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Ausnahmegenehmigung 76/756/Ewg Ausricht. o. Abblendlicht bündels

Verfasst: So 5. Feb 2012, 12:43
von Buggyboy
Moin
Ich habe gerade in einem Fahrzeugschein eines 90er 2er Roccos folgendes im Schein gelesen:
M.ABE Ausn. Gen.: Aussricht.o.Abblendlichtbuendels entspricht nicht Richtlinie:76/756/EWG I.D. Fassung 84/8/EWG.

Das Ding ist soweit Serie

Hab sowas vorher noch nicht gelesen, obwohl ich schon nen paar SCheine in der Hand Hatte.
Hat da einer brauchbare INfos für mich? Googlen half nich wirklich..

AW: Ausnahmegenehmigung 76/756/Ewg Ausricht. o. Abblendlicht bündels

Verfasst: So 5. Feb 2012, 13:03
von COB

AW: Ausnahmegenehmigung 76/756/Ewg Ausricht. o. Abblendlicht bündels

Verfasst: So 5. Feb 2012, 13:20
von Buggyboy
Ja sicher.
Ich bin daraus nich schlau geworden. Ich wollte wissen was das jetzt für den Rocco heißt oder warum das drinstehen könnte.
Wenn ich zum Arzt gehe frag der mich doch auch nicht, ob ich auch ganz sicher vorher bei Google nachgeschaut hab :bang:

AW: Ausnahmegenehmigung 76/756/Ewg Ausricht. o. Abblendlicht bündels

Verfasst: So 5. Feb 2012, 13:29
von Sven
Hi!

Ganz einfach...
Ab 01.01.1990 war eine elektrische Leuchtweitenregulierung Vorschrift.
Damit Autos, die vor Verabschiedung dieser Regelung produziert wurden und zu dem Zeitpunkt noch nicht zugelassen waren,
dadurch nicht automatisch zu Alteisen abgestempelt wurden,
wurde für die Übergangszeit diese Sondergenehmigung in die Fahrzeugpapiere übernommen.

MfG, Sven. :wink:

AW: Ausnahmegenehmigung 76/756/Ewg Ausricht. o. Abblendlicht bündels

Verfasst: So 5. Feb 2012, 13:32
von Buggyboy
:danke:
So wollt ich das haben. verständlich und gut.
Legal GTs damit fahren ohne Umbau, nich schlecht.