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H-Zulassung trotz Motorumbau auf 1,8 16V PL
Verfasst: So 26. Aug 2012, 21:56
von nofeear
Moin Leute,
ich bin zur zeit am überlegen in meinen Rocco, der zur Zeit einen 1,8L 8V (JH) Motor drin hat, einen 1,8L 16V PL Motor einzubauen und dafür umzurüsten.
Später möchte ich ganz gerne eine H-Zulassung für ihn bekommen, aber ist das trotz des Umbau möglich? Hat sich da jemand schon mal schlau gemacht oder weiß da einer weiter?
mfg
nofeear
AW: H-Zulassung trotz Motorumbau auf 1,8 16V PL
Verfasst: Mo 27. Aug 2012, 08:39
von Jürgen 16V
Natürlich ist das möglich, den PL gabs doch eh serienmäßig im Rocco
AW: H-Zulassung trotz Motorumbau auf 1,8 16V PL
Verfasst: Mo 27. Aug 2012, 10:08
von dr.scirado
AW: H-Zulassung trotz Motorumbau auf 1,8 16V PL
Verfasst: Mo 27. Aug 2012, 10:36
von Buggyboy
Naja der Katalog ist eh fürn ...
Zumindest für mich. GFK Karosse nicht zulässig Pft Ja nee is klar
Aber zum Thema. Der Umbau ist zulässig, Ist aber auch immer nen bißchen Ermessenssache vom Prüfer. Und nen 16V PL ist ja nen Serien Motor. Selbst nen g ist aus der Zeit vom Rocco, da hätte der umbau auch 20 Jahre alt sein können, schwieriger w#re da nen 1,8T... So sehe ich das zumindest.
AW: H-Zulassung trotz Motorumbau auf 1,8 16V PL
Verfasst: Mo 27. Aug 2012, 10:36
von Maggus
Es komnmt immer auf den Prüfer drauf an. Wenn es wirklich danach geht das die Eintragungen 20Jahre Alt sein müssen, müsste der Grossteil der H-Kennzeichen aberkannt werden.
Ich hatte mal ein Gespräch mit einem Prüfer, der hätte mir zeitgenössische Motoren, Fahrwerke, Felgen, etc in Verbindung mit H-Kennzeichen abgenommen.
Wird also alles nicht so heiss gegessen wie es gekocht wird

AW: H-Zulassung trotz Motorumbau auf 1,8 16V PL
Verfasst: Mo 27. Aug 2012, 11:22
von Flexer
Hallo Ihr,
alles halb so wild, wenn es diesen Motor in der Baureihe gab.
Hier mal der Anforderungskatalog:
http://www.motor-talk.de/forum/aktion/A ... tId=704667
Dirk
AW: H-Zulassung trotz Motorumbau auf 1,8 16V PL
Verfasst: Mo 27. Aug 2012, 11:56
von MoorKai
@Flexer und dr.scirado: Das sind die veralteten Anforderungskataloge. Seit letztem Herbst gelten neue Bestimmungen, nach denen alle Umbauten erlaubt sind, die innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgt sind bzw. hätten erfolgen können! Auch der Umbau auf einen anderen Motor aus der gleichen Baureihe ist problemlos möglich. Habe dazu auch den neuen Anforderungskatalog als pdf.
@nofear: Kann dir den neuen Katalog auch per Mail senden...schreib mir einfach ne PN mit deiner Mail-Adresse.
Gruß
Kai
AW: H-Zulassung trotz Motorumbau auf 1,8 16V PL
Verfasst: Mo 27. Aug 2012, 18:59
von scirocco1979
Hallo,
eine historische Zulassung bedeutet, daß die Auswahl an "Tuningteilen" sehr gering ist oder/und diese teuer und vielleicht sogar noch aufgearbeitet werden müssen.
Es fängt bei den Felgen an, wo im Regelfall bei 15 Zoll Schluß ist; eventuell findet man noch paar 16 Zöller im BBS Kreuzspeichendesign, die aber entweder sündhaft teuer sind oder für "teures Geld" renoviert werden müssen. Dann geht´s zum Fahrwerk: wirklich historische Fahrwerksfedern gibt es vielleicht noch - aber bei Gewindefahrwerken sieht´s ziemlich "mau" aus: Es wird gesagt, daß wohl das H&R-Gewindefahrwerk verwendbar ist - ob´s nun stimmt oder nicht, weiß ich nicht und vor allem, welches Gewindefahrwerk ist damit gemeint. Dann steht bestimmt noch ein "kleines Lenkrad" auf dem Zettel: Da muß man mittlerweile auch schauen, was geht. Falls dann noch eine "große Musikanlage" geplant ist, wird man bestimmt nicht auf den heutigen Stand der Technik zurückgreifen können oder man muß sowas quasi unsichtbar verbauen.
Vielleicht noch paar Worte zu den finanzieller Auswendung für Steuer und Co. Ein PL mit Euro 1 kostet ca. 270€ Steuern pro Jahr; historische Fahrzeuge kosten 192€ pro Jahr. da solche Fahrzeuge nur saisonell genutzt werden (also ein halbes Jahr), beträgt die "Steuerdifferenz" nur noch ca. 40€. Nutzt man ein Saisonkennzeichen, so entfällt das halbjährliche An- und Abmelden des Fahzeugs, was neben dessen Gebühren (ca. 15€???) und den "Spritkosten" auch noch zwei halbe Tage Urlaub bedeuten.
Grob gesagt spart man bei halbjährlicher Nutzung ca. 25€!
Ich kann nur empfehlen, keine "H-Zulassung" anzustreben. Ich würde da eher die Priorität auf eine EURO 2 Nach-/Umrüstung legen, wo dann nur noch halbjährlich ca. 70€ Steuern zu zahlen sind. Und falls man "Geld übrig hat", könnte es vielleicht eine Hartmann Komplett-Auspuffanlage sein, die sogar damals schon für einen PL (zumindest mir bekannt für den Golf 2 16V) die EURO 2-Norm erfüllte und sogar Mehrleistung bringt und man sich damit sogar die Oprion offenhält, eventuell doch mal eine "H-Zulassung" anzustreben.
Gruss.
P.S.: Ich fahre einen Golf1 GTI und einen Scirocco 1 mit EURO 2-Norm und möchte garkeine H-Zulassung, da ich dann ja mehr Steuern zahlen müßte.
AW: H-Zulassung trotz Motorumbau auf 1,8 16V PL
Verfasst: Mo 27. Aug 2012, 19:07
von Buggyboy
Das sehe ich Ähnlich, zwar tätige ich "umbauten" so, dass eine Rückrüstung möglich ist, aber auch beim JH mit D3 wirds recht unsinnig mit H Kennzeichen. Zumal eine günstige Versicherung auch ohne H möglich ist. Ein PL sollte doch dank Kat auch D3 tauglich sein.
Beim Buggy bin ich da recht froh, dass es ein Bausatzauto ist und die Tüver dankbar für meine Unterlagen sein werden, aber das ist noch lange hin, Da seh ich das mal recht locker..
AW: H-Zulassung trotz Motorumbau auf 1,8 16V PL
Verfasst: Mo 27. Aug 2012, 19:08
von christian_scirocco2
scirocco1979 hat geschrieben:. Ein PL mit Euro 1 kostet ca. 270€ Steuern pro Jahr; historische Fahrzeuge kosten 192€ pro Jahr....
Ich kann nur empfehlen, keine "H-Zulassung" anzustreben. Ich würde da eher die Priorität auf eine EURO 2 Nach-/Umrüstung legen, wo dann nur noch halbjährlich ca. 70€ Steuern zu zahlen sind.
Für den PL gibts den D3 kat, AFAIK 121? Euro pro Jahr an Steuern