges gesamtgewicht des roccos darf nicht über diesen 1200kg liegen; frag nicht nach dem sinn, das hat sogar der tüv mann nicht kapiert;
-kmh heisst kupplungskugel mit halterung (steht da so drinnen, sicher ne vorkriegsbezeichnung

)
-da diese ahk keine eu zulassung und kein e prüfzeichen hat, muss sie eingetragen werden;
@dod: alle fahrzeuge typisiert? also auch der scirocco2 mit ner uralten ahk von 1981? wo kann man das nachlesen?
und gibts überhaupt ne "neue" anhängerkupplung für den 2er? glaub ich nicht;
grüße!
AW: bescheuerte Regelung vom TÜV bzgl. Anhängerkupplung abbauen
Verfasst: Mi 1. Okt 2014, 23:32
von COB
Gab es AHKs ab Werk für den 53B ? Wenn ja, ist im Normalfall zumindest die werksseitige AHK in der ABE mit drin. Ich habe mal meine ZulB I durch geschaut, da steht nichts drin, was irgendwie auf eine generelle Typgenehmigung für eine AHK hin deutet. Warum muss es denn gerade diese AHK sein, der Aufwand steht doch in keinem guten Verhältnis zum Nutzen.
AW: bescheuerte Regelung vom TÜV bzgl. Anhängerkupplung abbauen
Verfasst: Mi 1. Okt 2014, 23:44
von sciroccofreak willi
DOD hat geschrieben:Such dir doch eine AHK aus dem Zubehör mit ner E-Nummer, dann bist Du fein raus und legst dir nur die Papiere ins Handschuhfach.
Toller Tip!
Schon mal nach einer AHK mit E-Nummer gesucht?
Warum zahlen die 'Idoten' im ebay über 100€ für eine gebrauchte AHK für den Scirocco 2?
AW: bescheuerte Regelung vom TÜV bzgl. Anhängerkupplung abbauen
Verfasst: Do 2. Okt 2014, 07:20
von christian_scirocco2
Hallo,
hhm, ist doch klar daß das leergewicht und die maximlae Zuladung angepaßt werden müssen wenn du die AHK einbaust, schließlich erhhst du damit deutlich das Fahrzeuggewicht.
Und da es ein festes Anbauteil ist , muß man es (theoretisch) austragen lassen wenn du sie abnimmst. Denke das hat auch was damit zu tun daß der Prüfer kontrollieren sol ob die ordentlich festgeschraubt ist.
Von daher, laß die doch einfach eintragen, geiwcht anpassen und dann schraubst die eifnach ab. ist doch kein Ding.
gruß christian
AW: bescheuerte Regelung vom TÜV bzgl. Anhängerkupplung abbauen
Verfasst: Do 2. Okt 2014, 11:42
von COB
Ich verstehe ihn schon, wenn es nur das anbauen wäre, wäre das kein Thema, denke ich mir. Aber ein Auto, was so schon kaum Zuladung hat (meiner hat bei gerade mal 1320 kg zGG, ca. 300 kg, das sind 2 Erwachsene + Mini-Gepäck), hier extra noch zu kastrieren, kann nicht Sinn einer AHK sein. Am besten du schaust mal vorn auf das Typenschild, dort steht ein zZGG, wenn das wie bei mir bei 2520 kg liegt, dann gibt es bei nur 1200 kg gebremster Anhängelast gar keinen Grund, das Auto abzulasten.
AW: bescheuerte Regelung vom TÜV bzgl. Anhängerkupplung abbauen
Verfasst: Do 2. Okt 2014, 11:47
von christian_scirocco2
COB hat geschrieben:Ich verstehe ihn schon, wenn es nur das anbauen wäre, wäre das kein Thema, denke ich mir. Aber ein Auto, was so schon kaum Zuladung hat (meiner hat bei gerade mal 1320 kg zGG, ca. 300 kg, das sind 2 Erwachsene + Mini-Gepäck), hier extra noch zu kastrieren.
Wenn das Auto 1320kg zGG hat, dann ist das nunmal so. Nur weil man sich eine dicke Anlage in den Kofferraum baut, kann man auch nicht sagen "paßt schon die 300kg Zuladung schmeiß ich trotzdem noch mit rein."