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Urteil: Bei Ebay können Auktionen mit Geboten abgebrochen werden !

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 17:49
von Sciroccorrado
http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/anleger-und-verbraucherrecht/ebay-urteil-kein-audi-a4-fuer-7-10-euro/9197720.html

Heute hat das OLG Hamm ein sehr interessantes Urteil aus der "Ebay"-Reihe gefällt: Demnach können Artikel, auf die bereits Gebote bestehen, bei denen der Verkäufer jedoch einen Mindestpreis vergessen hat, ohne Folgen abgebrochen werden. Das heißt, der Verkäufer schuldet nach diesem Urteil keine Ware oder ggf. Ersatzleistungen/-zahlungen.

Ist jetzt vllt keine absolute Neuheit, aber es gab hier ja vor 1-2 Jahren in etwa so einen Fall im Forum, glaub es ging da um nen ziemlich hochwertigen ATM, der statt für 1000 € für 100 € geschossen wurde. Am Ende gab es Recht für den Käufer. Inwieweit die Fälle jetzt in Details gleich sind, kann ich nicht sagen, aber für mich konterkariert dieses neue Urteil gerade irgendwie das Urteil des Forummitgliedes, oder?

Natürlich wird ein Gericht nicht für den Verkäufer entscheiden, wenn er statt 1000 € nur beispielsweise 900 € erhält; bei lediglich 100 € sähe die Sache dann aber wohl anders aus und der Verkäufer könnte, sofern er tatsächlich keinen Mindestpreis angegeben hat, das Angebot ab jetzt definitiv zurückziehen.

Sehr interessant das Ganze, zumindest wer sich ab und zu oder auch häufiger bei Ebay mit teureren Sachen rumschlägt :grins:

AW: Urteil: Bei Ebay können Auktionen mit Geboten abgebrochen werden !

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 18:11
von Aki
Nee, ich glaube du Interpretierst das Urteil falsch.
Der Verkäufer kann die laufende Auktion abbrechen, wenn er einen Fehler im Artikel / Ausschreibung hat.
Wenn die Auktion aber bis zu ende gelaufen ist und jemand den Artikel ersteigert hat, dann muß der Verkäufer den Artikel rausgeben, da er während der Laufzeit die Möglichkeit der Korrektur hatte.

Gruß Aki

AW: Urteil: Bei Ebay können Auktionen mit Geboten abgebrochen werden !

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 23:11
von Maggus
Das war bei mir damals. Hatte 12€ auf nen 1,8T geboten. Dann hatte der Verkäufer das Angebot beendet und wieder neu eingestellt. Das war der Beweiss das die Gründe 1.Artikel Defekt, 2.Artikel verlorengegangen zum erlaubten Abbruch der Auktion ausschieden.
Der der Verkäufer sehr pöbelnd und arrogant antwortete habe ich dann später 1000€ + zinsen Marktwert eingeklagt und dann noch später über eine Lohnpfändung bekommen.
Anscheinend hat sich das dann jetzt geändert.

AW: Urteil: Bei Ebay können Auktionen mit Geboten abgebrochen werden !

Verfasst: Mi 11. Dez 2013, 14:47
von jenssbk
Als Verkäufer kann diese Änderung nicht schlecht sein, wenn man mal etwas vergisst. :gruebel:

Als Käufer dürfte das bedeuten, dass noch mehr Auktionen einfach abgebrochen werden! :bang: